Jetzt mal Butter bei die Fische

Hallo,

wg. des Suizids von Al-Bakr wird der Ruf nach Änderungen lauter. Bitte enthaltet euch sinnloser Forderungen nach Bundesverwaltung eines Bundeslandes, falls ihr keine Rechtsgrundlage anführen könnt. Ebenso sinnlos wäre „Versagens“-geplapper, da es kein Bundesland gibt, in dem die Rechtsgrundlage für mehr Überwachung eine andere gewesen wäre. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Mir geht es in diesem Thread um Änderungen für die Zukunft.

Alle Terrorverdächtingen in einen Knast unter Aufsicht des Bundesjustizministeriums und eigenem Bundespersonal? Ggf. zur Untermiete in einer Landes-JVA? Es böte sich evtl. Stammheim an. Oder getrennt nach Kategorien rechts, links und islamistisch?

Überarbeitung der Richtlinien für psych. Gutachten mit der Folge, dass mutmaßlichen „Dschihaddis“ stets eine akute Suizidabsicht unterstellt wird? Oder allen Terroristen?

Dauerhafte 24h-Überwachung der Zellen mittels Video?

Ich vernahm bereits die recht pauschal klingende Forderung, dass ein Suizid auf jeden Fall hätte unmöglich sein dürfen. Klingt für mich nach totalem Anspruch und erinnert ein wenig an Schröders suboptimale Grussbotschaft in Richtung USA (9/11) mit der „bedingungslosen Solidarität“.

Wirklich „total“ ernst genommen müsste das doch bedeuten, dass entweder keiner mehr in Haft kommt, noch vor einer Einlieferung exekutiert wird oder ohne jede Rücksicht auf irgendwelche Menscchen-/Grundrechte zu überwachen ist.

Oder ist auch eine Forderung nach „totaler“ Sicherheit vor Anschlägen etwas, was noch mit Realtitätssinn zu tun hätte?

Kernfrage ist: Was ist im Umgang mit Terrorverdächtigen an der Gesetzeslage zu ändern?

Gruß
vdmaster

Man könnte einfach auf das zurückgreifen was man zur Verfügung hat:

"Das Strafvollzugsgesetz sieht sechs verschiedene zulässige Maßnahmen vor, um Gefangene gegebenenfalls vor sich selbst zu schützen. Dazu gehören Isolation, Beobachtung bei Nacht, Fesselung und die Unterbringung in besonders gesicherten Räumen. (…)

Diese ‚besonders gesicherten Hafträume‘ (kurz bgH) sind in der Regel nur mit einer Matratze ausgestattet, bieten keine Ecken und Kanten, keine versteckten Winkel. Die Unterbringung erfolgt oft nur in Unterwäsche oder ganz ohne Bekleidung, damit der Gefangene sich nicht strangulieren kann." http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/suizid-praevention-in-gefaengnissen-100.html

Und es gibt, offensichtlich auch in Sachsen, das Mittel der „Sitzwache“ bei der ein JVA-Mitarbeiter ständig vor der Zelle sitzt und guckt ob alles ok ist:

„Der zweite Verdächtige befindet sich in der JVA Dresden. Er werde jetzt wegen möglicher Suizidgefahr in seiner Zelle durch eine Sitzwache dauerhaft kontrolliert, sagte der Abteilungsleiter Vollzug des Justizministeriums, Willi Schmid.“ http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TOP-THEMA/Justiz-Mutmasslicher-Selbstmordattentaeter-nicht-selbstmordgefaehrdet-artikel9655736.php

Also eigentlich alles da, muss man nur anwenden. Wird man, hoffentlich, in Zukunft bei ähnlichen Fällen auch tun.

Da muss doch zum. 2. Verdächtigen offenbar jemand vom kriminologischen Dienst (Abt. Suizidprävention) eine entsprechende Bewertung als akut suizidgefährdet abgegeben haben.

