Jacke aus Diskogarderobe gestohlen-was ist mit Ha

Hallo,

ich habe mal eine Frage an Euch, ob ihr wisst, wie es hiermit rechtlich aussieht:
Am Wochenende war ich in einer Disko und habe dort an der Garderobe meine Jacke für 1 Euro abgegeben. D.h. hinter dem Tresen ist also auch ständig Personal. Als ich sie abholen wollte, war sie nicht mehr da. Ich durfte sogar mit einem Freund zu den Jacken und selber nochmal nachschauen. Sie war weg samt Haustürschlüssel. Also bin ich ins Büro dort gegangen, um dieses zu melden, worauf der Chef dort meinte, dass sie dafür nicht haften. Er wolle am nächsten Tag beim aufräumen nochmal im Laden gucken, ob sie dort irgendwo liegt und mich anrufen.
An der Garderobe hängt auch ein Schild: Keine Haftung für die Inhalte der Garderobe.
Ich bin nun aber der Meinung, dass wenn ich bezahle und meine Jacke abgebe (das macht man ja eben deswegen, damit sie nicht gaklaut wird) die auch dafür haften müssen, wenn sie dort verschwindet. Denn entweder wurde diese von dem Personal geklaut oder falsch jemand anderem rausgegeben. Beides ist für mich mutwillig und ich möchte wenigstens das nachmachen der Schlüssel bezahlt bekommen, abgesehen davon, dass ich an der Jacke echt hänge.

Habe ich tatsächlich das Recht dadrauf, das die Disko die Kosten übernimmt und womöglich auch die Jacke ersetzt oder bin ich nun wirklich die blöde und hab’ eben Pech gehabt?

Danke schonmal für die Hilfe!

Moin!

ich habe mal eine Frage an Euch, ob ihr wisst, wie es hiermit
rechtlich aussieht:
Am Wochenende war ich in einer Disko und habe dort an der
Garderobe meine Jacke für 1 Euro abgegeben.

Damit ist meiner Ansicht nach ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Aufbewahrung der Jacke (Dienstleistung) gegen Bezahlung (1 Euro). Unter diesen Umständen hat der Aufbewahrer für die in Verwahrung genommenen Dinge eine Schadenersatzpflicht.

An der Garderobe hängt auch ein Schild: Keine Haftung für die
Inhalte der Garderobe.

Das ist eine andere Schiene. Wenn dort tatsächlich der von Dir genannte Satz genau so steht, dann bedeutet das, das für den Inhalt der verwahrten Dinge (sprich für Deine Schlüssel, Geldbörse etc.) keine Haftung gewährt wird. Das ist so auch völlig üblich und korrekt.

Ich bin nun aber der Meinung, dass wenn ich bezahle und meine
Jacke abgebe (das macht man ja eben deswegen, damit sie nicht
gaklaut wird) die auch dafür haften müssen, wenn sie dort
verschwindet.

Damit liegst Du auch richtig.

Habe ich tatsächlich das Recht dadrauf, das die Disko die
Kosten übernimmt und womöglich auch die Jacke ersetzt oder bin
ich nun wirklich die blöde und hab’ eben Pech gehabt?

Wie ich schon sagte: Die Jacke ist zu ersetzen, der Inhalt jedoch nicht. Über den reinen Ersatz der Jacke hinaus hast Du jedoch keine Ansprüche, das bedeutet, für neue Schlüssel mußt Du selbst sorgen.
Bedenke darüber hinaus bitte, das Du eventuell Deine Hausratversicherung über den Verlust Deiner Wohnungsschlüssel informieren solltest. Wenn demnächst nämlich jemand bei Dir zu Hause einsteigt, könnte es leicht sein, das Dein Versicherer den Schadenersatz wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt. Im Zweifel müßtest Du nämlich nach einem Diebstahl Deiner Schlüssel die Wohnungstürschlösser austauschen.

Danke schonmal für die Hilfe!

Gern geschehen.

Gruß vom

Dicken MD.

Bedenke darüber hinaus bitte, das Du eventuell Deine
Hausratversicherung über den Verlust Deiner Wohnungsschlüssel
informieren solltest. Wenn demnächst nämlich jemand bei Dir zu
Hause einsteigt, könnte es leicht sein, das Dein Versicherer
den Schadenersatz wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt. Im
Zweifel müßtest Du nämlich nach einem Diebstahl Deiner
Schlüssel die Wohnungstürschlösser austauschen.

Du bist sogar verpflichtet, die Schlösser Deiner Türen auszutauschen. Du mußt selbst dafür Sorge tragen, daß mit Deinen Schlüsseln nicht in Deine Wohnung eingestiegen wird.
Die Hausratversicherung sichert nur Einbruchs -Diebstahl ab! Öffnet jemand mit Deinem Schlüssel die Wohnungstür, so handelt es sich lediglich um einfachen Diebstahl. Und dafür kommt die Hausratversicherung nicht auf!