Das sagt die Verbraucherzentrale Bayern dazu:
Stand 09.03.2023
„In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verboten. Die Pflanze mit der lateinischen Bezeichnung „Gynostemma pentaphyllum“ gilt rechtlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung. Die gibt es für Jiaogulan bisher nicht.“