Man könnte auch eine Art „Psychologen-SEK“ installieren. Speziell ausgebildete Psychologen die Erfahrung im Umgang mit Terroristen haben, da immer weiter fortgebildet werden und die im Notfall dann bundesweit 24/7 eingesetzt werden können. Wie in den US-Serien, wo die Damen und Herren in Anzug und Kostüm dem Streifenpolizisten ihren Ausweis hinhalten und „Wir übernehmen jetzt“ sagen.

Und in Zukunft sollte auch die Bundesanwaltschaft keine 2 Tage warten bis sie ein Verhörteam schickt,

Hallo!

In einzelnen Teilgebieten des riesigen Gebietes der Psychiatrie gibt es die Möglichkeit messbarer Ergebnisse mit klaren Befunden. Wenn es aber um Seelenheilkunde geht, mangelt es derselben buchstäblich naturgemäß an objektiv messbaren Kriterien. Auch ein Psychiater kann nur vor die Stirn gucken, nicht dahinter. Von daher kann ein Psychiater statt zu klarer Diagnose nur zu Eindrücken kommen, die er einordnet und subjektiv wertet. In der Situation eines gerade eingelieferten Untersuchungshäftlings kommen die Möglichkeiten eines Psychiaters über die eines einigermaßen lebenserfahrenen Laien nicht hinaus. Es handelt sich um eine einmalige Sitzung, kein monatelanges Beobachten, zudem im vorliegenden Fall mit Kommunikationsproblemen. Bei Licht betrachtet kann man sich in solcher Situation die Einschaltung eines Psychiaters schenken. Bringt nichts, kann nichts bringen.

Die Einlieferung in eine JVA ist vermutlich für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation, wenn nicht sogar traumatisierend. Menschen, die regelmäßig aufgegriffen und eingebuchtet werden, sehen die Situation aus Gewohnheit möglicherweise lockerer, aber die seelische Ausnahmesituation dürfte eher der Normalfall sein. Unmittelbar nach Einlieferung des Häftlings und auch noch in den ersten Tagen ist von daher beim Durchschnittsmenschen mit selbstgefährdenden Handlungen zu rechnen, die für ihn unter anderen Umständen nicht in Betracht kämen.

Es braucht keine Psychiater, keine Gutachten, keine bis an die Decke gefliesten Räume, sondern tüchtige Handwerker. Na ja, ist öffentlicher Dienst mit lauter Schmalspurleuten, die statt Lösungen Verantwortliche und Schuldige brauchen, also vorher noch einen Planer. Der Planer plant. Nein, keine Gitter, sondern eine durchsichtige schlagfeste und niemals splitternde Scheibe am Fenster. Von der Decke hängt auch keine Leute, sondern die Beleuchtung ist in die Decke eingebaut und ohne spezielles Werkzeug nicht zu öffnen, auch nicht mit Gewalt. Wie man vandalismussichere Armaturen baut, kann sich der Planer am nächsten Autobahnpissoir abgucken. Die Behausung lässt sich sogar einigermaßen wohnlich einrichten, je nach Wunsch mit ein, zwei Büchern und einem vandalismussicher eingebauten Fernseher. Um einen Häftling (vom Entzug der Freiheit einschl. der Möglichkeit zur Selbsttötung abgesehen) menschengerecht unterzubringen, braucht es keine Erniedrigung durch Nacktheit, keine Fesselung, keine Dauer-Videoüberwachung und keinen ununterbrochen vor dem Häftling postierten Bediensteten, sondern geeignete innenarchitektonisch-handwerkliche Maßnahmen.

So ganz ohne Vorschriften wird’s nicht gehen, denn wie die Erfahrung immer wieder lehrt - so auch hier - kann man nicht einfach voraussetzen, es mit selbst denkenden Menschen zu tun zu haben. ÖDler müssen nachlesen können, dass sie dem Untersuchungshäftling Schuss- und Stichwaffen, Raketenwerfer, Sprengstoff, Lötlampen, Feuerzeuge und reißfeste Textilien abnehmen müssen. Der Betroffene muss deshalb nicht erniedrigend nackt herumlaufen. Die einschlägige Wirtschaft hält Kleidung bereit, die sich mit noch so viel Verzweiflung nicht zum Strangulieren eignet.

