Jahresprämie wenn nicht volles Jahr gearbeitet

Guten Morgen,

ich habe den AG zu Mai 2013 gewechselt. Dort wird u. a. eine Jahresprämie erreicht, wenn die Umsatzzielle geschafft werden. Die Prämie beläuft sich auf 2.000€ brutto.
nun wurden die Umsatziele 2013 geschafft und die Prämie zur Auszahlung freigegeben. Mir will man allerdings nur anteilig der gearbeiteten 8 von 12 Monaten anrechnen. Also (2000€ : 12) x 8
im Arbeitsvertrag ist keine Anteiligkeit explizit geregelt.

der normale Menschenverstand sagt mir zwar, dass das korrekt ist, aber ist es rechtlich auch so?

vielen Dabk für Eure Hilfe!

hallo,

grundsätzlich sind Zahlungen anteilig zur Betriebszugehörigkeit zulässig.

Ob dies im geschilderten Fall auch so ist, kann nur jemand beurteilen, der die konkreten Fallumstände einschl. evtl. betrieblicher Regelungen (Bekanntmachung des AG, Betriebsvereinbarung mit dem BR, betriebliche Übung… ) kennt.

&Tschüß
Wolfgang

Moin,

im Arbeitsvertrag ist keine Anteiligkeit explizit geregelt.

es gibt neben dem Arbeitsvertrag einige andere Regelungen, die für Dich relevant sein können.
Beispilesweise Betreibsvereinbarungen
Tarifvereinbarungen
Abteilungsvereinbarungen
etc.
Ob und wenn ja was es da gibt, wird Dir sicher die Personalabteilung oder der Betriebsrat sagen können.

Gandalf