folgender hypothetischer sachverhalt.
jemand arbeitet auf geringfügiger basis und bezieht nebenbei sozialleistungen. aufgrund guter auftragslage bietet der chef an, mehr zu arbeiten. der geringfügig beschäftigte möchte jedoch nicht mehr verdienen als die 100,- die ohne abzüge behalten werden dürfen.
jetzt bietet der arbeitgeber folgendes an: die auszahlungen könnten an einen anderen mitarbeiter der aufgrund seiner verrentung mehr dazuverdienen darf geleistet werden. ein sozialversicherungsbetrug liegt nicht im klassische sinne vor, die 15% pauschale steuer werden ja gezahlt.
trotzdem halte ich diese hypothese für nicht umsetzbar, der angenommene angestellte wäre in diesem falle vielleicht ein lieferfaherer, und wenn mal ein unfall geschähe, würde der plan ja auffallen.
mein frage: angenommen, dies wäre einige zeit möglich (wäre es das?), würtde dann aber doch auffliegen. in diesem falle würde doch der an belangt und nicht der ag, denn der hat ja seine sv-beiträge geleistet.
Hallo,
das wäre eindeutig Betrug. das würde ich nicht machen.
Übrigens macht sich auch der AG strafbar…
Lass von solchen Dingen die Finger, das kann ganz schnell heftig zurück schlagen.
Gruß
bezieht nebenbei sozialleistungen.
möchte jedoch nicht mehr verdienen als die 100,- die ohne abzüge
behalten werden dürfen.
sozialversicherungsbetrug liegt nicht im klassische sinne vor,
und wie sollte man das sonst nennen, wenn eine Person
- seinen eigenen Unterhalt selbst bestreiten könnte bzw. einen weiteren Teil selbst bestreiten anstatt dafür Sozialleistungen zu beziehen
und/oder
- Sozialleistungen bezieht die ihm aufgrund des (nicht gemeldeten) Mehrverdienstes nicht mehr zustehen?
Alleine die Ablehnung mehr zu arbeiten und zu verdienen weil dieser Mehrverdienst auf die Sozialleistungen angerechnet werden halte ich persönlich für Betrug an unserem Sozialsystem und sollte entsprechend sanktioniert werden.
Krümelchen
Hallo,
sozialversicherungsbetrug liegt nicht im klassische sinne vor,
nicht Sozialversicherungsbetrug, aber
Sozialleistungsbetrug.
Beatrix