Jobcenter Arbeitsangebot Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt

Guten Tag Zusammen,

ich stehe vor einer Entscheidung, für die ich für aussagekräftige Abwägung nicht genug informationen im Internet zur Verfügun habe und bitte um eurer Wissen diesebzüglich.

Ich habe ein Arbeitsangebot erhalten, welches durch das Jobcenter als Förderung zur Langzeitarbeitslose bzw. Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert werden kann. Es handelt sich um eine Büroassistenz im Bereich Immobilienverwaltung. Der Arbeitgeber erhält bei Einstellung des Arbeitnehmers 5 Jahre die vollständige Übernahme der Lohnzuschüsse und alle anderen Coachesprogramme und Weiterbildungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer werden gestellt.
Ich habe folgende Kriterien, die ich für die Zukunft bedenken muss/möchte.

  1. Möchte ich mich in ganz naher Zukunft mit einer GbR selbstständig machen.
  2. Möchte ich auf keinen Fall, dass während des geförderten Arbeitsverhältnisses meine Krankenversicherung immernoch über das Jobcenter läuft. Darüber finde ich keine Infos.
  3. Eigentlich will ich mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun habe und stelle mir die Frage, wie weit man noch wirklich an deren Regelungen/Einschränkungen gebunden ist, wenn man über dieses Förderprogramm eingestellt wird. Für mein Empfinden scheint mir diese Förderung wie eine Scheinvollzeittätikeit zu sein.

Falls ich selbst von anderen Nachteilen nicht genug bescheid weiss, gerne auch zur Info beifügen. Vielen Dank!

LG Sabrina

Aber das Geld vom Jobcenter willst du schon haben ?
Wie kommst Du auf Scheinselbstständigkeit bei diesem Bürojob ? Du bist angestellt und machst Sachen nur auf Anweisung. Das ist genau das Gegenteil von „selbstständig“.
Dieses Jobangebot soll dich fit machen für die Anforderungen an den Arbeitsmarkt aus dem Du offenbar schon lange heraus bist. Die Firma bekommt dafür Geld vom Jobcenter damit sie das macht, zusätzlich werden weitere Schulkungsmaßnahmen gefördert.
Das Ziel ist,du kannst auch nach der Förderung bei der Firma bleiben oder bei einer anderen Firma. Du kannst ja jederzeit wechseln,wenn du ein anders Angebot bekommst und man dich dort ohne Förderung einstellt.

MfG
duck313

Guten Tag Duck,

trotz deiner agressiven Art und Weise reagiere ich auf deine Nachricht, um vielleicht Unklarheiten und Weiteren die auch antworten schon vorweg diese Missverständnisse vorzubeugen.

  1. Habe ich natürlich schon einen Plan B und würde in eine Teilzeittätigkeit gehen, damit ich genau deshalb krankenversichert und auch berufstätig bin. Ich bekomme derzeit nur 1.000 Euro, also würde ich bei einer Teilzeitstelle genau beim selben rauskommen wie jetzt. Bei Teilzeitarbeit kann ich mich dann mehr auf meine Selbstständigkeit konzentrieren.
  2. Ich möchte ausdrücklich auch bei einer Festanstellung über das Programm nicht über das Jobcenter im Krankenkassensystem aufgefasst werden.

So zur Aufklärung. Da keine wirklich fachlich und sachlich kompetente, ernst gemeinte Antwort von dir kommt, bitte ich diesen Posting hier zu verlassen. Vielen Dank für dein Verständnis. Alles Gute.

Hallo,
ich kenne es so, dass solche Beschäftigungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, d.h., es wird kein Bürgergeld (mehr) gezahlt, sondern dafür übernimmt das Job-Center Beträge, die ansonsten der Arbeitgeber zahlen müsste oder eben eine „Beteiligung“ an den Lohnkosten. Der Arbeitnehmer/in wird ganz normal vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet - wie geschrieben, so kenne ich es.
Was deine Zukunftspläne angeht, wenn du dich selbständig machen willst, kommt es darauf an, ob du diese selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausübst oder hauptberuflich. Nebenberuflich heißt - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmerin bleibt weiter bestehen - hauptberuflich dagegen, hat das Ende der Kranken- und Pflegeversicherung zur Folge.
Gruss
Czauderna

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