Ich suche eine Vorlage,Beispiele zum Jahresbericht eines Abfallbeauftragten .
Mittelständischer Automobilzulieferer .
Wie baue ich so etwas auf ?
Hallo Oliver,
hier ein Muster von mir.
wenn du mir deine email gibst, kann ich dir den bericht als pdf geben
schindlbeck62(at)web.de
Erwin
Jahresbericht 2009
des Abfallbeauftragten
(BBAbf)
für
Mustermann GmbH)
Vorbemerkung:
Die Aufgaben des Abfallbeauftragten (BBAbf) ergeben sich aus dem KrW-/AbfG § 55 Pkt. 1. bis 5.
Über den Bericht des Abfallbeauftragten hinaus wird die Geschäftsführung bei Unregelmäßig-keiten im Umgang mit Abfällen umgehend informiert.
- Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung
Stoffströme 2009
Die zur Entsorgung angelieferten Abfallmengen und die bei der Entsorgung entstehenden Abfallarten werden in der betrieblichen Stoffstromstatistik erfasst, dokumentiert und in den Jahresberichten (-übersichten) der einzelnen Entsorgungsanlagen entsprechend TA Abfall dargestellt.
Aufgrund der Einführung der neuen EDV-Software (NAVISION), insbesondere der Buchung der stoffstromrelevanten Daten im Laufe des Jahres 2009, diente als Datengrundlage für die Stoffstromstatistik sowohl das neue EDV-Programm „NAVISION“ als auch das alte Sys-tem „AUDIAL“. Da hier beide Systeme abgefragt und die Zahlen auf Plausibilität geprüft werden müssen, wurde mit den Behörden eine Verlängerung der Abgabefrist für den Jah-resbericht vereinbart.
Die im Jahre 2009 entstandenen Abfälle wurden entsorgt in
- den Beseitigungsanlagen Dritter
- den Verwertungsanlagen Dritter.
Von dem Bereich Labor / Annahme wird der BBAbf auf Unregelmäßigkeiten bei Abfallanlie-ferungen informiert. Der BBAbf unterstützt dabei die ordnungsgemäße Abwicklung und be-rät das Annahmepersonal.
Von der Vertriebsabteilung wird der BBAbf über Kundenanfragen zur Anlieferung besonde-rer Abfälle informiert und um Stellungnahme gebeten. Insbesondere wenn es sich um transportrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Gefahrgut handelt. Von BBAbf wird hierzu Stellung genommen.
- Einhaltung einschlägiger Vorschriften
- Kontrollen der Betriebsstätten
- Kontrollen der in der Anlage anfallenden Abfälle
- Mitteilung festgestellter Mängel / Vorschläge zur Beseitigung
BBAbf erhält eingehende Bescheide und Schreiben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. In der Regel werden zu jedem Bescheid und Schreiben die verantwortli-chen Zuständigkeiten in einem „Organisationsplan“ festgelegt. Diese Festlegung wurde bis Ende Februar 2009 vom Immissionsschutzbeauftragten bzw. dem BBAbf in Zusammenar-beit mit dem betreffenden Mitarbeiter festgelegt.
BBAbf hat ein direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung.
Die Information der Beauftragten über gesetzliche Neuerungen erfolgt durch den Juristen sowie themenbezogen von den einzelnen Beauftragten durch personenbezogene Kontakte und Internetrecherchen.
Alle Betriebsstätten, werden in einem festgelegten Turnus wechselweise begangen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Gewässerschutzbeauftragten, dem Abfallbeauftragten, dem Gefahrgutbeauftragten und dem Immissionsschutzbeauftragten. Dabei werden soweit möglich angrenzende Rechtsgebiete mit kontrolliert.
Am Standort Musterstadt finden darüber hinaus sporadische BTB-Prüfungen sowie fast tägliche Rundgänge statt.
Die Betriebstagebücher der Betriebsstätten werden entsprechend den Festlegungen in den Arbeitsanweisungen „Prüfung des Betriebstagebuches“ durchgeführt.
Erkannte Mängel werden umgehend mit den zuständigen Verantwortlichen durchgespro-chen. Der Vollzug wird bei einer späteren Begehung kontrolliert.
Entsorgungsnachweise bzw. Verwertungsnachweise der zur Entsorgung bestimmten Abfälle liegen vor und können vom BBAbf in der EDV eingesehen werden.
Um die Eigenschaften der Abfälle noch mehr charakterisieren zu können, wurden innerhalb des EDV-Programmes NAVISION neben den abfallbestimmenden Komponenten und den gefahrgutrechtlichen Angaben auch noch gefahrstoffrechtliche Informationen, wie R- und S-Sätze sowie die Gefahrensymbole hinterlegt.