O. g. Maßnahmen taugen nicht nur für „Dschihaddis“, denn auch andere Untersuchungshäftlinge befinden sich nach plötzlichem Verlust ihrer Freiheit in einem seelischen Ausnahmezustand. Das Einschalten eines Psychiaters kommt dabei über sinnbefreiten Formalismus nicht hinaus; sein Gutachten entspringt subjektivem Eindruck und letztlich aus den Fingern gesogener Wertung, wird das Papier nicht wert sein, ist jedenfalls weder praktisch noch wissenschaftlich belastbar. Im Grunde disqualifiziert sich jeder Mediziner/Psychiater, der sich an solchem Mummenschanz beteiligt.

Wenn Psychiatrie abseits messbarer klinischer Befunde irgendeinen Wert haben soll, braucht der Psychiater Zeit, viele Sitzungen und natürlich Abwesenheit von Ausnahmesituation und Sprachbarrieren. Einen Psychiater mal kurz wie einen Notarzt nach akuter körperlicher Verletzung einzuschalten, ist dummes Zeug.

Gruß
Wolfgang

Das Problem ist in der Tat nicht, dass solche Instrumentarien fehlen. Die Frage ist, wann sie angewandt werden. Soll ein bestimmte Gruppe unter Generalverdacht stehen und ausnahmslos einer Sonderbehandlung zugeführt werden?
Also z.B. alle Anhänger des Islam werden erstmal kompeltt nackig in besonders gesicherte Hafträume gesperrt und von einer weiblichen Wärterin beaufsichtigt. Du kannst sicher sein, dass Du dann genau wieder Volker, Claudia, Renate und die andere aufheulen hören würdest. Diesmal weil das ganz dolle menschenverachtende und islamophob wäre.
Also muss erstmal jemand diese Leute begutachten. Das wird ein Psychologe sein. Einer mit abgeschlossener Ausbildung idealerweise. Wo sind die ganzen Berufsbetroffenen alá Volker, Caudia und Renate jedes Mal, wenn mal wieder ein Freigänger nach positiver Sozialprognose zugeschlagen hatte? Wenn sich da
Das ist genau das gleiche Problem. Der Begutachter muss eine Prognose abgeben. Nicht hinterher vom bequemen Sessel von Zuhause aus. Sondern vorher vor Ort.

Das passiert sicher nicht standardmäßig und auch nicht auf Gehieß des Leiters einer JVA oder gar eines einfachen Schließers, sondern da wird es sehr hohe Anforderungen geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte beispielsweise vor gar nicht allzulanger Zeit geurteilt: Die Unterbringung eines vollständig entkleideten Strafgefangenen über mehr als einen Tag in einer durchgängig videoüberwachten Zelle ist mit dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht unvereinbar. Keine Ahnung, wer den Artikel beim MDR geschrieben hat, aber auf den §, der der es zulässt, einen Gefangenen vollkommen nackt in eine Zelle zu sperren, bin ich wirklich gespannt. Da kommt im Artikel so lapidar rüber, als wäre das Alltag und ohne weiteres anzuordnen. So ist es ganz sicher nicht.
Da sind wir also wieder bei den Grenzen des Rechtsstaates. Das wissen zumindest der Anwalt des Syrers, der jetzt natürlich vor allem sein risikoloses Honorar und die entgangene Publicity beweint, als auch Renate, die nun schon wieder so tut als hätte sie nie etwas von Recht gehört. Vielleicht sollte man solche Auslassungen auch einfach mal als das bewerten, was sie sind. Bewertungen einer Partei.

