Hallo liebe Gemeinde,
mir ist WIRKLICH nach 8 Jahren in unserem HAUS (damals Neubau und Ersteinzug) aufgefallen, dass unser Energieversorger bei uns vor Ort nie irgendwie Trinkwasser bei uns abgerechnet hat. Jedes Quartal bekam ich von der Stadt immer eine Mitteilung, das die Grundabgaben fällig seinen. Darin war immer eine Position Abwassergebühr. Irgendwie bin ich immer davon ausgegangen, dass aufgrund der Abwassergebühr auch irgendwo eine Trinkwassergebühr eingezogen wurde. Nun ist mir letztens zum ersten Mal aufgefallen, dass es nicht so ist. Und ich habe mich natürlich direkt versucht, bei den Stadtwerken anzumelden. Dies hat jetzt aus irgendeinem Grund nicht geklappt, da der Energieversorger unsere Adresse nicht identifizieren kann, was ich seltsam finde, da ich bei denen doch schon Strom bezogen habe an der gleichen Adresse. Nun ja, meine eigentliche Frage ist jetzt, gibt es eine Frist, nach der der Versorger z.B. die Trinkwassergebühr der Vergangenheit nicht mehr einfordern kann? Oder muss man jetzt irgendwie versuchen, die letzten 8 Jahre zusammen zu bekommen und alles nachzahlen? Wie sieht es in der Gesetzeslage aus? Vielen Dank schonmal zu den hoffentlich zahlreichen Antworten.
Schöne Grüße
Engin