Da bin ich keineswegs auf dem falschen Dampfer. Er hat diese Aufgabe als Verfassungsorgan „allein“ zu leisten. Natürlich hat er entsprechende Berater (Volljuristen), die ihm dabei zur Seite stehen. Hingegen hat er weder die Pflicht noch die Möglichkeit, das BVerfG einzuschalten.
Der Präsi hat zwei Möglichkeiten: Bei Zweifeln kann er diese in einem Begleitkommentar zur Unterschrift darlegen. Bei einem offensichtlichen Rechtsbruch steht er in der Pflicht, die Unterschrift zu verweigern. Dagegen können dann Bundestag oder Bundesrat (vgl. Artikel 93 GG) klagen.
Jetzt kannst Du lange lamentieren, dass der Rechtsbruch offensichtlich sei. Aber die Meinungen gehen diesbezüglich auseinander. Ich bin von Steinmeier in diesem Zusammenhang ebenso angenervt, weil er es noch nicht einmal auf die Reihe brachte, einen Kommentar des Zweifels beizulegen.
Aber ich bin keineswegs überrascht, weil ich genau mit dieser Einstellung gerechnet hatte. Der will sich m.E. (noch?) gar nicht an die unparteiische Funktion seines Amtes halten, sondern exekutiert nach wie vor Parteipolitik.
Nun wird es eben so laufen, dass irgendeine Gruppe von Aktivisten ein paar Testballons in den sozialen Netzen hinterlegt, um sich löschen zu lassen. Dann wird die Sache bis vor das BVerfG geschleppt.
Du hattest hingegen geschrieben
Steinmeier war öffentlich dazu aufgefordert worden, das Gesetz dem Verfassungsgericht vorzulegen.
Schön, aber verfahrensrechtlich (soweit ich es sehe) gar nicht möglich. Insoweit eine Luftnummer.
Dein fundamentalistisches Agitprop hat Dich den Boden der Sachlichkeit bereits vor geraumer Zeit verlassen lassen. Und Deine beständige Jammerei über die Wahlentscheidung anderer Leute macht es keineswegs besser. Das unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem Gelaber, dass Wähler der AfD verführt/fehlinformiert/abgehängt/blind vor den Gefahren wären, die mit der AfD einhergingen. Hingegen kann ich Dir zugute halten, dass Du mental nicht so eingeschränkt bist, Dich auf die Ebene „alles rechtsradikale Arschlöcher“ oder „alles Nazis/Rechtsextreme“ herabzubegeben.