Jemand bei sich im Haus kostenlos wohnen lassen

Hallo!

Also, wir haben ein doch ziemlich großes Haus gekauft (236 m2) und sind nur zur zweit.
Nun will das Zufall das eine sehr gute Freundin von ihrem Mann betrogen wurde und sich trennen lassen will.
Nun hatten wir die Idee das sie erst mal mit ihre 2 Kinder bei und mit ins neue Haus einzieht.
Und zwar ohne Miete zu bezahlen (Arbeitslos und zwei Kinder und wir brauchen das Geld nicht)
Die normale Kosten wie Wasser Strom u.s.w. wollten wir dann schon teilen.
Darf man das vom Finanzamt oder kriegt man da hinterher Ärger?

Gruß,

Ryan

Ärger kriegen sie mit sicherheit - nur nicht mit dem Finanzamt!

Na das Haus hat sogar 2 Eingangstüren, und die Einliegerwohnung ist nur mit 1 Tür getrennt von der Rest vom Haus.
Habe nur Angst das das Finanzamt später sagt wir hatten Einkommen durch vermieten obwohl es nicht stimmt. Soll ja auch nicht für ewig sein.

Gruß,

Ryan

Ärger kriegen sie mit sicherheit - nur nicht mit dem
Finanzamt!

Hallo, guten Tag
Wenn Sie keine Kosten abschreiben z.b. Strom Heizung, Vers. ect. brauchen nichts zu befürchten.Wo nichts verdient wird gibts auch keine Steuern.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,

natürlich können Sie jemanden kostenlos in Ihrer Wohnung kostenlos aufnehmen. Da hat das Finanzamt gar nichts mit zu tun.

MfG
Martin Bobrowski

Habe nur Angst das die später sagen, das wohl keine so blöd ist jemand kostenlos ins Haus zu nehmen. Bei Verwandte kann mann ja nichts sagen, aber bei Freunde.
Eigentlich so wie jeder reagiert. Ist wohl keine Mode jemand zu helfen ohne davon selber besser zu werden.
Aber Danke für Ihre Reaktion!

M.f.G.

Ryan

Sie wollen scheinbar nicht verstehen! Es gibt keine Ärger mit dem Finanzamt! In Ihren persönlichen Dingen werden Sie Schaden nehmen, der bis hin zur Zerstörung Ihrer eigenen Zweisamkeit reichen wird, wenn Sie sich mit den unausgegorenen privaten Problemen Dritter als Samariter beschäftigen! - Lassen Sie es einfach sein! Wenn Sie schon fremde Menschen - aber tunlichst ohne private Probleme - um sich scharen wollen, dann vermieten Sie mit sauberem Mietvertrag an Dritte. Da haben Sie dann wenigstens klare Verhältnisse. Handeln Sie nun anders, werden Ihnen über kurz oder lang die Augen aufgehen und Sie begreifen, auf was Sie sich da einlassen!

Na ja, wie mit alles im Leben, no riks no fun! :smile:
Aber Danke für ihre Meinung, werde dran zurück denken wenn es schief gelaufen ist. :smile:

Gruß,

Ryan

hallo guten tag,so weit ich weiß kann man bei sich wohnen lassen wie und wie lange man es will.,nicht zu vergessen sind aber Müllgebühren,Wasserkosten usw.Gegen ein Geschenk kann auch kein Finanzamt was machen.Ist ja Prvat,Viel glück wünsche ich mit der neuen mitbewohnerin.!Und hoffe das sie die richtige entscheidung treffen liebe grüße luise

100% Sicherheit hat man nie im Leben hat man nie, aber die Freundin ist super nett und ich habe sleten so gut erzogene Kinder erlebt.
Ihr Mann hat sie (40 Jahre alt) umgetauscht gegen eine 22 Jährige. Tja…
Die Müllgebühren geht ja von alleine wenn die sich Anmelden bei der Gemeinde. Aber auch die Kosten werden wir teilen. Alles wird getrennt was Kosten betrifft, nur Miete wollen wir nicht.

Gruß,

Ryan

Hallo Ryan, Steuerrecht is nicht mein Fachgebiet, jedoch möchte ich weiterhelfen:
Natürlich darf man das!
Aber: Grundsätzlich sind alle Einkünfte, auch die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, dem Finanzamt korrekt mitzuteilen…
Das macht aber nichts, denn wenn es sich lediglich um einen Ausgleich für Versorgungsleistungen (Müll, Wasser etc.)handelt, stehen ja den Einnahmen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber, denn Sie haben ja die Vers.leistungen vorfinanziert. Deswegen bilanziert sich die Sache von selbst aus, das sollte kein Problem sein. Noch´n Rat: Einfach bei Ihrem zuständigen Finanzamt anrufen und fragen (wie gesagt, kenne das Steuerrecht nicht detailliert) angesichts Ihrer menschlichen Großzügigkeit wird man bestimmt weiterhelfen.- Gruß, Achim

Hallo Achim!

Danke für ihre Reaktion.
So großzügig empfinde ich das gar nicht. Wir brauchen das große Haus gar nicht. Haben es nur gekauft wegen der gute (freie) Lage und das es Bad/Schlafzimmer unten hat, so das wir später wenn wir alt sind nicht die Treppe hoch müssen. Wir haben 5 JAhre nach so etwas gesucht! Die Größe ist eigentlich eher ein Nachteil. Wir haben jetzt ein BUngalow mit 100 m2, reicht für uns auch. Wir wollten nur umziehen um näher an unser Patenkind zu sein, auch weil wir selber keine Kinder haben.
Tja, und jetzt kann den Raum auch noch gut verwendet werden.

Gruß,

Ryan

Sorry für die späte Antwort!
Nun, wo kein Kläger, da kein Richter. Ob dann der verlassene Betrüger zum Kläger wird…wird man sehen.

Deswegen… sollte nun doch mal irgend jemand dem Finanzamt anzeigen dass hier jemand Mieteinkünfte nicht anzeigt… nicht verrückt machen lassen.
Der geschilderte Sachverhalt klingt durchaus glaubwürdig, dass man dem Finanzamt somit klar machen kann, dass hier eine Wohngemeinschaft und keine Vermietung vorliegt. Denn erstens wird nicht vermietet und zweitens nur eine Kostenbeteiligung gezahlt.

Für den Nachweis eine Aufstellung anlegen aus welcher hervorgeht wie hoch die „Betriebskosten“ sind und welche Kostenbeteiligung die Freundin (mit Zahlungsnachweis) geleistet hat.

Dann kann meckern wer will… die Sache ist nicht besonders verfolgungswürdig. Auch nicht für das FA, die haben genug andere Sorgen.

Spät oder nicht, ich bin für jede Antwort dankbar, und schon viel schlauer geworden! Wenns mal Computer-Probleme gibt, ich helfe gerne wenn möglich!
Gutes System wer-weiss-was

Schönen Gruß,

Ryan