Jawoll: Rau für Afghanistan-Mission !

Hi!

Also nochmal:
Wodurch definiert sich völkerrechtlich ein Angriffskrieg?

Angriff auf einen fremden Staat, der (nicht eindeutig
beweisbar) selbst vorher angegriffen hat.

Geile Antwort!!! :wink:)

Das Geklammerte kann ich - weil ja geklammert - auch rausnehmenn gelle? Denn sonst bräuchte man es nicht zu klammern.

Angriffskrieg ist nach deiner Definition also

  • ein Angriff auf einen fremden Staat, der selbst vorher angegriffen hat.

Ehrlich, mir kommen vor Lachen die Tränen!
:wink:))

Fröhliche Grüße
Heinrich

Hallo,

obwohl ich dir deine Freude an und den Spaß über eine von mir falsch gesetzte Klammer gönne, hier der Satz noch einmal in der richtigen Form:

Angriff auf einen fremden Staat, der nicht (eindeutig beweisbar) selbst vorher angegriffen hat.

Das Geklammerte kann ich - weil ja geklammert - auch
rausnehmenn gelle? Denn sonst bräuchte man es nicht zu
klammern.

Abgesehen von meinem Versehen: In der deutschen Sprache ist es durchaus üblich, zusätzliche Erklärungen in Klammern zu setzen.
Das man „geklammertes“ herausnehmen könnte, weil es „geklammert“ ist, habe ich so nicht gelernt.

Angriffskrieg ist nach deiner Definition also

  • ein Angriff auf einen fremden Staat, der selbst vorher
    angegriffen hat.

Richtigstellung siehe oben
Ansonsten denke ich, du hast schon verstanden, was ich sagen wollte.

Ehrlich, mir kommen vor Lachen die Tränen!
:wink:))

Lachen ist gesund, eine Erwiderung auf die (rechtschreiblich korrigierte) Aussage erwünscht.

Fröhliche Grüße

Diese zurück,
Salzmann

*******************
*******************
*******************

Sorry, DEN sehe ich so.

dizarus,
was machst du eigentlich, wenn man dir den fernseher wegnimmt?
lernst du dann wieder die kunst der kommunikation oder kaust du
für den rest deines lebens an der shift-taste?

jetzt mal im ernst: solche art der beschimpfung ist eines
denkenden menschen nicht würdig.
*******************
vielleicht werden die diskussionen dann auch informativer.

f.


alle Beleidigungen entfernt
masc [MOD]

Hi dizarus

Und eines solltest doch auch mal deutlich werden, Diskussion
ja, unterschiedliche Meinungen auch, aber Deine persönlichen
Beleidigungen kannst Du lassen, wenn Du kein Recht bekommst.

**********
**********

wo waren den die beleidigungen gegen bush,blair? und selbst wenn da welche waren, fallen mir mehr beleidigungen ein die du gegen die polizei in genuar losgelassen hast oder gegen schill,gegen Ö.

darf ich dich jetzt ********** nennen?
aber da würden wir ja auf deine stufe herablassen

cu

So geht es hier im Brett nicht, das ist kein Stil mehr.

**********
**********
**********
**********
**********

Bye
dizar


Alle Beleidigungen entfernt
masc [MOD]

Hallo Dizarus,

denn praktisch alle Welt hat inzwischen den Krieg gegen den
Terror fuer richtig und rechtens erklaert ,

mit diesem Argument wirst du mich nicht überzeugen können.
Was „praktisch alle Welt“ denkt ist selten gut.

Ciao
Camilla

Es reicht …
Hi

Du wirst NIE begreifen WARUM UK + USA + UNO + Weltgemeinschaft

ALLE gegen Taliban sind:

*****************
*****************

Bye
dizar


Anfeindung gelöscht
masc [MOD]

Ich suche Sie und finde Sie nicht und es macht mich traurig

-(

Sei sicher: MICH auch.

**********************************

Sorry, DEN sehe ich so.

