Jahrelange Mietrückstände = Hinterziehung oder Betrug oder?

Hallo,

wenn jemand jahrelang seit Mietbeginn verabsäumt, die im Zusammenhang mit einer Mietwohnung gemietete (und von ihm genutzte) Garage zu bezahlen – im Klartext: er hat sie NOCH NIE bezahlt - als was ist das im juristischen Sinne zu bezeichnen? Hinterziehung? Unterschlagung? Betrug? Oder anders?

Danke für Eure Antworten!

E.

Zu den genannten Vorwürfen gehört, dass man den Nachweis des Vorsatzes bringen muss.
Bis jetzt erkenne ich lediglich den Tatbestand der Vergesslichkeit - das ist nicht strafbar.

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Hallo,
wurde im Mietvertrag die Garage als „mitgemietet zur Wohnung und im Preis drin“ oder mit einem Geldbetrag erwaehnt und vom Mieter unterschrieben? Im zweiten Fall die Garagenmiete nachfordern, egal welche juristische Bezeichnung man finden will. Alles was noch nicht verjaehrt ist, koennte man einfordern, am besten vor dem Auszug, weil jetzt die Kosten der Wohnung so enorm steigen.

Nun, der Mieter unterschreibt den Vertrag und VERGISST sofort, dass er bei seinem Dauerauftrag die Garage nicht eingerechnet hat, obwohl es so im Vertrag drinsteht? Und es fällt ihm jahrelang nicht auf, Monat um Monat – insgesamt 288 (zweihundertachtundachtzig) Monate lang? (Allerdings bekommt er aber leider nie eine Mahnung… )

Also: Ist es Hinterziehung, Betrug, Unterschlagung??

E.

Wenn es tatsächlich so wäre dann gehören doch 2 dazu, die es haben laufen lassen ? Der Mieter und der (nichts unternehmende) Vermieter.

Ich möchte fast wetten, es ist im Vertrag nichts klar vereinbart. Nämlich ob die Garage zur Wohnung gehört und mit im Mietpreis inkl. ist. Alles andere müsste doch schriftlich festgelegt worden sein, Im Mietvertrag (ungünstig) als Wohnung monatlich 450,- + Garage 60 € = 510,- €.
Oder besser 2. Mietvertrag für die Garage.

Erst wenn das geklärt wäre könnte man rechtlich prüfen ob der Mieter im Zahlungsverzug ist.
Und die strafrechtliche Frage des Betruges kannst am besten gleich wieder vergessen. Wie schon erwähnt setzt betrug den Vorsatz voraus, Mieter wollte Dich um die Garagenmiete bringen. Das ist kaum annehmbar geschweige denn beweisbar !
Denn umgekehrt zahlt er doch offenbar die Miete der Wohnung ordentlich.
Ich möchte fast wetten, es kann sich allenfalls um unklaren Mietvertrag handeln, wo der eine Vertragspartner annimmt/annehmen muss ,Garage ist inklusive dabei. Und wenn du als Vermieter anderer Ansicht bist, so hättest Du doch jahrelang (!) Zeit gehabt, dass gerichtlich klären zu lassen. Dann hätte ein Gericht den Vertrag geprüft und ausgelegt, wenn er offenbar nicht eindeutig wäre.

MfG
duck313

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Hi,

wenn es schlichtweg vergessen wurde (anderes wäre dem Mieter erstmal nachzuweisen) ist es nichts von den dreien. Zumal wenn es nie eine Mahnung an den Mieter gab.
Eher sollte man sich da fragen, warum der Vermieter so lange nichts gesagt hat. Der muss die Zahlungen doch kontrolliert haben.

Grüßle
Frank K.

Ich würde hier ja fast das Gegenteil vermuten …

Hallo,

Ich fand dazu den Begriff „Einmietbetrug“. Allerdings muss der Kläger dem Gericht plausibel nachweisen können, dass der Beklagte mit Vorsatz gehandelt hat. Dass er also den Mietvertrag unterschrieben hat und schon zu diesem Zeitpunkt wusste, dass er die Miete nicht bezahlen kann oder bezahlen möchte.

Aber auch halte diesen Nachweis, ähnlich wie @X_Strom und @duck313 für schwierig bis unmöglich, da der Mieter nach Deiner Schilderung die Miete für die Wohnung wohl bezahlt hat.

So wie ich die Erklärungen im Netz verstehe, hat der Betrug (weil er maximal eine Gefängnisstrafe vorsieht) eine Verjährung von 5 Jahren, also 60 Monaten. Da der Vermieter in dieser Zeit nicht tätig geworden ist und noch viele weitere Jahre nicht, gehe ich sogar davon aus, dass hier eine Verjährung vorliegt. (Ich würde mich freuen, wenn jemand anderes diesen Gedanken widerlegen oder unterstützen würde, weil ich mir absolut nicht sicher bin). Auch daher kommt aus meiner Sicht keine Anzeige wegen Betruges in Betracht. Daraus folgt, dass der Vermieter auch nur die noch nicht verjährten Mieten-Schulden von 2016 bis heute nachfordern kann.

