Jesus Freske: Welche Strafe in Deutschland?

Vandalismus an Jesus Freske

Wenn man in Deutschland in eine Kirche ginge und in „bester Absicht“ eine Jesus-Freske „restaurierte“, wie das eine alte Dame in Spanien (Borja) getan hat, mit welcher Strafe müsste man denn rechnen?

Ist das Vandalismus? Würde die Kirche in Deutschland Regress fordern können?

vgl. http://www.n24.de/news/newsitem_8168989.html
Die spanische Stadt Borja ist um eine zweifelhafte Touristenattraktion reicher: Hunderte Schaulustige kamen am Wochenende in das verschlafene nordostspanische Nest, um ein bei einer Restaurierung verschandeltes Jesus-Fresko in der Kirche zu bestaunen. Den Boom verdankt die Stadt den Malkünsten der Rentnerin Cecilia Giménez, die das 102 Jahre alte Jesus-Bild beim Versuch der Wiederherstellung derart entstellte, dass sie damit via Medien und Internet weltweit Aufmerksamkeit erregte.

Hallo,
schwer zu sagen, hängt auch viel von der Persönlichkeit des Täters ab (Vorstrafen, Reue, Tatnachverhalten, also z. B. Leistung von Schadensersatz etc.). Und von der Höhe des Schadens. Ich würde mal so auf 6 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung annehmen.
Gruß
Michael

Vielen Dank für die schnelle Antwort …

Vandalismus kommt hier aumin Betracht, weil Vandalismus einen Vorsatz voraussetzt.
ich gehe mal davon aus, dass es hier bei einer Sachbeschädigung bleibt. Meist mit Geldstrafe und Schadensersatz geahndet.

Hallo,

  1. Die Kirche in Deutschland ist meines erachtens ein „Staat im Staat“
    2.Jede Beschädigung einer Sache, dessen Eigentümer dies nicht will, ist eine Straftat gem. § 303 StGB
  2. Ich bin nicht der Meinung, dass ein Jeder in eine Kirche spazieren kann und dort irgend etwas restaurieren kann.

Ich kann nur sagen : Zu Risiken oder Nebenwirkungen fragen sie ihren Papst, oder ihre, für die jeweilige Kirche zuständige Vertreter des Gotteshauses.

Hallo, Herr Erik Hauth,
dazu kann ich ihnen keine Antwort geben. Ich könnte ihnen sagen was sie rechtlich falsch gemacht hat oder was die Kirche für rechtliche Schritte einleiten könnte, aber nicht was die Kirche in -D- tun würde. Da bin ich der falsche Ansprechpartner. „Strafen“ werden nach Recht und Gesetz, nach der schwere der Tat, nach dem Vorsatz der Tat, nach der Tatbegehung usw. nur durch einen Richter ausgesprochen.
Tschüss

Hallo,

in Deutschland wäre das eine Sachbeschädigung gem. § 303 StGB.

Gegenstand der Tat ist, eine fremde Sache. Diese muss der Täter unbefugt in ihrem Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändern.

Unbefugt handelt der Täter, wenn er keine rechtliche Befugnisse, z. B. die Erlaubnis des Eigentümers, zu einer Veränderung hat. Es reicht jede Art der Veränderung im Erscheinungsbild der fremden Sache, sofern sie von einiger Erheblichkeit und Dauer ist. Eine Substanzverletzung oder eine besondere Schwierigkeit bei der Beseitigung der Störung im Erscheinungsbild ist nicht gefordert.
M.f.G.

Danke

Vielen Dank

Hallo,

seltsame Frage! Also in Deutschland wäre das Sachbeschädigung. Und die Kirche würde sicherlich
Strafanzeige stellen!!

Grüße

Hallo,

falls man tatsächlich gute Absichten hatte, muss man keine Strafe befürchten, denn die fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Allerdings kann der Eigentümer tatsächlich den Ersatz des entstandenen Schadens einfordern.