Verstehe ich nicht. Wenn man Netiquette vermisst, muss man sie doch zumindest selbst an den Tag legen. Ich habe die zensierten Worte nicht gelesen, aber ich denke der MOD hat sie aus gutem Grund gelöscht. Vielen Dank an der Stelle an den MOD, der richtig viel Arbeit in diesem Thread hatte.
Ich finde es recht unfair ihm diese Arbeit aufzuhalsen. Das ist eher etwas, was man aus dem Kindergarten kennt.
Also ich habe in letzter Zeit ein bisschen den Spass an den Diskussionen hier verloren. Früher hatte ich auch heisse Auseinandersetzungen hier, und es wurde hin und wieder auch von meiner Seite etwas ruppig. Aber nach einem Hinweis und nach kurzem Einschalten meines Hirns wurden die Sachen aus der Welt geräumt und es war eine relativ entspannte Atmosphäre.
Diese Atmosphäre kann ich z.Zt. leider nicht finden.
Wie gesagt … es stimmt mich traurig :frowning: (again!)

Ciao
Kaj

Hi!

eine Erwiderung auf die (rechtschreiblich
korrigierte) Aussage erwünscht.

Ich habe mich mal etwas umgehört und ein klein wenig schlauer gemacht.

Laut den Statuten des Internationalen Gerichtshofes gibt es keine international anerkannte Definition des Begriffes „Angriffskrieg“ - anders als z.B. „Kriegsverbrechen“, die durch die Genfer Konvention von 1949 festgelegt sind.

Die UN kennt den Begriff „Angriffskrieg“, definiert ihn aber über das Staatsrecht. In der UN-Resolution 3314 vom 14.12.1974 gilt als Angriffskrieg:

a) die Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates

b) der Angriff durch die Streitkräfte eines Staates gegen die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates

Diese Definitionen gelten ohne Rücksicht auf eine Kriegserklärung.

Interessant zu diskutieren wäre hierbei, daß die UN selbst Angriffskriege geführt hat. Der Korea-Krieg 1950-1953 war ein Krieg mit UN-Mandat, d.h. nicht die USA und Verbündete haben gegen Nordkorea und China Krieg geführt, sondern die UN. Gleiches gilt für den Golf-Krieg (Operation Desert Storm). Auch hier wurde der Krieg im Namen der UN geführt. Streng genommen hätte der Krieg nur im Staatsgebiet Kuwaits geführt werden dürfen. Jeder Vorstoß auf das Gebiet des Iraks würde nach eigener Resolution einen Angriffskrieg darstellen.

Die deutsche Gesetzgebung stellt gar keine Definition des Begriffes bereit. Weder Art. 26 des Grundgesetzes noch Par. 80 des StGB definieren, was ein Angriffskrieg ist.

Grüße
Heinrich

Von wegen GG…

Wer legt eigentlich fest, was ein Angriffskrieg ist?

Der Sieger.

Marco

Hallo Heinrich,

vielen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast.

Letzten Endes ist das Ergebnis ja bizarr:

Das GG verbietet das Führen eines Angriffskrieges, ohne diesen Begriff zu definieren.

Die UNO sähe nach deinen Informationen jeden Krieg, der auf dem Territorium eines anderen Staates geführt wird, als Angriffskrieg an. (Oder habe ich da etwas falsch verstanden?)

Das hieße: Nach den bestehenden Definitionen und der existierenden Rechtslage, könnte man das Grundgesetz so auslegen, dass das Führen eines Krieges auf dem Territorium eines (angegriffenen) fremden Staates den Deutschen grundsätzlich verboten wäre - NATO hin oder her.

Die aktuelle Krise spricht in meinen Augen ein mal mehr und sehr dringend dafür, internationale (Straf-)Rechtsinstanzen zu schaffen. Nur so kann verhindert werden, dass international nach Regeln vorgegangen wird, die national in jedem Rechtstaat die obersten Richter auf den Plan riefen.
Leider versuchen die USA ja, dies zu verhindern. (Warum wohl?)

Gruß,
Salzmann

Hi!

Die UNO sähe nach deinen Informationen jeden Krieg, der
auf dem Territorium eines anderen Staates geführt wird, als
Angriffskrieg an. (Oder habe ich da etwas falsch verstanden?)

Dann hast du es genau so verstanden wie ich es auch verstanden habe.

Das hieße: Nach den bestehenden Definitionen und der
existierenden Rechtslage, könnte man das Grundgesetz so
auslegen, dass das Führen eines Krieges auf dem Territorium
eines (angegriffenen) fremden Staates den Deutschen
grundsätzlich verboten wäre - NATO hin oder her.