EfbV-Zertifikate der Dritt-Entsorger bzw. Verwerter liegen in der Abteilung Disposition/Transportdisposition (Frau Dittrich) in Musterstadt vor und werden auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Fortbildung des BBAbf erfolgte im Februar 2008. Der BBAbf besuchte vom 22.05. bis 23.05.2008 ein Fortbildungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV. Der nächste Fortbil-dungslehrgang nach § 11 EfbV und § 6 TgV ist für den April 2010 geplant.
- Aufklärung Betriebsangehöriger
- Beeinträchtigung des Allgemeinwohls durch Abfälle der Anlage
- Maßnahmen der Verhinderung von Beeinträchtigungen
- Berücksichtigung der Gesetze und Verordnungen
Betriebsangehörige werden belehrt, wenn bei Betriebsrundgängen Verhaltensweisen be-kannt werden, die eine Unterweisung erfordern.
Insbesondere wird auf die ordnungsgemäße Nutzung der Lagerflächen und Stapelung von Gebinden/Behältern hingewiesen.
- Entwicklung und Einführung
- umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
- umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse
- Begutachtung von Verfahren
Die Verfahren der Sonderabfallbeseitigung sind durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Genehmigungen (Beurteilung der Fachbehörden) festgelegt und ausgereift. Von al-len Führungskräften wird der Markt laufend im Hinblick auf neue Entwicklungen und Ten-denzen beobachtet.
- Verbesserung der Beseitigungsanlagen
Von den Sparten- und Abteilungsleitern werden aufgrund ihrer praktischen Erfahrung vor Ort erkannte Verbesserungen vorgeschlagen, von der Planungsabteilung ausgearbeitet und zur Genehmigung eingereicht.
Die Genehmigungsunterlagen werden z.T. BBAbf zur Kenntnis und Stellungnahme vorge-legt bzw. der BBAbf nimmt direkt an genehmigungsrelevanten Besprechungen teil.
Musterstadt, 29.01.2010
Mustermann
Abfallbeauftragter
I. GF zur Kenntnis
II. BBAbf
Ich suche eine Vorlage,Beispiele zum Jahresbericht eines
Abfallbeauftragten .
Mittelständischer Automobilzulieferer .
Wie baue ich so etwas auf ?
Hallo Oliver,
hier ein Muster von mir.wenn du mir deine email gibst, kann ich dir den bericht als
pdf geben
schindlbeck62(at)web.deErwin
Vielen Dank - hat mir sehr geholfen
Jahresbericht 2009des Abfallbeauftragten
(BBAbf)
für
Mustermann GmbH)
Vorbemerkung:
Die Aufgaben des Abfallbeauftragten (BBAbf) ergeben sich aus
dem KrW-/AbfG § 55 Pkt. 1. bis 5.
Über den Bericht des Abfallbeauftragten hinaus wird die
Geschäftsführung bei Unregelmäßig-keiten im Umgang mit
Abfällen umgehend informiert.
- Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur
Verwertung oder BeseitigungStoffströme 2009
Die zur Entsorgung angelieferten Abfallmengen und die bei der
Entsorgung entstehenden Abfallarten werden in der
betrieblichen Stoffstromstatistik erfasst, dokumentiert und in
den Jahresberichten (-übersichten) der einzelnen
Entsorgungsanlagen entsprechend TA Abfall dargestellt.Aufgrund der Einführung der neuen EDV-Software (NAVISION),
insbesondere der Buchung der stoffstromrelevanten Daten im
Laufe des Jahres 2009, diente als Datengrundlage für die
Stoffstromstatistik sowohl das neue EDV-Programm „NAVISION“
als auch das alte Sys-tem „AUDIAL“. Da hier beide Systeme
abgefragt und die Zahlen auf Plausibilität geprüft werden
müssen, wurde mit den Behörden eine Verlängerung der
Abgabefrist für den Jah-resbericht vereinbart.Die im Jahre 2009 entstandenen Abfälle wurden entsorgt in
- den Beseitigungsanlagen Dritter
- den Verwertungsanlagen Dritter.
Von dem Bereich Labor / Annahme wird der BBAbf auf
Unregelmäßigkeiten bei Abfallanlie-ferungen informiert. Der
BBAbf unterstützt dabei die ordnungsgemäße Abwicklung und
be-rät das Annahmepersonal.Von der Vertriebsabteilung wird der BBAbf über Kundenanfragen
zur Anlieferung besonde-rer Abfälle informiert und um
Stellungnahme gebeten. Insbesondere wenn es sich um
transportrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf Gefahrgut
handelt. Von BBAbf wird hierzu Stellung genommen.
- Einhaltung einschlägiger Vorschriften
- Kontrollen der Betriebsstätten
- Kontrollen der in der Anlage anfallenden Abfälle
- Mitteilung festgestellter Mängel / Vorschläge zur
BeseitigungBBAbf erhält eingehende Bescheide und Schreiben der
Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. In der Regel werden zu
jedem Bescheid und Schreiben die verantwortli-chen
Zuständigkeiten in einem „Organisationsplan“ festgelegt. Diese
Festlegung wurde bis Ende Februar 2009 vom
Immissionsschutzbeauftragten bzw. dem BBAbf in Zusammenar-beit
mit dem betreffenden Mitarbeiter festgelegt.BBAbf hat ein direktes Vortragsrecht bei der Geschäftsführung.
Die Information der Beauftragten über gesetzliche Neuerungen
erfolgt durch den Juristen sowie themenbezogen von den
einzelnen Beauftragten durch personenbezogene Kontakte und
Internetrecherchen.Alle Betriebsstätten, werden in einem festgelegten Turnus
wechselweise begangen von der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
dem Gewässerschutzbeauftragten, dem Abfallbeauftragten, dem
Gefahrgutbeauftragten und dem Immissionsschutzbeauftragten.
Dabei werden soweit möglich angrenzende Rechtsgebiete mit
kontrolliert.
Am Standort Musterstadt finden darüber hinaus sporadische
BTB-Prüfungen sowie fast tägliche Rundgänge statt.Die Betriebstagebücher der Betriebsstätten werden entsprechend
den Festlegungen in den Arbeitsanweisungen „Prüfung des
Betriebstagebuches“ durchgeführt.Erkannte Mängel werden umgehend mit den zuständigen
Verantwortlichen durchgespro-chen. Der Vollzug wird bei einer
späteren Begehung kontrolliert.Entsorgungsnachweise bzw. Verwertungsnachweise der zur
Entsorgung bestimmten Abfälle liegen vor und können vom BBAbf
in der EDV eingesehen werden.Um die Eigenschaften der Abfälle noch mehr charakterisieren zu
können, wurden innerhalb des EDV-Programmes NAVISION neben den
abfallbestimmenden Komponenten und den gefahrgutrechtlichen
Angaben auch noch gefahrstoffrechtliche Informationen, wie R-
und S-Sätze sowie die Gefahrensymbole hinterlegt.EfbV-Zertifikate der Dritt-Entsorger bzw. Verwerter liegen in
der Abteilung Disposition/Transportdisposition (Frau Dittrich)
in Musterstadt vor und werden auf dem aktuellen Stand
gehalten.Die Fortbildung des BBAbf erfolgte im Februar 2008. Der BBAbf
besuchte vom 22.05. bis 23.05.2008 ein Fortbildungslehrgang
nach § 11 EfbV und § 6 TgV. Der nächste Fortbil-dungslehrgang
nach § 11 EfbV und § 6 TgV ist für den April 2010 geplant.
- Aufklärung Betriebsangehöriger
- Beeinträchtigung des Allgemeinwohls durch Abfälle der
Anlage- Maßnahmen der Verhinderung von Beeinträchtigungen
- Berücksichtigung der Gesetze und Verordnungen
Betriebsangehörige werden belehrt, wenn bei Betriebsrundgängen
Verhaltensweisen be-kannt werden, die eine Unterweisung
erfordern.Insbesondere wird auf die ordnungsgemäße Nutzung der
Lagerflächen und Stapelung von Gebinden/Behältern hingewiesen.
- Entwicklung und Einführung
- umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
- umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse
- Begutachtung von Verfahren
Die Verfahren der Sonderabfallbeseitigung sind durch Rechts-
und Verwaltungsvorschriften und die Genehmigungen (Beurteilung
der Fachbehörden) festgelegt und ausgereift. Von al-len
Führungskräften wird der Markt laufend im Hinblick auf neue
Entwicklungen und Ten-denzen beobachtet.
- Verbesserung der Beseitigungsanlagen
Von den Sparten- und Abteilungsleitern werden aufgrund ihrer
praktischen Erfahrung vor Ort erkannte Verbesserungen
vorgeschlagen, von der Planungsabteilung ausgearbeitet und zur
Genehmigung eingereicht.
Die Genehmigungsunterlagen werden z.T. BBAbf zur Kenntnis und
Stellungnahme vorge-legt bzw. der BBAbf nimmt direkt an
genehmigungsrelevanten Besprechungen teil.Musterstadt, 29.01.2010
Mustermann
AbfallbeauftragterI. GF zur Kenntnis
II. BBAbf
Ich suche eine Vorlage,Beispiele zum Jahresbericht eines
Abfallbeauftragten .
Mittelständischer Automobilzulieferer .
Wie baue ich so etwas auf ?