Grüße
Pierre

Dann wurde genau EINMAL ein Vertrag nicht genau durchgelesen.
Der Vermieter sollte nun die fälligen Mietbeträge anfordern.
Die Verjährung spielt zunächst keine Rolle, man darf die Zahlung aller Beträge anmahnen.
Der Mieter wird sich dann aber kundig machen und nur die nicht verjährten Mieten ab Januar 2016 zahlen.
Verzugszinsen sind vermutlich hier auch ohne Mahnungen möglich - denn der Zahlungstermin war ja eindeutig nach dem Datum bestimmt. Bevor du deren Bezahlung anforderst, ist aber eine genauere Beratung notwendig. Es geht da eventuell auch um Ausnahmen und Sonderfälle, was die Fälligkeit angeht - und ohne Fälligkeit folgt kein Verzug!

Nein, Dämlichkeit oder Nachlässigkeit vom Vermieter.

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DieWohnung (41 qm, Innenstadt Fürth, Neubau 1996) gehört einer Verwandten, die sich nicht auskennt und die Wohnung bis vor einem Monat vor der Verwandtschaft geheim gehalten hat; erst ihr Steuerberater hat mal explizit nachgebohrt.

Dabei kam u.a. heraus, dass ein Immobilienmakler ihr damals einen in wichtigen Teilen juristisch definitiv falschen Mietvertrag untergejubelt hat, der somit UNGÜLTIG ist – zumindet was die Staffelmietvereinbarung angeht.

Und der Mieter zahlt „ordentlich“ – deshalb nämlich die gleiche Miete seit 24 Jahren: 282 Euro Miete inkl, aller Nebenkosten und (oder ohne) Garage…

Ich widerspreche hier keinem, der der Vermieterin Nachlässigkeit, unentschuldbares Nichtstun o.ä. vorwirft; da bin ich absolut derselben Meinung.

Mir geht es darum evt. „Ungereimtheiten“ im Mieterverhalten zu eruieren.

Danke für Eure Beiträge – es dürfen gerne noch mehr kommen!

E.

Hallo,

auch nach Deinen letzten Ergänzungen wird substantiell nichts anderes herauskommen:
Es handelt sich um eine privatrechtliche Forderung, die auch privatrechtlich geltend gemacht werden muß. Mit

hat ein derartiges Verhalten erst mal gar nichts zu tun. Die bereits genannten Tatbestände, die es evtl. auch strafrechtlich relevant werden lassen könnte, sind nach allen von Dir genannten Fallumständen nicht erkennbar.

Und die falsche Beratung durch den Makler hat mit dem von Dir geschilderten Fall genau gar nichts zu tun. Das ist eine Angelegenheit zwischen Vermieterin und Makler. Den Mieter geht das nichts an.

Alberca

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Aber bitte nicht auf Staatskosten.
Für die notwendige Beratung sorgt ein Rechtsanwalt.
Die fälligen Mietzahlungen von Januar 2016 bis jetzt sind zivilrechtlich einzufordern, zzgl. Verzugszinsen ist das schon ein ansehnlicher Betrag.

Wie bereits geschrieben, kann man auch versuchen, die verjährten Zahlungen anzufordern - ob der sicher erheblichen Summe bei 288 Monatsmieten wird der eine solche Forderung aber durch einen Rechtskundigen prüfen lassen und dann den Joker ausspielen, also die Einrede der Verjährung erheben.

Wieso eigentlich von Januar 2016? Gilt da nicht die 3-jährige Verjährungsfrist? Wäre nicht alles aus 2016 am 1. Januar 2020 verjährt?

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Da hast Du natürlich recht. @X_Strom und ich haben uns da getäuscht. Die Verjährungsfrist beginnt Schluss des Jahres 2016, läuft drei Jahre. Die Forderungen aus 2016 waren also am 1.1.2020 verjährt.

Grüße
Pierre

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Hierbei ist der Punkt nun zu beachten, daß für ein Mietverhätnis von Wohnraum keine Schriftform erforderlich ist, der kann auch durch konkludentes Handeln zustandekommen. Und in dem Fall gelten die Regelungen des BGB

Erwachsene Menschen dürfen sowas geheimhalten und die bucklige Verwandtschaft muß nicht immer alles wissen. *ironiemodusoff *

Was steht denn nun genau im Mietvertrag zur Miethöhe bzw. wie setzen sich die € 282 zusammen?
Ist die Garagenmiete überhaupt beziffert?

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Ich glaube, ihr wart einfach hinter der Zeit zurück. :wink:

@Edmund_4cb4b3

Ich sehe grade, daß @Helmut_Taunus eine ähnliche Frage

bereits gestellt hatte, auf die Du aber nicht geantwortet hast.

Auch Deine Antwort an @X_Strom ist wenig erhellend:

Was verstehst Du unter „nicht eingerechnet“?
Mieter müssen eigentlich nie was „einrechnen“, sondern das zahlen, was unter Gesamtbetrag gelistet ist.
Oder liegt ein Additionsfehler vor?

Also nochmal die Frage: was genau steht im Vertrag?
(Du kannst den Vertrag auch hochladen. Vorher Namen und Adresse schwärzen.
)
Es ist sinnlos, über Nachforderung und Verjährung zu diskutieren, solange keine Details bekannt sind.

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Das will er doch auch gar nicht, das wollen nur die helfenden freizeitverbrauchenden Antworter. Er will ueber juristische Begriffe diskutieren, Hinterziehung, Unterschlagung, Betrug oder doch etwas anderes. Schau mal im Ursprngspost. Es geht um die geteiltes Mitleid beim Problem, nicht um die Loesung. Oder verstand ich das Miss?

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