Jagdfragen

Hallo zusammen,

zunächst einmal scheint mir dieses Brett eher geeignet als das Zoologie-Brett, ich weiß ja um welches Tier es geht :wink:

Wir wohnen direkt an einem Fluss, ca. 10 meter bis zum Wasser, welches selbst gut 15 Meter breit ist, auf der anderen Seite verläuft ein Wanderweg und etwas weiter oben am Berg eine Straße, die durch Wald verläuft. Das zu den örtlichen Gegebenheiten. Wir wohnen nicht außerorts sondern hier ist ein gemischtes Gewerbegebiet.

Heute trug sich folgendes vor: gegen 09:00 Uhr kam ein Jäger den Berg hinunter auf den Wanderweg, schoss einen Kormoran (davon gibt es hier mehrere), schickte seinen Labrador ins Wasser um diesen zu holen und ging dann wieder den Berg in Richtung Straße hoch.

Dazu würde mich jetzt interessieren ob in so unmittelbarer Entfernung zu Wohnhäusern gejagt werden? Das sind noch nicht mal 50 m Luftlinie. Ich meine mal gehört zu haben, daß das erst ab 300 m Entfernung zu den Häusern erlaubt ist?! Und wie bekommt man heraus, wer der Pächter der Jagd ist?

Ich habe nichts gegen Jäger und die Jagd, aber ich finde es nicht gut, wenn in unmittelbarer Nähe meines Hauses scharf geschossen wird. Außerdem habe ich Freigänger-Katzen, nicht daß die demnächst auf der Abschussliste stehen.

Danke,
Julia

Hi
die Frage für mich ist:
Ist der Fluss im Außenbereich oder im Gewerbegebiet?
Wenn der Jäger in den Bach schießt, wie sieht sein Kugelfang aus? Wenn er mit Weicheisenschrot schießt, und der See nicht gefroren ist, prallen die Kugeln bei normalem Winkel nicht ab sondern bleiben im Wasser hängen. Daher wäre der Kugelfang hier gesichert… aber es bleibt ein Fragezeichen für mich offen.
Generell darf er auf jeder Wiese und jedem Bach schießen wenn dies zu seinem Jagdbezirk gehört.
Allerdings gibt es die Regel daß man von bewohntem Gebiet weg schießen soll nicht hin zu Häusern.
Die 300m Regel gilt nur für Katzen, nicht für jagdbares Wild.

Herausbekommst du das auf jeder Polizeidienststelle da jeder Jäger sich dort anmelden muss wenn er eine Pacht besitzt.

Aus meiner Sicht so wie du es schilderst, hat der Jäger zwar rein rechtlich gesehen nichts falsch gemacht, aber ob es gut war es so zu machen… eher nicht.

Gruß Steffen

Bei uns hier auf dem Land dürfen sich Jäger leider ALLES rausnehmen. Gesetze werden dann nötigenfalls geändert oder zurechtgerückt.
Und wir Hundebesitzer stören sowieso nur. Leider.

Passt zwar nicht unbedingt zur Frage, mußte aber raus.

Motorradmieze

Hallo,

Ist der Fluss im Außenbereich oder im Gewerbegebiet?

Der Fluss gehört zur Hälfte zum Gewerbegebiet…

Wenn der Jäger in den Bach schießt, wie sieht sein Kugelfang
aus? Wenn er mit Weicheisenschrot schießt, und der See nicht
gefroren ist, prallen die Kugeln bei normalem Winkel nicht ab
sondern bleiben im Wasser hängen. Daher wäre der Kugelfang
hier gesichert… aber es bleibt ein Fragezeichen für mich
offen.

Geschossen wird mit Kleinkaliber, hier sitzen jetzt angeschossene Kormorane auf dem Wasser und verrecken langsam. Heute morgen ging das nämlich wieder so.

Generell darf er auf jeder Wiese und jedem Bach schießen wenn
dies zu seinem Jagdbezirk gehört.

OK

Allerdings gibt es die Regel daß man von bewohntem Gebiet weg
schießen soll nicht hin zu Häusern.

Er schießt zu den Häusern hin, habe heute morgen Fotos davon gemacht, dabei wurde direkt auf mich gezielt.

Herausbekommst du das auf jeder Polizeidienststelle da jeder
Jäger sich dort anmelden muss wenn er eine Pacht besitzt.

Polizei angerufen, da kam auch jemand vorbei - selbst Jäger. Zitat: Nönö, das ist schon ok so, stellen Sie sich mal nicht so an, der kann ja auch nur auf ihr Haus schießen, sonst bekommt er die Mistviecher ja nicht.

Aus meiner Sicht so wie du es schilderst, hat der Jäger zwar
rein rechtlich gesehen nichts falsch gemacht, aber ob es gut
war es so zu machen… eher nicht.

Danke!
Julia

Geschossen wird mit Kleinkaliber, hier sitzen jetzt
angeschossene Kormorane auf dem Wasser und verrecken langsam.
Heute morgen ging das nämlich wieder so.

Hallo,
haben die Polizisten da auch gesagt, das sei in Ordnung?

Hier mal zur Info:

§ 22a Bundesjagdgesetz
Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes
(1) Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen; das gleiche gilt für schwerkrankes Wild, es sei denn, daß es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen.