Nein, so einfach ist das nicht.

Im Artikel 87a heißt es, daß der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zuläßt.

Damit ist zwar die Aufgabe beschrieben, nicht aber der Handlungsort (angenommen, vor 1989 hätte der Warschauer Pakt der NATO den Krieg erklärt und in der CSSR würden Truppen aufmarschieren - darf die Bundeswehr Angriffe gegen die Truppen auf tschechischem Gebiet durchführen, wenn sie „nur“ das eigene Land verteidigen darf?)

Der Artikel 115a und folgende regelt die Ausrufung des Verteidigungsfalles: Das Bundesgebiet wird angegriffen bzw. ein Angriff steht unmittelbar bevor, also können Bundestag und Bundesrat auf Antrag der Regierung den Verteidigungsfall feststellen.

Es wird zwar geregelt, wann der V-Fall eintritt, nicht aber wie die Bundeswehr geographisch darauf reagieren kann.

Das eigentliche Drama kommt jetzt aber erst:

Im Artikel 24 wird geregelt, daß der Bund zugunsten zwischenstaatlicher Verbände (NATO, EU, UN, usw.) auf Hoheitsrechte verzichten kann. Ferner kann der „Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern“.

Im Klartext: Deutschland tritt einer Staatengemeinschaft bei, verzichtet auf bestimmte Hoheitsrechte (z.B. auf die Kontrolle der eigenen Armee) und unterwirft sich den Entscheidungen der Gemeinschaft.

Das Dilemma von Art. 24 zu Art. 87a wurde vom Bundesverfassungsgericht 1994 behandelt. Das Urteil: „Art. 24 GG erlaubt die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System (System kollektiver Sicherheit) typischerweise verbundenen Aufgaben.“

Das heißt: Beschließt z.B. die NATO, daß eine Aggression gegen ein Mitgliedsland vorliegt und aus Gründen der Sicherheit militärische Aktionen notwendig sind, so ist es kein Verstoß gegen bestehende Gesetze, wenn daran auch die Bundeswehr teilnimmt.

Verschiedene Klagen gegen die Bundesregierung wegen des Einsatzes deutscher Truppen im Golfkrieg, in Somalia und auf dem Balkan blieben wegen des BVG-Urteils erfolglos.

Der mögliche Einsatz der Bundeswehr in oder um Afghanistan herum ist rechtlich also abgedeckt.

Grüße
Heinrich

@MOD: ??
Hallo masc!

Muss ich das verstehen? „unsäglich“ hältst du für ein löschungswürdiges Wort?

du solltest dich nicht so herablassen, auf das Geschwafel des
******** Dizarus mit Aufrichtigkeit und Offenlegung von
Informationen zu deiner Person zu reagieren.

Ich denke, niemand, der noch bei Verstand ist (und das ist
sicher die große Mehrheit in diesem Forum), hält dich für
einen *********.

Und hier habe ich ja nun wirklich niemanden beleidigt, im Gegenteil, ich hatte geschrieben, dass er „es“ (Neo…zi) nicht ist.

Also: Dummheit kann man nur ignorieren. Jede Diskussion mit
solchen Leuten halte ich für zwecklos.

Wenn du hier das erste Wort nach dem Doppelpunkt gelöscht hättest… ok.


Beleidigungen entfernt
masc [MOD]

Oder lässt du einen Batch-Prozess über’s Brett laufen?? :wink:

Liess Heinrichs Ausfuehrungen:Es IST Rechtens.owt

Lerne erstmal Fakten!
Hi

Im Artikel 87a heißt es, daß der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zuläßt.

Damit ist zwar die Aufgabe beschrieben, nicht aber der Handlungsort (angenommen, vor 1989 hätte der Warschauer Pakt der NATO den Krieg erklärt und in der CSSR würden Truppen aufmarschieren - darf die Bundeswehr Angriffe gegen die Truppen auf tschechischem Gebiet durchführen, wenn sie „nur“ das eigene Land verteidigen darf?)

Der Artikel 115a und folgende regelt die Ausrufung des Verteidigungsfalles: Das Bundesgebiet wird angegriffen bzw. ein Angriff steht unmittelbar bevor, also können Bundestag und Bundesrat auf Antrag der Regierung den Verteidigungsfall feststellen.

