Hallo zusammen,
also mal angenommen, jemand hätte vor, seine Berufstätigkeit als Angestellter für 3 Monate zu unterbrechen, um in dieser Zeit im Ausland auf landwirtschaftlichen Betrieben mitzuhelfen. Mit dem Arbeitgeber (AG) wäre dann zu regeln, wie eine solche ‚Unterbrechung‘ des Arbeitsvertrags geregelt werden könnte.
Die radikalste Variante wäre sicherlich, dass der Arbeitnehmer (AN) fristgerecht kündigt und sich 3 Monate später wieder neu einstellen lässt. In dem Fall wäre der AN also drei Monate formal unbeschäftigt. Aber es gibt ja auch noch weitere Möglichkeiten, wie z.B. unbezahlter Urlaub. Unbezahlter Urlaub wäre für den AN ja sicherlich am vorteilhaftesten, oder? Wobei ich gelesen habe, dass der AG den AN bei unbezahltem Urlaub nach 4 Wochen ohnehin bei der Sozialversicherung abmelden muss und der AN sich ab dann selbst darum kümmern muss.
Kennt Ihr noch weitere Lösungen - neben Kündigung und unbezahltem Urlaub - wie eine 3-monatige Unterbrechung eines Jobs arrangiert werden könnte?
Interessant wäre auch, was für eine Motivation ein AG haben könnte, unbezahlten Urlaub zu bewilligen, da er während dieser Zeit ja sicherlich Abgaben für den AN entrichten muss? Wenn der AN ihm anbietet alternativ zu kündigen, wäre er ja schön blöd, wenn er dieses Angebot nicht annehmen würde, oder?!
Folgende Rahmenbedingungen seien außerdem angenommen:
- Bei den Landwirtschaftsjobs handelt es sich um Freiwilligenarbeit ohne Gehalt, auf Basis von Kost & Logis. Der AN wird also bei den landwirtschaftlichen Betrieben nicht formal angestellt sein und von ihnen kein Einkommen beziehen.
- Der AG ist ein kleiner Betrieb mit ca. 30 Personen.
- Ansparen von Urlaubszeit oder Überstunden für dieses Vorhaben kommt nicht in Frage, da der AN die Auszeit recht zeitnah beabsichtigt.
- Dem AN ist dieses Vorhaben sehr wichtig und er wäre gewillt notfalls dafür zu kündigen, selbst wenn er sich ggf. anschließend woanders einen neuen Job suchen müsste.
Besten Dank schonmal für alle Eure Ideen zu diesem Sachverhalt!
Viele Grüße
Kerstin