Grüße

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Hallo!

Auch martialisch klingende Bezeichnungen ändern nichts an den Grenzen der Seelenheilkunde. Ich verwende absichtlich den deutschen Begriff, weil damit die Grenzen erkennbar sein sollten. Man kann einem Menschen nur vor die Stirn gucken. Ein Psychiater erhält überhaupt erst im Laufe langer Beschäftigung (die Zeit bemisst sich nicht nach Minuten oder wenigen Stunden) mit einem Menschen die Chance eines Eindrucks von seiner Gedankenwelt und Gemütslage. Dafür sind Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. Abwesenheit akuter Stress- und Ausnahmesituationen, Kenntnisse von Lebensumfeld und Kultur des zu beurteilenden Menschen und natürlich darf es keine Sprachbarriere geben. Wenn man sich weder sprachlich versteht, geschweige denn vertraut, ist jedes Psychologen-Ansinnen eh für die Katz’. Es hat wirklich nichts mit irgendwelchen Action-Klamotten zu tun, wo ein smarter Filmkomiker den Geiselnehmer zur Aufgabe überredet.

Psychologen sind keine Wunder-Klempner. Ihre vermeintlichen Fertigkeiten zur Beurteilung eines Menschen nach nur einmaliger „Begutachtung“ entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage. Die Geschichte der Psychiatrie ist deshalb bis in unsere Zeit eine Geschichte der Scharlatanerie. Das Vorführen eines Gefangenen zur Beurteilung seiner Suizidgefährdung, zudem ohne ausreichende Kommunikationsmöglichkeit, kann man mit Gewissheit unter Scharlatanerie abbuchen. Es gibt weder Verständigungsmöglichkeit noch Vertrauensverhältnis, geschweige denn den Willen des Gefangenen, sich zu öffnen - wer in solcher Situation an Psychologen glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Falls Medienberichte zutreffen, wurde bemerkt, dass der Gefangene vergeblich versuchte, sich an der an der Zellendecke befindlichen Beleuchtung zu schaffen zu machen. Personal, das in solcher Situation nicht kapiert, dass es sich um einen akut suizidgefährdeten Menschen handelt, ist erwiesenermaßen zu dämlich für den Job. Da braucht’s keine aus den Fingern gesogene Beurteilung eines Psychologen, sondern Personal mit einem Minimum an Hirn zwischen den Ohren. Aber vermutlich gab’s nur Beamte, die natürlich alles richtig machten.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Die Essenz meines Vorschlages war, dass man eben nicht verlangen kann dass der/die Hauspsychologe/in einer jeden JVA in diesem Lande die Befähigung im Umgang mit solchen Charakteren hat. Ich habe nicht behauptet dass das eine Lösung aller Probleme bedeutet und 100% Sicherheit gibt, aber es ist sicher sinnvoller so einem Häftling Spezialisten mit dem passenden Übersetzer (auch da wird halt ein bundesweiter Bereitschaftsdienst installiert) gegenüber zu setzen als die interne Lösung der JVA die Terrorismus nur aus der Zeitung kennt.

Wenn also irgendwo in dem Land ein Terrorverdächtiger inhaftiert wird, dann setzt sich ein paar Stunden später sofort ein Team in Bewegung und ist dann auch vor Ort weisungsbefugt gegenüber dem Anstaltsleiter und übernimmt im Falle dass es schief geht natürlich auch die Verantwortung.

Gruss
K

Hallo!

Funktioniert nicht. Um Suizidgefahr zu erkennen, muss man den Probanden kennen, braucht der Betroffene Vertrauen. Das ist keine Frage listig vorgehender „Spezialisten“, Kein Mensch öffnet ohne Vertrauensverhältnis sein Seelenleben. Mit letzter Gewissheit kann man davon ausgehen, dass der Betroffene in seiner Situation alles hat, nur kein Vertrauen. Alle vermeintlichen „Spezialisten“ der Welt kann man in die Tonne treten, wenn es darum geht, auf die Husche tiefes Vertrauen aufzubauen. Das braucht insbesondere Zeit und ganz viel Geduld. Mit weiteren beteiligten Personen, z. B. Dolmetschern, kann man das Vorhaben ohnehin vergessen.

