Servus,
ja. Und zwar entweder an einen bestimmten Ort („nach … bestellen“) , oder zu einem bestimmten Amt oder einer bestimmten Funktion („zu … bestellen“).
Das Verb „einbestellen“ gibt es nur (noch) in einem ganz konkreten Kontext, nämlich wenn der Botschafter eines Landes in dem anderen Land, in dem er Botschafter ist, einbestellt wird: D.h. er muss zu einem genannten Termin beim Staatschef des Landes antanzen und persönlich eine Erklärung von diesem entgegennehmen, z.B. die Mißbilligung der (selbstverständlich fiktiven) Tatsache, dass in irgendeinem deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender die Uiguren als Volk bezeichnet wurden und die Berufsschulen, in denen sie zusammengefasst werden, mit Konzentrationslagern verglichen wurden.
Schöne Grüße
MM