Gruß, Maja

H Julia
auf Kormorane sollte eigentlich mit Schrot geschossen werden und hier nicht unter einer Stärke von 2,7mm, würde eher zu einer 3,4 Hasen/Fuchspatrone neigen.
Wenn mit einer .222Rem geschossen wird, ist dies zulässig, jedoch stirbt der Vogel dann binnen der Schussabgabe.
Auch wird in über google zu findenden Seiten davor gewarnt auf den Kormoran mit der Kugel zu schießen da bei ungünstigem Winkel das Hinterland getroffen werden kann!

Laut Tierschutzgesetz welchem Jäger verpflichtet sind, §1, sind Jäger verpflichtet unnötiges Leid am Wild zu vermeiden.
Deswegen muss auch bei einer Jagd immer ein brauchbarer Hund im Auto vorhanden sein um bei einem Fehlschuss das kranke Wild zu suchen und zu erlösen. Verfehlungen wären strafbar.

Leider ist auf dem Land oft der Polizist auch Bauer und Jäger.
Ich kann dir nur raten, wende dich an das Landratsamt deiner Gemeinde, schilder den Fall, leg die Fotos vor.
In einem befriedeten Bezirk, und dazu gehört ein Gewerbegebiet ist die Jagd egal wo und wann verboten.
Ausnahme: Vom Landratsamt wurde eine Sondergenehmigung erstellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Befriedeter_Bezirk_(Jag…

Ich für meinen Teil bin oft genug erschreckt wie sich Jäger in der Öffentlichkeit präsentieren und verhalten.
Leider schaden genau diese Jäger dem Ansehen der gesamten Jägerschaft.
Von dieser Sorte Jäger aber distanziere ich mich deutlich, daher Beim Landratsamt oder der Unteren und Oberen Jagdbehörde Beschwerde einlegen und notfalls mit allem drohen was ein Rechtsstaat anbietet.

Fotos von den Kormoranen machen die Krank geschossen sind!!!

Gruß Steffen

5 Like

Hi,

ich will hier keine Diskussion pro und contra Jagd anfangen. Daher habe ich auch hier gefragt, was und ob das Verhalten ok ist. Deine Antwort contra-Jagd hilft mir da leider auch nicht weiter.

Ich wohne hier auch sehr ländlich, klar ist da manches anders als in größeren Städten.

Trotzdem danke,
Julia

bei uns muss ein jäger in wohngebieten und auch in gemischten gebieten eine genehmigung einholen vor jedem schuss. dies passiert z.b. wenn wildschweine sich zu nah ansiedeln, oder ein fuch seinen bau nah am dorf oder sogar im dorf hat. dies weiß ich aber nur für brandenburg und berlin.
vielleicht mal auf dem amt erkundigen, so viele ausführungsvorschriften sind von gemeinde zu gemeinde oder bundesland zu bundesland anders.
lieben gruß,
motte

Höhere Population durch Bejagung
Hallo

Vielleicht könntest du deinen Jägern mal diesen Artikel aus der SZ zu lesen geben:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/606/456275/text/

Den interessanten Absatz zitiere ich hier mal daraus:

Zitat Anfang

… Der Mensch müsse heute das bestandsregulierende Raubtier ersetzen, da die natürlichen Feinde des Wildes ausgerottet wurden, rechtfertigt sich die Jäger-Lobby. „Wir leben in einer reinen Kulturlandschaft, die vom Menschen geprägt ist. Die wenigen großen Raubtiere wie Wolf oder Luchs, die es erfreulicherweise noch oder wieder gibt, können den Jäger gar nicht ersetzen“, sagt etwa DJV-Sprecher Stephan Bröhl.

Die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände sei deswegen notwendig. „Die Idealvorstellung, dass sich Räuber und Beute selbst regulieren, mag in einem Nationalpark funktionieren, aber nicht in der normalen Landschaft.“

Dem widerspricht das Ergebnis einer Studie des Münchner Zoologen Josef Reichholf. Der Wissenschaftler untersuchte die Bestandsentwicklung der Bisamratte am Inn - einmal auf deutscher Seite, wo diese Tiere gejagt werden, und einmal im österreichischen Flussabschnitt, wo sie von der Jagd verschont bleiben. Die Untersuchung zeigte, dass es im Jagdgebiet deutlich mehr Bisamratten gibt.

Die kritischste Zeit für die Bisamratte ist der Winter. „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort“, sagt Reichholf. Werden in einem Gebiet viele Tiere getötet, haben die Verbliebenen ein besseres Futterangebot, und statt erst im Mai zwei Junge zu gebären, bekommt ein Bisamrattenweibchen dann schon im März vier bis fünf und wirft dann noch bis zu zweimal im selben Jahr.

Dieses Prinzip gelte auch für Rothirsch, Reh und Wildschwein. Durch die Jagd vermehrt sich das Wild stärker als unter natürlichen Umständen.

Zitat Ende

Viele Grüße

Ach so, vergessen: Es geht ja um Kormorane.

Dieses Prinzip gelte auch für Rothirsch, Reh und Wildschwein.
Durch die Jagd vermehrt sich das Wild stärker als unter natürlichen Umständen.

Wahrscheinlich gilt das auch für Kormorane.

Hallo,

egal, wie die Bestimmungen sind, ob 50m oder 300m: Wird nicht mit Schrot, sondern mit normalen Patronen geschossen, sind abhängig von der Munition, Fehlschüsse locker noch in 2000m Entfernung tödlich.
Wichtig ist halt immer, dass der Jäger schaut, was sich in Schußrichtung befindet, auch weiter entfernt.

Gruß
schubtil