Es wird zwar geregelt, wann der V-Fall eintritt, nicht aber wie die Bundeswehr geographisch darauf reagieren kann.

Im Artikel 24 wird geregelt, daß der Bund zugunsten zwischenstaatlicher Verbände (NATO, EU, UN, usw.) auf Hoheitsrechte verzichten kann.

Ferner kann der „Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern“.

Im Klartext: Deutschland tritt einer Staatengemeinschaft bei, verzichtet auf bestimmte Hoheitsrechte (z.B. auf die Kontrolle der eigenen Armee) und unterwirft sich den Entscheidungen der Gemeinschaft.

Das Dilemma von Art. 24 zu Art. 87a wurde vom Bundesverfassungsgericht 1994 behandelt. Das Urteil: „Art. 24 GG erlaubt die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System (System kollektiver Sicherheit) typischerweise verbundenen Aufgaben.“

Das heißt: Beschließt z.B. die NATO, daß eine Aggression gegen ein Mitgliedsland vorliegt und aus Gründen der Sicherheit militärische Aktionen notwendig sind, so ist es kein Verstoß gegen bestehende Gesetze, wenn daran auch die Bundeswehr teilnimmt.

Verschiedene Klagen gegen die Bundesregierung wegen des Einsatzes deutscher Truppen im Golfkrieg, in Somalia und auf dem Balkan blieben wegen des BVG-Urteils erfolglos.

Der mögliche Einsatz der Bundeswehr in oder um Afghanistan herum ist rechtlich also abgedeckt.

Eben.Eben.

Bye
dizar

Machs doch Sven! Aber immer !!! (***) owt

MOD:
Andeutung über Charaktereigenschaften des Autors des vorhergehenden Artikels im Titel des Artikels durch (***) ersetzt.
EXC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Abend,

zuerst einmal ist von entscheidender Bedeutung, dass kein Einsatz der Bundeswehr ausserhalb der BRD durch irgendwelche Statuten, Vereinbarungen oder Artikel ohne Entscheidung des Parlamentes erlaubt ist. Danach richten sich dann die restlichen Bestimmnungen aus dem GG.

Ausserdem, das BVG (Bundesverwaltungsgericht) hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, keine Entscheidungskompetenz in Verfassungsfragen zur Auslegung des GG, also auch nicht in Verbindung mit der Bundeswehr. Derartige Entscheidungen trifft überwiegend der I. Senat des BVerfG. (Bundesverfassungsgericht)

Der Einsatz der Bundeswehr war also nicht durch das GG und Vereinbarungen mit der NATO, EU oder UN abgesichert sondern wurde am Freitag mit dem Beschluss des Bundestages rechtlich abgesichert. Wäre die andere Information richtig, hätte die Bundesregierung den Einsatz ohne Parlament erklären können. Dies ist die Rechtslage und wenn eine Rechtslage geklärt ist, liegt es im üblichen Vorgehen demokratischer Gesinnung, dass dann eine solche Entscheidung - die durch das Parlament mehrheitlich abgesichert ist - nicht als unzulässig dargelegt wird, aber es sei erlaubt, trotzdem an Vorgängen Kritik zu üben, dies liegt im Wesen der Menschen, dass man keine Einheitsmeinung hat und wer dies nicht akzeptieren kann, dem muss und wird man - solange die andere Meinung korrekt und ohne persönlichen Beleidigungen gepostet wird - damit begegnen müssen, dass man entweder die eigenen Meinung entgegenhält oder gepostete Artikel nicht mehr liest. Eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

MfG

Günter

Lerne Fakten again!
Hi

Alter Hut , daher gestrichen.

Derartige Entscheidungen trifft

überwiegend der I. Senat des BVerfG.
(Bundesverfassungsgericht)

Alter Hut: gestrichen.

Der Einsatz der Bundeswehr war also nicht durch das GG und
Vereinbarungen mit der NATO, EU oder UN abgesichert sondern
wurde am Freitag mit dem Beschluss des Bundestages rechtlich
abgesichert.

Auch.

Aber auch OHNE,ggf…siehe Fakten.

Wäre die andere Information richtig, hätte die

Bundesregierung den Einsatz ohne Parlament erklären können.

Haette sie im Zweifel auch koennen -siehe Rechtsfakten - aber sie wollte die Parteien einbinden vor allem die Gruenen.

