Hallo alle!
Und zwar hätte ich folgende Frage. Ich bin nach dem §3g Verbotsgesetz (Österreich) verurteilt worden und habe 9 Monate auf Bewährung bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich darauf nicht im geringsten Stolz bin was ich getan habe. Das ganze ist in meiner Jugend passiert und darum galt da auch noch das Jugendrecht. Unter anderem darum die geringe Strafe.
So jetzt aber zur eigentlichen Frage: Denkt Ihr, dass mir darum die Einreise verwehrt wird?
Ich werde aber auch trotzdem noch die Japanische Botschaft/Konsulat deswegen befragen, trotzdem würde ich gerne wissen was ihr darüber denkt.
Danke schonmal für eure Antworten!