Die Mitarbeiter vom Servicehelpdek haben Schichtdienst (mit Zulage) in der Zeit von 06:30 bis 19:30h.
Die Servicezeiten wurden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Mitarbeiter ohne Schichtdienst: Einige Mitarbeiter kamen früher, die anderen später. Entsprechend in ihrem sozialen Umfeld eingestimmt.
Nun will man die Mitarbeiter ohne Schichtdienst mit festgelegten zwei Service-Zeiten (ohne Schichtzulage), von 08:00 bis 13:15 und bis 18:00h namentlich zu diesen Zeiten in einen „Serviceraum“ zusammenfassen.
Dass einige Mitarbeiter Probleme haben werden, Abends nach Hause zu kommen, weil die Zugverbindung mit dem Shuttlebus abhängig ist, im sozialen Umfeld ehrenamtlich unterstützen und andere Umstände interessiert nicht.
Die Mitarbeiter wurden nicht befragt.
Schließlich hat man sich in den Jahren auf Gleitzeit eingestellt.
Ich selber bin sehr lange im Unternehmen und hab den Status „unkündbar“. Ich war vor jahrzehnten ebenso im Servicehelpdesk für einige Jahre, musste kein Schichtdienst machen, weil ich dafür nicht unterschrieben hatte.
Der Betriebsrat ist mehr auf Kuschelbasis zur Geschäftsführung.
Ist die Maßnahme rechtlich erlaubt?
Welche rechtlichen Grundlagen und Entscheidungen vom Gericht kann Bezug genommen werden?
Vielen Dank für die Unterstützung - egal wie es ausfällt.