Kein Problem wird auch nur ansatzweise gelöst. Die Maßnahme ist einfach nur sinnbefreit, verkennt die menschliche Psyche und die Möglichkeiten von Psychologen, ist der Glaube an Scharlatanerie. Die Möglichkeiten von Psychologie und Psychiatrie sind übrigens auch unter idealen Bedingungen, für die hier aber jede Voraussetzung fehlt (insbesondere Vertrauen und Monate intensiver Beschäftigung mit dem Individuum), mit begrenzt noch wohlwollend umschrieben.

Psychologen, die im Zuge des Aufnahmeverfahrens eines Häftlings in eine JVA nach einmaligem Treffen mit Sprachproblemen ein Gutachten zur Suizidgefährdung eines Menschen abgeben, sind Scharlatane und eine Schande für ihren Stand. Verwaltungsfritzen/Politiker, die an solches Verfahren glauben und es deshalb vorschreiben, sind naive Idioten.

Die Beurteilung von Suizidgefährdung ist nicht vergleichbar etwa mit der Kommunikation mit einem Entführer, um ihn zur Aufgabe oder zur Freilassung von Geiseln zu bewegen. Der Gangster muss sich dabei nicht öffnen, nicht das Innerste seines Seelenlebens preisgeben. Er soll veranlasst werden, seine Chancen und Risiken abzuwägen, soll kapieren, dass es für ihn gesünder ist, dies zu tun und jedes zu lassen. Das kann je nach Situation gerne mit Druck passieren. Auch dabei kann man nur vor die Stirn gucken, nötigenfalls per Zielfernrohr und mit heftig beschleunigter metallischer Masse. Aber so bringt man keinen Menschen dazu, sein Seelenleben zu offenbaren. Deshalb gehen Ideen von irgendwelchen Spezial-Eingreiftrupps an der Sache vorbei.

Gruß
Wolfgang

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Und dein Vorschlag wäre? In Zukunft jeden Terrorverdächtigen erstmal präventiv nackt in eine spezielle Zelle? Ohne psychologische Untersuchung? @ElBuffo hat ja schon beschrieben was dann passiert:

Also werden keine Untersuchungen durchgeführt und alle erst einmal als akut suizidgefährdet eingestuft. Muss nur die Gesetze entsprechend angepasst werden und die Gerichte überzeugt sein, dass das okay ist. Ich zweifel ja am Erfolg angesichts der Rechtssprechung etwas.

Wahrscheinlich. Daher wird man dieser Situation auch durch das umgehende psych. Gespräch begegnen. Es gibt sogar eine Bundesarbeitsgruppe samt Infomaterial http://www.naspro.de/dl/AG-Strafvollzug-Empfehlungen-Heft2.pdf

Mit anderen Worten: Hätte man Techniker rrangelassen, gäbe es keine Probleme. Ist Dir schon klar, dass lockere Schruben im Kopf nicht einfach angezogen werden können, oder? :joy:.

Alle Deine techn. Hinweise finden sich ebenfalls in den Empfehlungen der BAG. In denen für die Räume, in die man die Akutfälle reinbringt.

Ich schätze mal, dass man kaum die Mrd. rausballen wird, um alle Knäste in D mit suizidsicheren Räumen als Standard auszustatten. Es wäre angesichts der tatsächlichen Fallzahlen auch ein schlechter Witz.

Gruß
vdmaster

Auf den Punkt gebracht, Hamlet!

Allerdings könnte man auch auf die weibl. Vollzugsfachkräft bei männl. Tätern verzichten und, um das Thema religiöse Diskriminierung auszuschliessen, sich am Tatvorwurf orientieren. Es soll ja auch gelegentlich andere ideologische Mordgesellen geben.

