Hallo zusammen,
im Arbeitsvertrag (nicht tarifgebunden, angelehnt an Metall & Elektroindustrie und somit quasi der übliche „Haustarifvertrag“) steht:
"…bei krankheitsbedingter AU von > 8 Wochen im Kalenderjahrverringert sich der Anspruch auf den zusätzlichen Urlaub (20 Tage gesetzlich + 10 Tage Zusatzurlaub) für jeden Monat um 1/10 in dem der AN keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung hat.
Hab ich das richtig verstanden: jeden Monat den der AN mehr als 2 Monate AU geschrieben ist, verleirt er 1 Tag seines Zusatzurlaubs, aber nur sobald er aus den 6 Wochen Lohnfortzahlung raus ist?
Der Jahresurlaub ist fix, das ist laut BUrlGes geregelt. Aber kann der AG denn einfach so die 10 Tage kürzen? Krankheit ist ja Krankheit und kann in Zeiten von Corona und Grippe jetzt aktuell jeden treffen.
Ist das haltbar?
Danke für eure Meinungen dazu.