Jetzt gilt es

Ab heute gilt - Medienberichten zufolge - das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz und damit ein Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt und die Gewaltenteilung als lästiges Instrument der bundesdeutschen Verfassungsdemokratie einfach übergeht.

Tolle Hinterlassenschaft von Herrn Maas. Das hat er ja geschickt eingefädelt mit dem Inkrafttreten eine Woche nach der BTW. Und Steinmeier scheint es vollkommen unbemerkt gezeichnet zu haben.

Braucht noch irgendjemand einen Beweis für das Medienversagen der heutigen Zeit? Kein Medium hat überhaupt über die Zeichnung des Gesetzes berichtet, während Steinmeiers Eingriffe in den Wahlkampf breit gestreut wurden.

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Hallo,

es ist zu klären, was Du darunter verstehst: Meinungsfreiheit. Gilt sie für alle und uneingeschränkt, also totalitär oder darf sich jeder von uns nur in einem bestimmten Umfang und in ganz bestimmter Art und Weise „frei“ äußern. Letzteres scheint mir üblich zu sein. Was schon im privaten und beruflichen Rahmen sich durchgesetzt hat, nämlich dass man gut beraten ist, nicht zu allem und vor allem in diskriminierender Art und Weise etwas zu sagen, sollte (!) im öffentlichem Rahmen genau so gelten. Wo siehst Du da einen Unterschied? Und jetzt die Verständnisfrage: Warum?

Ich bin GENERELL für ein solches Gesetz. Über Inhalte ließe sich u.U. streiten.

Grüße mki

Nicht jedes Autogramm von Steinmeier muss öffentlich debattiert werden. Das NWDG wurde lange und breit von den Medien behandelt und die Kritiker kamen ausreichend zu Wort.

Der Vorwurf des Medienversagens ist hier einmal kleinlich und falsch.

Du vergisst, dass die Presse einen Informationsauftrag hat. Steinmeier war öffentlich dazu aufgefordert worden, das Gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen. Sein Amt beinhaltet diese Möglichkeit. Man kann langwierig Instanzenwege vermeiden.

Wohlgemerkt, wir reden hier nur darüber, wenigstens zu berichten, ob er das getan hat oder nicht. Nur eine kleine Info. Selbst die blieb aus. Und du verteidigst dieses Versagen nur, weil du die alte Regierung wieder gewählt hast. Lass es doch endlich. Dir nimmt keiner deine falsche Entscheidung. Aber rechtfertigte sie doch nicht bei jeder Gelegenheit.

Spon schreibt jetzt, Maas habe 50 Mitarbeiter eingestellt, die auf Basis des Gesetzes das Netz durchforsteten. Welcher Vergleich mit in den Sinn kommt, schreibe ich nicht. Aber es wird grade heute in Spanien wie in Deutschland klar, wir leben in postdemokratischen Zeiten. Langsam wird es ernst. Du schlaf ruhig weiter. Diejenigen, die schweigen und von nichts wissen wollen, sind ohnehin immer in der Mehrheit.

Hallo!

Solche Einschränkung kann ich nicht entdecken.
Welche Regelung wäre Dir lieber gewesen? Hast Du überhaupt Veranlassung für eine gesetzliche Regelung gesehen?

Gruß
Wolfgang

Das ist Gewäsch. Erstens gibt es keine alte Regierung mehr, zweitens habe ich Steinmeier schon ausgiebig kritisiert und drittens habe ich das NWDG von Beginn an als sehr fraglich bzgl. der Verfassungsmäßigkeit bezeichnet sowie selbst die Endstation BVerfG „prophezeit“.

Hingegen ist es (soweit ich informiert bin) unzutreffend, dass er in seiner Funktion das BVerfG anrufen und um Prüfung bitten könnte https://dejure.org/gesetze/GG/93.html. Dieses Recht steht aber dem BT und ggf. BR zu, falls der Präsident die Unterschrift verweigert.

Unabhängig davon halte ich Steinmeier bislang für einen sehr schlechten Präsideten, weil er immer noch nicht begriffen hat, dass er kein Parteisoldat mehr zu sein hat. Seine Einlassungen der letzten Woche lasen sich durchweg wie Propagada für die seltsamen Thesen/Erklärungsversuche der SPD.