Es geht doch nur um die Viertelstunde, in der er sich erhängt hat und nicht um 24h. Der Rest des Tages oder darüber hinaus ist dem Medienfuzzi vollkommen egal :smirk:.

Aber genau das wird eben nicht in den Medien ehrlich diskutiert. Solange man skandalisieren kann reicht es.

Gruß
vdmaster

Kleine Ergänzung: Wie sieht es mit D bekanntester Insassin aus, die sich in U-Haft befindet? Sonderbehandlung wg. aktuer Suizidgefährdung nötig? Mutmaßliche Komplizen haben sich ja auf diese Weise davongemacht.

Hallo!

Mein Vorschlag steht ausführlich in meiner ersten Antwort, nicht nackt und keine bis an die Decke geflieste Zelle, keine Dauer-Videoüberwachung und kein vor der Zelle hockender Bediensteter. Ich hab’s wirklich im Detail beschrieben.

Eine „psychologische Untersuchung“ oder etwas, was auch nur entfernt in diese Richtung geht, findet bisher nicht statt, fand noch nie und nirgends statt und ist im Zuge des Aufnahmeverfahrens in eine JVA schlichtweg unmöglich. Was bisher als psychologische Begutachtung verkauft wird, ist Mummenschanz, Scharlatanerie ohne Erkenntnisgewinn. Ohnehin tut sich die Psychologie mit belastbaren Ergebnissen schwer, aber ohne willentliche Mitwirkung des Probanden, ohne sein im Laufe längerer Zeit gewachsenes Vertrauen, das überhaupt erst Zugang ermöglicht, dazu noch mit Kommunikationsproblemen, wird niemand Einblick in seine Seele, seine Gedanken und Absichten erhalten.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Ein Teil des Problems ist so durchaus treffend beschrieben. Zunächst geht es aber darum, herauszufinden, ob überhaupt und welche Schraube locker sitzt. Weil der Blick nun mal vor der Stirn endet, ist aktives Mitwirken des Probanden erforderlich. Wenn er nicht will und mauert, kann sich jeder Psychologe gehackt legen. Damit sich ein Mensch öffnet, braucht es Vertrauen, das über Kommunikation entsteht, nicht spontan einfach da ist, sondern Zeit braucht, jedenfalls um Größenordnungen mehr Zeit, als während eines Aufnahmeverfahrens in der JVA zur Verfügung steht. Wir reden über viele Tage, zuweilen Monate. Mangelt es an der Kommunikation, ist es vergebliche Liebesmüh’. Ein Dolmetscher kann zum verbalen Verständnis beitragen, ist aber eine weitere Person, zu der ein Betroffener Vertrauen braucht, erschwert von daher den Aufbau einer Vertrauensbasis.

Heißt unter dem Strich: Die Einschaltung eines Psychologen, um Suizidgefahr zu erkennen und daraus eine Zellenauswahl zu treffen, ist Aktionismus ohne Erkenntnisgewinn. Psychologen, die den Anschein erwecken, ihr während des Aufnahmeverfahrens eines Häftlings erstelltes Gutachten taugt als Handlungsgrundlage, betreiben Scharlatanerie.

