Hallo kölsche Jungs und Mädels,
Euch ist sicher der gravierende Unterschied zwischen den oben genannten Begriffen geläufig, da brauche ich auch keine Nachhilfe, aber ich suche folgendes
Vor einiger Zeit (Jahren?) soll es einen Prozeß in Köln gegeben haben weil sich ein nichtrheinländischer Mensch von einem Kollegen beleidigt gefühlt hat, der ihn ‚Jeck‘ oder einen ‚Jecken‘ genannt hat. Der Richter (Kölner) ließ ein Sprachgutachten erstellen, das ein Germanist (auch Kölner) verfasste.
In diesem Gutachten wurde der Unterschied zwischen ‚Jeck‘ als eben nicht beleidigend und ‚halve Jeck‘ als durchaus beleidigend herausgearbeitet. Der Kölner wurde freigesprochen und der Richter verlaß die Urteilsbegründung in kölschem Idiom.
Jetzt hab ich trotz Suchen im Netz und im Archiv des ‚Express‘ nichts gefunden, was diese Legende bestätigt.
Frage:
Ist dieser Prozeß wirklich nur eine Legende oder hat es ihn gegeben.
Wenn es ihn gegeben hat, wo kann ich dieses Gutachten und die Urteilsbegründung finden?
auf Antwort harrend
Gandalf