MfG

moin,

sobald man fremdes eigentum zerstört, ist das zumindest eine sachbeschädigung, hieraus ist auch der schadensersatz abzuleiten.

bei rückfragen gerne
mfg
kaisen

Mit welcher Strafe man rechnen müsste, kommt wahrscheinlich auf viele Umstände an: Wie wertvoll ist das verschandelte Stück?, Wie hoch ist dann demzufolge der Schaden?, War es fahrlässig oder vorsätzlich?, Hat der Angeklagte schon Vorstrafen?
Also ich würde es nicht probieren.

Hallo,

die Dame in Spanien hat ja offensichtlich berechtigt, also mit Vertrag, die Arbeiten begonnen - nicht weil sie plötzlich eine Idee hatte. Das Ergebnis stellte nicht zufrieden - ob sie unqualifiziert war oder einfach nur eine andere Vorstellung von „Restaurieren“ hatte, ist ja nicht bekannt.

Das dürfte jedenfalls nicht als Vandalismus gelten, und eine Straftat dürfte es auch nicht sein. Da müsste man sich den Auftrag durchlesen und evtl. getroffene mündliche Absprachen berücksichtigen. Im günstigsten Fall hat die Kirche Anspruch auf Schadensersatz wegen „Schlechtleistung“, aber nur zivilrechtlich - und das ist nicht sicher.

Wenn man ohne zu fragen anfängt zu „restaurieren“, kann das wegen Sachbeschädigung strafbar sein, wenn bleibende Veränderungen ausgelöst wurden. Auf jeden Fall wird Schadensersatz fällig.

Gruß
polos

Danke.

Hi,

coool… wär mal interssant wie der Auftrag formuliert war (so dieser überhaupt schriftlich erteilt wurde) Wenn der Restauratorin ausdrücklich künstlerische Freiheiten eingeräumt wurden dann kann die KIrche ihr nicht ans Leder, muß sie wahrscheinlich sogar bezahlen.
Wenn das Bild ausdrücklich Originalgetreu restauriert werden sollte sind Ersatzforderungen (zivilrechtlich) sicher einschlägig (davon hab ich keine Ahnung).

Wenn Sie das ganz einfach so ohne Auftrag des Besitzers/der Kirche in Deutschland einem Gemälde antuen ist das zumindest Sachbeschädigung; im speziellen sogar gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Strafandrohung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, aber ich denke ohne Vorstrafen gehts nicht in den Knast.:smile:

Der Gesetzestext des § 304 StGB „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ ist da eindeutig und stellt die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen der Verehrung bzw. die dem Gottesdienst gewidmet und öffentlich ausgestellt sind unter Strafe. Bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Ich denke, das hier ein deutsches Gericht, aufgrund des fehlenden Vorsatzes der „Täterin“, eine Geldstrafe verhängen würde. Allerdings bliebe dann immer noch der zivilrechtlich Part, evtl. Schadenersatz, zu klären.

Das ist schlicht und einfach Sachbeschädigung.

Der Gesetzestext des § 304 StGB „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ ist da eindeutig und stellt die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen der Verehrung bzw. die dem Gottesdienst gewidmet und öffentlich ausgestellt sind unter Strafe. Bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Ich denke, das hier ein deutsches Gericht, aufgrund des fehlenden Vorsatzes der „Täterin“, eine Geldstrafe verhängen würde. Allerdings bliebe dann immer noch der zivilrechtlich Part, evtl. Schadenersatz, zu klären.
Ich beantworte diese Frage nunmehr zu zweiten mal

Nun, das wäre sicher als Sachbeschädigung, ggf. sogar als „gemeinschädliche“ Sachbeschädigung strafbar und könnte auch Ersatzansprüche der Kirche auslösen.

Faktisch würde das auf eine Geldstrafe hinauslaufen und - wie bei spanischen Rentnern wohl üblich - mangels Geldvermögens der Dame würde die Kirche wohl auf einen Prozeß bzw. auf die Durchsetzung eines Urteils verzichten. Der Kirche (und der Allgmeinheit) bliebe also so oder so nur eines: Ein grauenhafter Schaden und die Erkenntnis, daß menschliche Unvernunft nie ausstirbt.