Jacke geklaut , zahl das eine Versicherung ?

Hallo zusammen,
am Samstag wurde meinem Sohn auf einer Party,seine Jacke geklaut (ca. 200 €)zahlt das eine Versicherung ? Z.B. Hausrat oder so ??
vielen Dank
juerue

Hm leider arbeite ich in dieser Sparte nicht daher kann ich es mit sicherheit nicht sagen. es gibt gründe die dafür sprechen auch welche die dagegen sprechen. möglicherweise hängt es auch von der vertragsgestaltung ab. Also ich würde das einfach mal bei der hausrat einreichen, die lehnen das schon ab, wenn es ihnen nicht passt.
Sorry das ich nicht wirklich weiterhelfen konnte.

Hallo,
es kommt darauf an, wo die Jacke gestohlen worden ist. Falls privat bei einem Freund (Bekannten) kommt evtl. dessen Privathaftplichtversicherung dafür auf. Aber bitte erst Vertrag prüfen.

In einer Gaststätte ist jeder selbst für seine Garderobe zuständig und es zahlt keine Versicherung!

Es könnte auch Eure Hausratversicherung dafür zahlen, wenn das im Vertrag steht. Vielleicht auch mal Euren Versicherungsagenten fragen, ob Diebstahl bei privater Feier versichert ist.

Gruß
Josch

Hallo

Also, Deine Hausrat haftet im Außenbereich, also auserhalb der Versicherungsräumlichkeiten, nur wenn BERAUBUNG vorliegt, ist meist mit tätlichen Angriff verbunden.

Daher hier keine Deckung.

Der Partygeber sofern er PRIVAT ist, haftet aber auch nicht für Deine Sachen in Bezug auf Diebstahl, also auch seine Versicherung ist draussen.

Bei gewerblichen Betrieben ist das jedoch nicht so, hier ist schon eine Haftung seitens des Betriebes vorgesehen bzw. dann wenn vorhanden, auch Deckung seitens einer Verschicherung.

Anzeige muss immer erstattet werden.

Dies gilt aber für Österreich, weiß nicht woher deine Anfrage kommt und auch nicht wie in Deutschland diese dinge geregelt werden.

l. gr.

Hallo

Also, Deine Hausrat haftet im Außenbereich, also auserhalb der Versicherungsräumlichkeiten, nur wenn BERAUBUNG vorliegt, ist meist mit tätlichen Angriff verbunden.

Daher hier keine Deckung.

Der Partygeber sofern er PRIVAT ist, haftet aber auch nicht für Deine Sachen in Bezug auf Diebstahl, also auch seine Versicherung ist draussen.

Bei gewerblichen Betrieben ist das jedoch nicht so, hier ist schon eine Haftung seitens des Betriebes vorgesehen bzw. dann wenn vorhanden, auch Deckung seitens einer Verschicherung.

Anzeige muss immer erstattet werden.

Dies gilt aber für Österreich, weiß nicht woher deine Anfrage kommt und auch nicht wie in Deutschland diese dinge geregelt werden.

l. gr…

Hallo,

das sollte sich aus den Vertragsbedingungen der Police ergeben, aber ich würde ohne Kenntniss des Details annehmen, dass das leider nicht der Fall sein dürfte.

So würde ich z.B. aus Sicht eines Versicherers Probleme mit der Nachweisbarkeit eines solchen Sachverhaltes haben…

Aber wie erwähnt, dass ist nur eine Meinung.

mfg