Hallo,
den Jahresurlaub muss ein Arbeitnehmer m. M. bis zum April des Folgejahres nehmen.
Oder, wenn nicht, bis wann dann?
Grüße
Carsten
Hallo,
den Jahresurlaub muss ein Arbeitnehmer m. M. bis zum April des Folgejahres nehmen.
Oder, wenn nicht, bis wann dann?
Grüße
Carsten
Hallo,
meine Vorschreiberin war ja etwas sparsam mit Erläuterungen.
Gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muß der Urlaub bis zum 31.12. des laufenden Jahres „genommen“ (nicht „angetreten“) sein - d.h. der letzte Urlaubstag muß der 31.12. sein.
Sofern die gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen, kann Urlaub durch tarifvertragliche, arbeitsvertragliche oder einzeln vereinbarte Regelungen in geringem Umfang übertragen werden.
Ansonsten ist noch zu beachten, daß die Verfallsfrist des § 7 Abs. 3 Satz 2 (31.03. des Folgejahres) bei fortdauernder Krankheit durch Rechtsprechung von EuGH und BAG für den gesetzlichen Mindesturlaub auf den 31.03. des übernächsten Jahres „verschoben“ wurde.
&Tschüß
Wolfgang