Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Heute wollten 3 Personen durch einen engen Gerüstdurchgang gehen, dabei zeriss die Jacke von Passant 3. Es passierte weil Passant 1 Passant 2 so ANREMPELTE, das Passant 2 Passant 3 so traf das die Jacke zeriss. Ich hoffe das ist verständlich. Also ist Passant 1 der „Auslöser“ und Passant 2 hat aber die Beschädigung zu verantworten. Wer müsste denn nun für den Schaden aufbekommen bzw. von wem müsste die Versicherung bezahlen?
Gibt es Nachweise im Gesetz?
Vielen Dank
hallo, immer der dirkete verursacher unerheblich warum es zu dem schaden kam…gruss
Schick beiden deine Forderung.
Beide sollen sich an ihre Versicherung wenden.
Die werden das dann regeln.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan
Hallo, also der Passant 2 hat die Jacke zerissen und damit tritt seine Haftpflicht ein, wenn er die Sache so schildert wie du hier und alle Namen der Beteiligigten vorliegen wird sich die Versicherung von Passant 2 vorraussichtlich das Geld von Passant 1 bzw dessen Versicherung versuchen zurrückzuholen…
Viel Erfolg…
Hallo,
ob eine Versicherung, hier käme die Privathaftpflicht in Frage, zahlt oder nicht hängt u.a. davon ab, ob es ein vorsätzliches Rempeln war oder nicht (Vorsatz ist nicht versichert).
Dann würde ich am ehesten eine Haftung beim Auslöser sehen, wie weit der „Überträger“ mit in Haftung genommen werden kann, hängt von den genauen Umständen ab, es macht durchaus ein Unterschied, ob der Rempler 50 oder 120kg wiegt und der z.B. auch ob der Überträger 50 oder 120kg wiegt.
Gesetzliche Grundlage wäre der §823 BGB (Verschuldenshaftung), eine andere fällt mir nicht ein - bin aber auch kein Anwalt,
viele Grüße
Andreas
Hallo, dies ist keine Rechtsberatung - sonst wird von Anwälten abgemahnt!!
Meldet den Schaden beiden Gesellschaften und lasst diese entscheiden! Eventuell hat Person 3 sogar ein Mitverschulden - er hätte ja an der Engstelle warten können!
MFG Febud
wenn sie mit dem auto an der ampel stehen und das DRITTE AUTO HINTER IHNEN FÄHRT DEM ZWEITEN AUTO SO TOLL AUF; DASS DAS ZWEITE AUTO AUF IHR AUTO GESCHOBEN WIRD. Wer wäre dann Ihrer Meinung schuld???
Hallo delop,
gut dass die nur „wollten“ und nicht sind…
Grundsätzlich ist immer derjenige in Haftung, der den Schaden verursacht hat. Ist jetzt die Frage, warum hat P1 die P2 gerempelt. Ist er ausgerutscht weil Bauschutt da lag oder ist P2 nicht auf der rechten Seite gegangen oder oder…Um diesen Ermittlungen aus dem Weg zu gehen, nimmt man P2 in Haftung, der wiederum kann den Sachverhalt seiner Versicherung mitteilen und die wird sich mit P1 vielleicht auseinandersetzen.
Gruss WB
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Heute wollten 3 Personen durch
einen engen Gerüstdurchgang gehen, dabei zeriss die Jacke von
Passant 3. Es passierte weil Passant 1 Passant 2 so
ANREMPELTE, das Passant 2 Passant 3 so traf das die Jacke
zeriss. Ich hoffe das ist verständlich. Also ist Passant 1 der
„Auslöser“ und Passant 2 hat aber die Beschädigung zu
verantworten. Wer müsste denn nun für den Schaden aufbekommen
bzw. von wem müsste die Versicherung bezahlen?
Gibt es Nachweise im Gesetz?
Vielen Dank
Hallo,
ich glaube nicht das ich dazu da bin um hier Quizfragen zu beantworten. Ich möchte nur Menschen in realen Fällen helfen.
Da sollte Person 2 mal zu seinem Versicherungsberater gehen und der wird weiteres regeln.
Voraussetzungen: 1. Das Alter der betreffenden Personen. 2. Ob es für Privatpersonen zulässig war unter dem Gerüst durchzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
blaubuddel
Hi,
So wie du den Sachverhalt dargestellt hast, ist Person 1 kausal für den Schaden. Sie hat also die Jacke von Person 3 fahrlässig beschädigt. Somit müsste die Person 1 für den Schaden aufkommen. Sollte diese eine Haftpflichtversicherung haben, würde ich es dieser einfach mal melden.
Gruß
Verursacherprinzip
Aber ich schätze, dass da ein Richter entscheiden müßte.
Nachweise zum Schaden gibt es im Gesetz nicht, wohl aber zur Haftungsfrage: BGB §823 in Verbindung mit BGB §247: Es muss also ein Verschulden vorliegen. Kann die Schuldfrage nicht geklärt werden, muss Zivilklage erhoben werden, damit Richter die Schuldfrage klären.
MfG
CKH
Am besten, den Schaden sowohl der Haftpflichtversicherung von Passant 1 als auch der von Passant 2 anzeigen. Die Versicherungen klären das dann unter sich.
DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON