Jahresmeldung Jahresbruttoentgelt bei Minijob

Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, welcher Betrag bei der Jahresmeldung eingetragen wird? Der Minijob wurde mit monatlich 450 Euro entlohnt, die Abgaben übernahm der Arbeitgeber. Werden nun trotzdem beide Beträge addiert und mit 12 multipliziert?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Marion

Servus,

die hierfür zuständige „Minijob-Zentrale“ sagt dazu:

_Es ist das Arbeitsentgelt anzugeben, von dem Pauschalbeiträge oder volle Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Bei Zahlung voller Rentenversicherungsbeiträge ist dabei die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 175 Euro zu beachten.
Cent-Beträge von mehr als 49 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten auf volle Euro-Beträge zu runden. Für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) und für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigte mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Personengruppe 190) ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt stets mit 0 (Null) Euro vorzugeben.

Für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) und für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigte mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Personengruppe 190):

Da diese Beschäftigten in der Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung nicht beitragspflichtig sind, ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Meldesachverhalt (Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt) mit 0 Euro zu melden._

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!

schau mal hier rein :

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Stichpunkt: Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

es ist das Bruttoentgelt einzutragen,von dem Pauschalbeträge oder die vollen Rentenbeiträge abgeführt wurden.

MfG
duck313

Für geringfügig Beschäftigte ( bis 450€ ) wird doch gar keine Jahresmeldung gemacht! Ich hab das einmal gemacht und kriegte die Antwort, dass das nicht nötig sei! Seitdem mach ich das nicht mehr und hab auch schon SV-Prüfung gehabt und alles war ok.

Hallo nochmal,
zum einen: Die Erklärungen bei der Minijobzentrale habe ich schon gelesen, war mir jedoch nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Also muss ich beide Beträge addieren und mit 12 multiplizieren?

Zu dem Kommentar von Regina:
Den Entgeltnachweis für 2012 hatte ich vergessen und wurde prompt Mitte 2013 gemahnt.
Der Entgeltnachweis für 2013 wurde mir nun von der VBG zum Ausfüllen zugeschickt.

Herzliche Grüße
Marion

Servus,

von welchem Land sprichst Du? Oder hast Du die Jahresmeldung schlicht an die falsche Adresse übermittelt, und sie ist nur von dort abgelehnt worden?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

  • Nachschlag
  • die Sache mit der SV-Prüfung bestätigt oder widerlegt für sich alleine nichts. Vor allem, wenn sie mit entsprechend verhuschten Arbeitgebern zu tun haben, erstellen bei solchen Anlässen die Prüfer die unterbliebenen Meldungen ohne viel Aufhebens selber. Auf den Tisch kommt sowas nur, wenn systematisch und zum Nachteil der Beschäftigten Meldungen unterblieben sind - das ist z.B. bei Rentenversicherungs-„Aufstockern“ auch bei Minijobs der Fall.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Hallo nochmal,
zum einen: Die Erklärungen bei der Minijobzentrale habe ich
schon gelesen, war mir jedoch nicht sicher, ob ich es richtig
verstanden habe. Also muss ich beide Beträge addieren und mit
12 multiplizieren?

Nein. Es ist nur das Arbeitsentgelt zu melden, die AG-Beiträge und was weiß ich noch ist völlig schnurz.

Entweder selber ausrechnen, also 450 * 12 oder mal in die Dezemberabrechnung linsen auf das Gesamt-SV-Brutto. Oder ins Lohnkonto schauen. Oder Lohnjournal.

Zu dem Kommentar von Regina:
Den Entgeltnachweis für 2012 hatte ich vergessen und wurde
prompt Mitte 2013 gemahnt.
Der Entgeltnachweis für 2013 wurde mir nun von der VBG zum
Ausfüllen zugeschickt.

Äääh, was hat jetzt die VBG mit der MJZ zu tun?!

LG
S_E