Jacke Schulkameraden kaputt

Hallo zusammen,
ein Grundschulkind abreißet eine Tasche an einer Jacke seines Schulkameraden bei einem freiwilligen Freundschaftskampf (das machen sie täglich in den Pausen). Die Eltern des Schulkameraden bestehen darauf, dass der Jackenpreis (zum zum größten Teil) zu erstatten ist und haben schon eine Kaufrechnung mitgegeben. Wie sehen Sie diese Situation von der rechtlichen Seite?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Das hängt u.a. davon ab, wie alt das Kind ist.

Gruß,
Steve

Grundschule - 9 y.a.

Nach § 828 Abs. 2 BGB ist die Haftung von Kindern nach dem vollendeten siebten und zehnten Lebensjahr für bestimmte Handlungen ausgeschlossen, außer das Kind handelte vorsätzlich.

Dein Kind wird die Jackentasche sicher nicht vorsätzlich ( also gewollt) abgerissen haben, sondern es geschah im Gerangel.

Keine Haftung des Kindes und die Eltern müssen nicht haften, denn sie haben auch nicht die Aufsichtspflicht verletzt. die hatte ja zur Zeit die Schule.

Wenn ihr eine Haftpflichtversicherung habt, dann meldet den Schaden. Die werden sich um die Ansprüche der Gegenseite kümmern.

MfG
duck313

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Ergänzende Frage zum Geschehen: Ist hier nicht die Schule in die Pflicht zu nehmen? Sind hier statt des neu-/Wiederbeschaffungswertes ein Zeitwert oder voraussichtliche Reparaturkosten abzgl. eines etwaigen Restwertes in Betracht zu ziehen?

Die Vorschrift lautet:

„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“

Das schöne an einer Haftpflichtversicherung ist, dass sie nicht nur berechtigte Ansprüche übernimmt, sondern auch dazu da ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Gegenseite darf ihre Rechnungen dort, und nicht bei dir, vorlegen.

Off Topic: das ist manchmal aber auch unbefriedigend.
Ich hatte mal den Fall einer sehr dummdreisten und (meiner Meinung nach) völlig unberechtigten Forderung, die ich an meine Versicherung weitergegeben habe. Statt dem Dreistling eine Zigarre zu verpassen hat die Versicherung einfach gezahlt, weil es ihr den Aufwand nicht wert war.
Ich habe mich noch sehr lange darüber geärgert. :smile:

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Danke Mozart, gibt das BGB denn irgend etwas her, was den obigen Streitfall betreffen könnte?

Karl

Einerseits ja, deswegen hat er das wohl angegeben.

Andererseits könnte @Tokei_ihto mit Ansprüchen gegenüber der Schule Recht haben, wobei ich persönlich keine Erfahrung damit habe. Unsere Schüler rangeln zum Glück nicht (mehr). :slight_smile: Vielleicht hat @anon58271165 auch dazu irgendwas.

Würde mich auch interessieren, ehrlich gesagt, was man den Eltern im rechtlichen Sinne antworten kann. Auf die Versicherung verweisen möchte ich nicht einfach, denn ich das Verhalten der Eltern einfach unmöglich und dreist fand. Ohne ein Wort der Mutter zu sagen haben sie die Quittung dem Kind (über ihr Kind) übergeben und dabei ihr Kind hat am Kampf doch freiwillig teilgenommen und es ist mal eine Tasche (kein Riesen Teil kaputt gegangen). Ich sehe wirklich keinen Grund solche Dreistigkeit und fremde Verantwortungslosigkeit für eigenes Verhalten zu finanzieren. Würde mich über Ideen freuen.

Ich sollte so spät nicht mehr antworten. :flushed: Den Anfang des Satzes hatte ich nicht mehr präsent, als ich antwortete.
@anon58271165: und was wäre mit Abs. 3?

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Da steht ja nichts von Beschränkungen auf KFZ, Schienenbahn oder Schwebebahn …

Du hast von einem freiwilligen Freundschaftskampf gesprochen. Das schließt doch eigentlich gegenseitige Ansprüche aus. Ansonsten müssten doch Beweise vorgetragen werden, dass dein Kind angefangen hat oder übermäßig "gewalttätig " war. Nicht auszuschließen ist eine Notwehrsituation. Da darf auch was kaputtgehen.

Und das bedeutet was?

Ist die Übergabe einer Quittung eine rechtlich saubere Forderung?

Aber irgendwie ist klar, dass eine Reaktion erwartet wird. Wie soll die ausfallen?
Ein schriftliches „Bedauern“, ebenfalls über das Kind ausgehändigt ?

Klar. Aber was wird erwartet? Man kann sich da etwas denken, das mag stimmen oder auch nicht.
Eine eindeutige Forderung einschliesslich Begründung ist es nicht.

Eine Entschuldigung könnte angebracht sein, dann sollte das aber direkt - nicht über die Kinder - geschehen.
Über Schadenersatz würde ich erst nach einer begründeten Forderung nachdenken.

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Eben. Also grundsätzlich anwendbar.

Müsste man mal prüfen, ob eine Einwilligung in die mögen Schäden vorlag und, wenn ja, ob diese wirksam war (Einwilligungsfähigkeit des Kindes?).

Es kommt darauf an. Sind die Eltern schon berüchtigt oder noch völlig unbekannt. Bei manchen Eltern macht man sich mit einer „Demutshaltung“ nur lächerlich.
Wenn nein, kann man das Gespräch vielleicht damit einleiten, dass man über den Vorfall sprechen möchte. Man kann fragen, was den Eltern über die Sache mitgeteilt wurde und von wem. Dann hat man schon ein gutes Bild aus deren Reaktion (Auftrumpfen, Vorwerfen, Stimme erheben oder Signale eines Einlenkens). Erst dann sollte man über eine Entschuldigung nachdenken.

Konkludent? Immerhin rangeln die öfter und bislang war nichts passiert.

Ja, eben. Natürlich meinte ich aber die „möglichen“ Schäden.