Und weiter werde ich mich auch nicht zu Deiner ewigen Quengelei äussern. Poste doch was auf Facebook, lass Dich „löschen“ und geh nach Karlsruhe.

Andere werden so vorgehen, anstatt hier nur darüber rumzujammern, dass „die“ bösen Medien eine bestimmte Meldung nicht brachten.

Da bist du auf dem falschen Dampfer. Der Bundespräsident hat gemäß Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) die verfassungsrechtliche Pflicht, die ihm zur Ausfertigung vorgelegten Gesetze darauf zu prüfen, ob sie „nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes“ zustande gekommen sind.

Dann gib mir mal deine Zugangsdaten. Oder bin ich bei F***-Dich-Facebook angemeldet?

Klasse Idee, sachliche Kritik als Rumgejammere zu disqualifizieren. Nächstes Mal besser nachdenken, dann klappt’s auch mit dem Klarkommen mit dem Wahlentscheidung.

immerhin nach der BTW; ich hatte befürchtet, die GroKo zieht das ein paar Wochen vor der Wahl durch

die Massenmedien (Presse, Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk, Privatfernsehen) scheinen mir kein ernsthaftes Interesse an der Sache zu haben. Sie sehen die sozialen Netzwerke und Foren eher als Konkurrenz an, die ihnen Leser, Abonnenten und Werbekunden weg schnappt. Dementsprechend stürzen sich die Massenmedien lieber auf die „Ehe für alle“ :wink: Da kann man viel schöner personalisiert und emotional eingefärbt berichten und sich für die gute Sache begeistern.

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Naja, Liesching (Professor für Medienrecht und Medientheorie) etwa bezeichnet es als Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz. Und weiter: Durch das MfBG wird zunächst in den Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit eingegriffen, da die Intention des Gesetzes die Löschung von wertenden Äußerungen (Meinungen) durch die Betreiber sozialer Netzwerke ist. Aufgrund der Schaffung einer allgemeinen Löschungsinfrastruktur auf Hinweis eines beliebigen Nutzers sollen Meinungsäußerungen in ihrer Verbreitung durch den Plattformbetreiber unterbunden werden, welche dieser aufgrund einer kurzfristigen Bewertung als „strafbaren Inhalt“ eingestuft hat. Fehleinschätzungen des Netzwerkbetreibers „in dubio pro libertate“ gehen im Konfliktfall zu seinen Lasten; beurteilt die Behörde und ein Gericht nach § 4 Abs. 5 NetzDG den Fall später anders, droht ein Bußgeld in Höhe von mehreren Millionen Euro. Wie bereits ausgeführt worden ist, wird hierdurch faktisch ein System der „Löschung im Zweifelsfall“ zwangsläufig etabliert, da wirtschaftlich handelnde Unternehmen – und nur solche werden durch das MfBG erfasst – gar nicht anders handeln können.

Welches Gesetz regelt es denn, wenn zum Beispiel am Linken-Stammtisch Rostock-Land gegen Israel und die USA gehetzt wird? Entweder es liegt eine Beleidigung, Volksverhetzung etc. vor oder nicht. Es ist Aufgabe der Justiz, und nicht von Maas’ G******-Truppe, das zu beurteilen und ggf. zu sanktionieren.

Wenn, dann bin ich für eine gesetzliche Regelung, dass in Internetforen nicht willkürlich gelöscht und gesperrt werden darf.

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naja …

… nachdem auf der anderen Seite manchmal über wirklich jeden Furz berichtet wird, hätte man eine kleine Meldung der Art

BERLIN Dr. Franz-Walter … hat das umstrittene NetzDG unterzeichnet, welches damit wie geplant in Kraft treten kann

:wink: oder aber eben :wink:

… weigert sich, das umstrittene NetzDG zu unterzeichnen …

durchaus riskieren können.

Ich hab keine Ahnung, wie es an Linken-Stammtischen zugeht. Aber egal was dort abgeht, sehe ich einen Unterschied zwischen Äußerungen in geschlossener Gesellschaft (Tisch und ein paar drumherum sitzende Leute) vs. weltweit öffentliches Forum.