Alles andere gestrichen:Alter Hut.

Eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

KEINE Entscheidung: Sondern seine Meinung wie Deine falsche immerdar.

Bye
dizar

treffen und dies, ob Du es nun erkennen willst oder nicht. Dsa Bundesverfassungsgericht hat eidneutig die Bundeswehr als Parlamentsarmee bezeichnet deren Einsatz im Ausland grundsätzlich der Zustimmung des Parlamentes bedarf, auch wenn hiervon Verträge auf internationaler Ebene nicht sofort sondern erst nach parlamentarischer Erörterung eingehalten werden können. Oder gar die Bundesregierung sich auf den Vorbehalt in den einzelnen internationalen Vereinbarungne berufen muss.

Damit wir uns in der Diskussion einmal über folgendes klar sind. Die Bundesrepublik hat in allen internationalen Verträgen, die möglicherweise den Einsatz der Bundeswehr erforderlich machen, den Einsatz des Militärs unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes eingeführt.

Gruss Günter

Alter Hut , daher gestrichen.

Derartige Entscheidungen trifft

überwiegend der I. Senat des BVerfG.
(Bundesverfassungsgericht)

Alter Hut: gestrichen.

Der Einsatz der Bundeswehr war also nicht durch das GG und
Vereinbarungen mit der NATO, EU oder UN abgesichert sondern
wurde am Freitag mit dem Beschluss des Bundestages rechtlich
abgesichert.

Auch.

( siehe oeben )

Aber auch OHNE,ggf…siehe Fakten.

Wäre die andere Information richtig, hätte die

Bundesregierung den Einsatz ohne Parlament erklären können.

Haette sie im Zweifel auch koennen -siehe Rechtsfakten - aber
sie wollte die Parteien einbinden vor allem die Gruenen.

Dies ist doch falsch. Du kannst doch nicht wider besseren Wissens Deine Verfassungsdiskussion führen, wenn wesentliche Kenntnisse der internationalen Verträge nicht bekannt oder nicht richtig dargestellt sind.

Alles andere gestrichen:Alter Hut.

Eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

KEINE Entscheidung: Sondern seine Meinung wie Deine falsche
immerdar.

Lerne jetzt doch nur einfach, dass es Menschen gibt, die eine andere Meinung haben, diese vertreten, begründen und darstellen können. Auch kontrovers diskutieren können sollen wollen dürfen. Diskussion lebt von unterschiedlicher Meinung und dem Versuch, ohne den anderen zu zwingen, seine Meinung zu ändern, den anderen zu überzeugen. Und davon, auch wenn ein Thema angegangen ist und eine Information plötzlich die eigene Meinung wegen der Aktualität ausser Kraft setzt, dann diese nicht zu unterdrücken, sondern dann auch geänderte Fakten zu sehen.

Ich war gegen den Afghanistan-Krieg, bin gegen die Bomben, weil ich nicht glaube, dass BL dadurch gefangen wird. Und ich war der Meinung, die BW hat nichts in Afghanistan zu suchen. So, nun hatte ich die Chance, mit mich jemand zu unterhalten, der weiss, was bisher war und was jetzt ist. Und ich frage mich allen Ernstes, was für ein Theater wird uns von Berlin, von allen Parteien, vorgespielt. Für den Kosovo-Einsatz hatte die Bundeswehr die Ermächtigung und auch die Zustimmung des Bundestages, im Kosovo Soldaten einzusetzen. Jetzt macht man wegen Afghanistan (im Bundestag) ein Theater, obwohl die Marine im arabischen Golf Sicheurngsmaßnahmen für andere Schiffe, , die Spürpanzer eignen sich nicht für Kampfeinsätze, die Sanitätseinheit hat keinen Kampfauftrag und die KSK soll polizeihoheitliche Aufgaben wahrnehmen, obwohl es keinen Territorial-Einsatz des Militärs wie im Kosovo geben wird. Wir werden doch mit fadenscheinigen Methoden verarscht. Und für mich wird es immer deutlicher, dass es nicht um BL geht, nicht um dessen Terrororganisation, klar ist mir nur noch nicht, was beabsichtigt wird. Der Verdacht, dass nach den Kommunisten nun in den USA und im Westen der Islam der Staatsfeind Nr. 1 wird, scheint mir aber sehr groß.

Gruss Günter