Hallo zusammen,
zunächst einmal scheint mir dieses Brett eher geeignet als das Zoologie-Brett, ich weiß ja um welches Tier es geht
Wir wohnen direkt an einem Fluss, ca. 10 meter bis zum Wasser, welches selbst gut 15 Meter breit ist, auf der anderen Seite verläuft ein Wanderweg und etwas weiter oben am Berg eine Straße, die durch Wald verläuft. Das zu den örtlichen Gegebenheiten. Wir wohnen nicht außerorts sondern hier ist ein gemischtes Gewerbegebiet.
Heute trug sich folgendes vor: gegen 09:00 Uhr kam ein Jäger den Berg hinunter auf den Wanderweg, schoss einen Kormoran (davon gibt es hier mehrere), schickte seinen Labrador ins Wasser um diesen zu holen und ging dann wieder den Berg in Richtung Straße hoch.
Dazu würde mich jetzt interessieren ob in so unmittelbarer Entfernung zu Wohnhäusern gejagt werden? Das sind noch nicht mal 50 m Luftlinie. Ich meine mal gehört zu haben, daß das erst ab 300 m Entfernung zu den Häusern erlaubt ist?! Und wie bekommt man heraus, wer der Pächter der Jagd ist?
Ich habe nichts gegen Jäger und die Jagd, aber ich finde es nicht gut, wenn in unmittelbarer Nähe meines Hauses scharf geschossen wird. Außerdem habe ich Freigänger-Katzen, nicht daß die demnächst auf der Abschussliste stehen.
Danke,
Julia