Jahresurlaub immer nur zwei Tage pro Monat, d.h. im Juni Anspruch auf 12 Tage usw

Hallo,

ich habe einen neuen Job begonnen und das Gefühl, dass wir „Leibeigene“ sind. Wir können uns nirgends hinsetzen, können nirgends mal etwas abstellen, dürfen den Aufzug nicht benutzen, sondern immer die Treppe nehmen (bis zu vier Stockwerke, ca. 10 mal am Tag), haben eine 48-Stunden-Woche (ich weiß - selber schuld, hätte es ja nicht unterschreiben brauchen), Überstunden fallen unter den Tisch, haben als Vorgesetzte keinen festen Arbeitsplatz, Telefon und PC muss von anderen Kollegen genutzt werden wenn frei ist. Was mich aber erschreckt hat, die Mitarbeiter die einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und auch schon mehrere Jahre dort sind, dürfen nur soviel Urlaub nehmen, wie sie sich bis dahin „erarbeitet“ haben. O-Ton Chef. Das heißt, für jeden gearbeiteten Monat zwei Urlaubstage. Im Juni dementsprechend 12 Tage Jahresurlaub, im August wären es dann 16 Tage Jahresurlaub. Ist das rechtens? Ich sage nochmals ausdrücklich, dass die Arbeitnehmer einen festen (!) unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

Herzlicher Gruß

Hi!

Ist das rechtens?

Ganz kurz und knapp: Jein!

Nach 6 Monaten und einer Sekunde ganz klar NEIN.
Weder § 4 BUrlG noch § 5 BUrlG greift hier.

Innerhalb der Wartezeit gem § 4 BUrlG kann das allerdings rechtens sein.

VG
Guido

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Wusst ich’s doch.
Kurz und knapp: Danke!!! :smile:

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt und kann deswegen keine verbindliche Aussage machen.
Das ihr bis Juni 12 Tage Urlaubsanspruch habt, ist schon korrekt, aber wenn ich es
nicht falsch verstanden habe, meint euer Chef, dass ihr, wenn ihr im Juli Urlaub haben wollt, dass ihr dann auch nicht mehr nehmen dürft. Oder irre ich? Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Auch bei den anderen Dingen, wie Überstunden fallen unter den Tisch! Da kommt es wohl auf den Vertrag an. Ist man AT dann können Überstunden unentgeldlich erwartet werden, ansonsten eher fragwürdig. Nicht setzen dürfen und solche Dinge sind ein Indiz dafür, dass Arbeitgeber heutzutage denken, sie können machen was sie wollen. Wenn jemand von euch ne’ Rechtsschutzversicherung hat, solltet ihr das mal prüfen lassen. Was sagt eigentlich euer Tarifvertrag? oder gibt es keinen. Tut mir leid, dass ich nicht wirklich helfen kann. Da sich solche Arbeitsbedingung schlußendlich auch auf die Gesundheit auswirken, solltet ihr (am besten geschlossen) auf jeden Fall versuchen eueren Chef in die Schranken zu weisen.   
Gruß
Rumpelstilz