Jägerverhalten

Hallo,

darf ein Jäger ein Nest (mit Gelege) zerstören?

Und wenn er das nicht darf, wieso macht er es dann?
Welche Gründe könnte er dafür haben?

Gruß
Istiden

Moin,

darf ein Jäger ein Nest (mit Gelege) zerstören?

wohl nicht.

Und wenn er das nicht darf, wieso macht er es dann?
Welche Gründe könnte er dafür haben?

Kommt wiederum auf die Vogelart an.
Von persönlicher (krankhafter) Abneigung zu bestimmten Vögeln, über (falsche?!) Ängste, er könne sein Jagdwild dezimieren?
Wer weiß?!

Ein typisches Verhalten ist es aber sicher keines!

Gandalf

Hallo Gandalf,

danke für Deine Antwort!

Dachte ich mir schon, dass ein Jäger so etwas eigentlich nicht darf:frowning:

Nun ist es leider auch so, dass ein Kind mir davon berichtete und anmerkte, der Jäger habe ihn „bedroht“ mit dem Gewehr… also wenn man vielleicht nichts gegen solche Menschen tun kann (oder doch???), die ihren Status als „Jäger“ allem Anschein nach wohl missbrauchen, sollte man vielleicht auf der Ebene doch was unternehmen, wo so einer - will man dem Kind glauben - einen anderen Menschen bedroht?

Ängste, er könne sein Jagdwild dezimieren?

Entschuldige, aber das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Was meinst Du damit?

Gruß
Istiden

Denkbar, dass es dafür bestimmte Gründe geben könnte. Ums klar zu sagen, ich weiß keine. Stadtverwaltungen ordnen manchmal auch an, dass Taubeneier zerstört werden.
Gemessen an der Zerstörung von Bruteiern wäre aber die Bedrohung eines Menschen mit einer Waffe ein sofortiger Grund nicht nur den Waffenschein zu entziehen sondern auch für weitere strafrechtliche Schritte (wozu ich den Eltern des Kindes unbedingt raten würde).
Udo Becker

Hallo,

Ängste, er könne sein Jagdwild dezimieren?

Entschuldige, aber das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Was meinst Du damit?

Es könnte sich ja um ein Greifvogel-Gelege handeln und da gibt es welche auf deren Speiseplan z.B. Hasen oder Kaninchen stehen, die eben auch zum „Beuteschema“ eines Jägers gehören. Das Motiv wäre dann, sich der Konkurrenz zu entledigen.

vg,
d.

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Hallo

Also: Ein Jäger darf ein Nest zerstören, wenn es sich um eine Jagdbare Wildart mit Jagdzeit handelt und wenn der Zeitpunkt der Zerstörung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten stattfindet. Da Greifvögel nicht unter das Jagdrecht fallen, darf er Greifvögelnester nicht zerstören.
Im Zuge einer Abwehr von Schaden darf er auf Sondergenehmigung oder Beauftragung (!) durch die Untere Naturschutzbehöre Nester auch solcher Tierarten zerstören, die nicht unter das Jagdbare Wild fallen. Das wird fast ausschließlich bei Kormoranen gemacht. Für Haustauben sind Kammerjäger zustänig, da diese nicht unter das Jagdrecht fällt.

Das Zerstören von Nestern von wildtierbedrohenden Arten außerhalb der Brutzeiten (Rabenkrähe, Elster) ist zwar dem Jäger erlaubt aber sinn- und zweckfrei, da dadurch die Populationen nicht dezimiert werden.

Eine Bedrohung eines Menschen durch die Waffe durch einen Jäger kann angezeigt werden. Das ist kein Kavaliersdelikt. Sollte sich das tatsächlich ereignet haben, ist die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben. Er verliert sofort seine Waffenbesitzkarte und damit auch den Jagdschein. Allerdings können Personen ohne Waffenkenntnis die Situationen oft nicht einschätzen und fühlen sich bedoht, obwohl das von der waffentragenden Person überhaupt nicht beabsichtigt war. Der Jäger sollte solche Missverständnisse vermeiden. Sollte…

Gruß
Andreas

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Gemessen an der Zerstörung von Bruteiern wäre aber die
Bedrohung eines Menschen mit einer Waffe ein sofortiger Grund
nicht nur den Waffenschein zu entziehen sondern auch für
weitere strafrechtliche Schritte (wozu ich den Eltern des
Kindes unbedingt raten würde).

Hallo Udo,

wenn das Kind der einzige Zeuge ist, kann man davon nur abraten, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist dann absolut Null. Und häufig ist der Richter Mitglied im gleichen Jagdverein. Immerhin braucht man bei einem Kind die sichere Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung und ev. Falschaussage nicht zu fürchten.

Für die Entwicklung des Gerechtigkeitssinnes des Kindes ist das natürlich nicht gerade förderlich.

Gruss Reinhard

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Moin,

Ängste, er könne sein Jagdwild dezimieren?

Entschuldige, aber das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Was meinst Du damit?

Einige Greifvögel haben als Beute Kleintiere wie z.B. Hasen, was sie in den Augen einiger(!) Jäger als Konkurrenten erscheinen läßt.

Im Nationalpark Eifel sind in den letzten Jahre etliche Greifvögel getötet worden, wer genau es war ist nicht bekannt, aber es gibt einige Verdachtmomente, die auf einen durchgeknallten Jäger deuten.

Aber das wäre ein Ausnahmefall, verantwortungsvolle Jäger haben diese Verhalten nicht.

Gandalf

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Hallo,

Im Nationalpark Eifel sind in den letzten Jahre etliche
Greifvögel getötet worden, wer genau es war ist nicht bekannt,
aber es gibt einige Verdachtmomente, die auf einen
durchgeknallten Jäger deuten.

Bei uns in Bayern wurden immer wieder Wanderfalken geschossen oder deren Nester zerstört, was zum einen eine extreme Sauerei ist, weil die Tiere zeitweise in Deutschland nur noch auf eine klitzekleine Restpopulation zusammengeschrumpft waren und zum anderen ernähren sie sich fast ausschließlich von Vögeln, so dass eine Konkurrenz zu Jägern eigentlich nicht gegeben ist. Aber es gibt halt immer wieder Verrückte, vom militanten Taubenzüchter bis zum schießwütigen Irren…
Das ganze artete dann so aus, dass diverse Freiwillige die Nester Tag und Nacht bewachten (LBV, Alpenverein, Bay. Waldverein, Bergwacht, etc)…

vg,
d.

Danke an Euch!

Gruß
Istiden

Wenn das Kind der einzige Zeuge ist, kann man davon nur
abraten, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist dann
absolut Null.

Es könnte ja sein, dass der Betreffende (dies gilt ja nicht nur für den hier vorliegenden Fall eines Jägers) schon mal aufgefallen war und eine ähnliche Beschuldigung dokumentiert wurde. Dann wird’s eng.
Udo Becker