Sehe ich ähnlich, ist aber in der Praxis öffentlicher Internetforen weltfremd. Nicht überall geht es so kuschelig wie bei wewewa mit sehr überschaubarer Teilnehmerzahl zu. Der Traffic eines Monats geht etwa auf Facebook binnen Augenblicken vonstatten. Mit Äußerungen in solchen riesigen Medien können Menschen binnen kurzer Zeit nachhaltig diskreditiert werden. Die Mittel der Justiz von der Anzeige bis zum Urteil sind dafür ungeeignet, weil zu träge.

Wie denn sonst auf praktikable Weise. Man kann schlecht jeden Moderatorenjob mit Richtern besetzen. Darüber hinaus ist es zu viel verlangt, von einem Kost-nix-Forum zu fordern, für alle Zwecke und Ziele zur Verfügung stehen zu müssen. Was dort geht und was nicht bestimmt der Betreiber. Mit dem NWDG werden Betreiber in die Pflicht genommen, dass sie sich bei erkennbar rechtswidrigen Inhalten nicht taub stellen dürfen.

Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Immerhin ist es jedermann freigestellt, eine eigene Seite ins Netz zu stellen, sei es nur für die eigene Meinung oder öffentlich zugänglich.

Gruß
Wolfgang

Da bin ich keineswegs auf dem falschen Dampfer. Er hat diese Aufgabe als Verfassungsorgan „allein“ zu leisten. Natürlich hat er entsprechende Berater (Volljuristen), die ihm dabei zur Seite stehen. Hingegen hat er weder die Pflicht noch die Möglichkeit, das BVerfG einzuschalten.

Der Präsi hat zwei Möglichkeiten: Bei Zweifeln kann er diese in einem Begleitkommentar zur Unterschrift darlegen. Bei einem offensichtlichen Rechtsbruch steht er in der Pflicht, die Unterschrift zu verweigern. Dagegen können dann Bundestag oder Bundesrat (vgl. Artikel 93 GG) klagen.

Jetzt kannst Du lange lamentieren, dass der Rechtsbruch offensichtlich sei. Aber die Meinungen gehen diesbezüglich auseinander. Ich bin von Steinmeier in diesem Zusammenhang ebenso angenervt, weil er es noch nicht einmal auf die Reihe brachte, einen Kommentar des Zweifels beizulegen.

Aber ich bin keineswegs überrascht, weil ich genau mit dieser Einstellung gerechnet hatte. Der will sich m.E. (noch?) gar nicht an die unparteiische Funktion seines Amtes halten, sondern exekutiert nach wie vor Parteipolitik.

Nun wird es eben so laufen, dass irgendeine Gruppe von Aktivisten ein paar Testballons in den sozialen Netzen hinterlegt, um sich löschen zu lassen. Dann wird die Sache bis vor das BVerfG geschleppt.

Du hattest hingegen geschrieben

Steinmeier war öffentlich dazu aufgefordert worden, das Gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen.

Schön, aber verfahrensrechtlich (soweit ich es sehe) gar nicht möglich. Insoweit eine Luftnummer.

Dein fundamentalistisches Agitprop hat Dich den Boden der Sachlichkeit bereits vor geraumer Zeit verlassen lassen. Und Deine beständige Jammerei über die Wahlentscheidung anderer Leute macht es keineswegs besser. Das unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem Gelaber, dass Wähler der AfD verführt/fehlinformiert/abgehängt/blind vor den Gefahren wären, die mit der AfD einhergingen. Hingegen kann ich Dir zugute halten, dass Du mental nicht so eingeschränkt bist, Dich auf die Ebene „alles rechtsradikale Arschlöcher“ oder „alles Nazis/Rechtsextreme“ herabzubegeben.

Absolut.

Aber das wäre zu „unsexy“, um Klicks und Quoten zu pushen.

Du redest um den heißen Brei herum:

Das Recht und die Pflicht des Bundespräsidenten, ein Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu überprüfen, ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens.