Weil die Psychologie in der beschriebenen Situation über die Aussagekraft von Münzwerfen nicht hinaus kommen kann, liegt der spöttische Ton von „Techniker rranlassen“ neben der Sache. Vielmehr sollten seit Jahrhunderten gängige Ausstattungen von Gefängniszellen hinterfragt werden. Was sollen Gitter vor den Fenstern, an denen sich schon ungezählte Häftlinge aufhängten? Es gibt Kunststoff und Glas, das brachialer Gewalt standhält und keine Anknüpfungsmöglichkeit für Bettlaken und in Streifen gerissene Kleidung bietet. Warum baumeln Leuchten mit durch Prokelei zugänglicher Elektrik von der Decke? Die Elektrik lässt sich mit ungefährlicher Kleinspannung realisieren und/oder so einbauen, dass unbefugter Zugriff unmöglich wird. Es ist wirklich kein Problem, nur wollen muss man. Dafür muss man keinen Gefangenen nackt herumlaufen lassen oder ununterbrochen überwachen. Man kann mit sehr überschaubarem Aufwand Zellen generell so ausstatten, dass Selbstverstümmelung und Suizid nur noch durch Mit-dem-Kopf-gegen-die-Wand-rennen und Aufbeissen der Pulsadern mit den eigenen Zähnen möglich ist.

Soll ich vorrechnen, dass die Sache kostenneutral, vermutlich sogar kostensenkend vonstatten gehen kann? Wird sich schon durch Minimierung von Vandalismusschäden und lange Nutzbarkeit rechnen. Als weitere kostensenkende Maßnahme wird der Psychologen-Mummenschanz bei der Aufnahme in die JVA ersatzlos gestrichen. Mangels Zugang zum Häftling (s. o.) ist eine psychologische Begutachtung zur Beurteilung/Einschätzung der Suizidgefährdung von vornherein unmöglich.

Gruß
Wolfgang

Paperlapap. Von wegen Generalverdacht.

Bei einem mutmaßlichen Attentäter, der zuhause 1,5 kg höchstgefährlichen Sprengstoffe rumliegen hat, dessen Telefonate vom US-Geheimdienst überwacht und diese als bedrohlich eingestuft wurden und der Typ daher dann über Wochen von deutschen Behörden überwacht wurde, bei dem denke ich gar nicht lange nach.

Franz

Hallo,

die Message, dass Psychologen i.d.R. und im besonderen in JVAen Scharlatanerie betreiben ist nach der x-ten Wiederholung auch schon x-mal angekommen.

Die haben sich erheblich geändert.

Ach, Wolfgang. die Elektrik war wohl nicht sooo leicht zugänglich, sondern vergittert. Von „baumelnden Leuchten“ kann wohl keine Rede sein. Beachte bitte die Grafik und vielleicht auch den Zeitablauf.

Er sich wohl am Innengitter der Tür erhängt, das extra dort ist, um Angriffe bei Türöffnung ausschliessen zu können.

Dein Vorschlag ist also, alle Untersuchungshafträume suizidsicher umzubauen und auf die psychologische Einschätzung zu verzichten. Hm, müssen eben mal 16 verschiedene Justizvollzugsgesetze landesweit geändert werden.

Gruß
vdmaster

Hallo Franz,

bitte achte beim Zitieren doch darauf. dass Du mir keine Aussage von anderen „unterschiebst“. Danke!
Das geht, in dem Du erst ElBuffo und dann mich einzeln und aus den jeweilig eigenen Beiträgen zitierst. :wink:

Ähhh … einfach mal willkürlich einer Sonderbehandlung zuführen? Die Gerichte wären „begei“ … entgeistert :smirk:. Und jeder Rechtsbeistand ebenso.

Gruß
vdmaster

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Cool, das STAMMHEIM macht wieder auf?! :smiley:

Glückauf!

Deine Vorschläge auch den Punkt gebracht: Alle Zellen ohne Einrichtung, ein Loch im Boden zum Reinkacken. Aufenthalt natürlich vollkommen nackt und an Händen und Füssen gefesselt. Vorsichtshalber noch vor jeder Zelle im 3-Schichtsystem jeden Tag einen Beamten, der aufpasst. (Hier melde ich mal leise Zweifel an der Kostenneutralität an.)
Bevor jemand die Zelle betritt, werden die Insassen per Teaser bewegungsunfähig gemacht. Dann Nahrungsaufnahme per Magensonde. Kein Kontakt zu niemanden. Und dann nach Ablauf der Haftzeit auf die Menschheit loslassen?