Die Eltern kennen einander nicht. Es ist bekannt, dass das Kind den Eltern aber gleich mitgeteilt hat, dass dies ein Unfall während des Kampfes und keine Absicht des anderen Kindes war.
Konkludent lag Einwilligung natürlich vor.
Und da kann man keinen Brief schreiben, wenn man von einer anderen Person etwas möchte? Einen Brief, der erklärt wer für was aufkommen soll?
Eine über die Kinder weitergebene Quittung hat hier welche Bedeutung?
Das Kind lügt schon mal nicht. Ich würde Gespräch suchen. Wenn die Leute vernünftig rüberkommen, wäre es mir fast ein paar Euro wert. Frag mal, wie sie sich das jetzt vorgestellt hätten. Freundschaft und netter Kontakt des Kindes sind wichtiger.
Ich halte das nicht für eine rechtliche Frage. Ich halte das für eine Frage, die das gesellschaftliche Miteinder betrifft.
Dass Kinder rangeln ist völlig normal. Und dass dabei auch mal ein Kleidungsstück beschädigt wird ist auch normal.
Das wird dann geflickt, weil es sich um Alltagskleidung handelt. Ist ja keine Robe für einen Opernball.
Wenn an einer Jacke die Tasche fehlt ( ohne Beschädigung des Jackenstoffes) kann eine neue Tasche aufgesetzt werden. Ansonsten kann ohne Tasche geflickt werden. Es bleibt trotzdem eine funktionsfähige Jacke für ein Grundschulkind.
Ich würde „Flicken“ der Jacke anbieten, mehr aber nicht.
Außerdem die Frage, ob ihr eine die Kinder umfassende Haftpflichtversicherung habt: Dann die Forderung an die Haftpflichtversicherung geben. Dann regelt die das.
LG
Amokoma1