Und weiter:

Die Ausfertigung steht nicht in Konkurrenz zur Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Kommt der Bundespräsident bei seiner Ausfertigungsprüfung zu dem Ergebnis, dass gegen ein Gesetz so durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, dass er an einer Ausfertigung gehindert ist, so bleibt es den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen unbenommen, gegen die Nichtausfertigung das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Wenn die Abgeordneten das Gesetz wollen, werden sie vors BVerfG gehen müssen. De facto kann der Bundespräsident also das Gesetz vors Bundesverfassungsgericht bringen. Und er hat die Pflicht zur Prüfung.

Welche Schlussfolgerungen hast du denn selbst gezogen? Fühlst du dich wohl mit deiner Entscheidung? Ja? Na dann ist gut.

Warum? Siehst du bei dir selbst die Gefahr, dass irgendetwas, was du bei Facebook von irgendjemandem, den du nicht kennst, liest, deine politischen Ansichten über den Haufen werfen könnte? Ziehst du dann mit Fackeln vors nächste Asylantenheim?

Neuigkeiten! Im Internet findet man alles. Von esoterischem Schwachsinn über politischen oder sonstigen Extremismus bis hin zu Bombenbastelanleitungen! Das wusste offenbar noch keiner, daher betone ich es!

Scheiße Mann, warum sagst du das nicht gleich? Das ändert natürlich alles. Unsere Justiz ist tatsächlich träge. Glauben doch die Leute, dass man Rechtsprechung sorgfältig ausarbeiten sollte, und das teilweise sogar noch in mehreren unabhängig voneinander urteilenden Instanzen! Manche sind so dreist und wollen sich sogar noch verteidigen. Ich habe gehört, die nehmen sich zum Teil Helfer dazu, die euphemistisch „Verteidiger“ genannt werden und die Entscheidung tatsächlich beeinflussen sollen. Verrückte Welt.

Ich muss jetzt los, jemand schuldet mir noch 10 Tacken, der lässt jetzt Geld rüberwachsen oder er bekommt - zur Entlastung unserer trägen Justiz - eins inne Fresse.

Du merkst manchmal gar nicht, wenn du zwischen deinen Erläuterungen, warum wir „Marionetten der Siegermächte“ seien und einseitigen Schuldzuweisungen im Nahost-Konflikt etwas derart rechtsstaat- und demokratiefeindliches in die Welt setzt, oder? Die permanente Bearbeitung der schlichten Mehrheit durch die linksgrünen Ideologen trägt Früchte.

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Auf Deinen Beitrag mag ich nicht eingehen. Nur dies:

Es gibt Leute mit eigenen Schwerpunkten und eigenen Gedanken zum Zeitgeschehen, die sich bemühen, sich von keiner politischen Ecke vereinnahmen zu lassen. Dazu zähle ich mich. Ich änderte mein Wahlverhalten im Laufe fast eines halben Jahrhunderts mehrmals. Nicht nur in eine Richtung, auch wieder zurück und das auch noch unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen handelte. Ich war langjähriger Entwickler von Rüstungstechnik (technisch anspruchsvoll, aber unter dem Strich unappetitlich) und bin langjährig beruflich engagiert in speziellen Fragen von Umweltschutz, Ressourcenschonung und Friedenssicherung (im krassen Widerspruch zu früherer Tätigkeit). Die politische Lage ändert sich, ebenso die persönliche Situation und der eigene Blickwinkel. Im Laufe der Jahrzehnte erlebte ich Irrwege von Politikern, etliche Aufstiege und tiefe Abstürze, auch ganz persönlich. Bei allem auch persönlichen Auf und Ab waren mir Vorbilder und Vorsager lebenslang fremd*, eckte damit mehrmals heftig an. In der Schule wurde uns gelehrt, dass wir Vorbilder bräuchten. Konnte und wollte ich schon als Pennäler nicht nachvollziehen und kann es heute noch weniger. Nur das eigene Urteil zählt. Ehrlicherweise muss ich zugestehen, schon mal falsch gelegen zu haben. Aber immerhin wird die Zahl der Blender, die ich nicht schnell durchschaue, mit jedem Tag kleiner. Die nicht sofort als solche erkannten hohlen Nüsse sind so selten geworden, dass aufgepasst werden muss, nicht unaufmerksam zu werden. Für Ideologen gleich welcher Art bin ich zusammen mit etlichen Zeitgenossen mit ähnlichem Erfahrungshintergrund die falsche Adresse. Man lässt nicht denken, denkt ganz altmodisch selbst.

  • Nie hörte ich gegen persönliche Überzeugungen auf andere Leute, Auch nicht früher im Angestelltenverhältnis, was mehrmals heftig krachte, aber letztlich immer gut war. Mit einer einzigen Ausnahme: Eine gefährliche Scheißsituation im verschneiten Hochgebirge abseits aller Pisten. Eine Stelle, über die ich freiwillig und dann auch noch auf Skiern nie gegangen wäre. Aber die Wetterlage war unvorhersehbar und wir waren nun mal da, zurück ging gar nicht, auf einer Seite ein Steilhang, an dem es im Eis kein Halten gab, auf der anderen Seite Hunderte Meter fast senkrecht abwärts, dazwischen Platz für einen Ski und das auch nur mit genug Schwung. Der Bergführer, von dem ich wusste, dass er Bäckergehilfe im Gebirgsdorf war, redete geduldig auf uns ein, ihm zu vertrauen, nicht zu denken und im richtigen Augenblick nur genau das zu tun, was er sagte. In mir sträubte sich alles. So tat ich, was der Bäckergehilfe Bergführer mit allem Nachdruck ansagte. Wir kamen heil über die Scheißstelle und ich war bei Eiseskälte (-20° C) schweißgebadet. Es gab zwar mehrere Lebenslagen, in denen ich in der Rückschau besser auf den Rat anderer Leute gehört hätte, aber die geschilderte Situation in den Alpen war die einzige, in der ich tatsächlich fremdem Rat entgegen dem eigenen Impuls gehorchte. Gezwungenermaßen. War ein dauerhaft in Erinnerung bleibendes Schlüsselerlebnis, dessen Wiederholung ich zu verhindern weiß.

Ideologen, gleich welcher Art und egal wie bejubelt, sind allesamt mehrere Nummern zu klein, um ihnen zu folgen. Risiko des Irrtums inbegriffen, Nichts ist besser als das eigene Urteil. Dann weiß ich wenigstens, wem ich beim Schiefgehen in den Hintern treten muss. So trifft mich auch nichts etwa in Richtung Antisemitismus oder Antiamerikanismus. Ist alles bloß Ideologie und Dumpfbackenkram. Was erscheint sinnvoll, welches Ziel soll mit welchen Mitteln erreicht werden … ist mit eigenem Denken wirklich so einfach, dass Einflüsterer jeder Art nur als Lästlinge erscheinen. Und nein, längst schafft es kein Einflüsterer mehr, als solcher unbemerkt zu bleiben. Das macht übrigens Wahlentscheidungen schwer. Das Kasperletheater von Wahlkämpfen können sich alle von mir aus sparen. Jahrelang hingucken, manche Ziele gut und richtig finden, aber manche Details (Partei ist beliebig) sind aus meiner Sicht verkehrt oder zum Kotzen… Gilt dummerweise für ausnahmslos alle Parteien, gilt für Amis und Russen, für Linke, Grüne, Rote und Rechte und auch für mich. Nur nicht für meine Katze. Von der kommt nur Gutes. Dass sie gerade neben das Katzenklo gekackt hat, blende ich aus. So stringent objektiv urteile ich nun mal.

Gruß
Wolfgang

Ich habe jetzt genug von Deiner verbohrten Attitüde.

Fakt ist, dass die Behauptung, er hätte es an das BVerfG weiterreichen können, ganz einfach falsch ist.

Ja, denn in Wahrheit ist es so, dass er seine Unterschrift hätte verweigern können. Dann wäre das Gesetz entweder an das BVerfG gegangen oder überhaupt nicht mehr weiterverfolgt werden. Dein Einwand geht deswegen eigentlich sogar genau in die falsche Richtung. Es ist eher Formalismus („Ich habe recht“) als hilfreich für die vorliegende Frage.