Guten Tag, als hartzIV-empfänger darfste bestimmtes vermögen haben - schön und gut - aber wenn nun etwas geld ( zb. 2.000 euro) vom erblasser kommt, dann ist das kein vermögen, sondern ein einkommen!
Und das muß auch angegeben werden und somit kannst du dich (zumindest eine zeitlang) selbst versorgen - ohne hartz IV!
Das hab ich aber erst jetzt erfahren, ein paar monate nach dem geldeingang - daß dieses geld
nicht vermögen, sondern tatsächlich als einkommen gilt!
Abgesehen davon, daß es schon wieder aufgebraucht ist, hauptsächlich kontoausgleich! - wie verhalte ich mich nun - geschickt - gegenüber dem jobcenter?
Über kurz oder lang bekommen die das sowieso raus - und die strafe liegt wohl bei 5.000 euro etc…
Ohne hartzIV (bin 58 jahr) kann ich nicht leben. miete, rechnungen, lebensmittel etc.
Also was tun und wie und überhaupt!?
Im voraus herzlichen dank!
Stimmt …
Das glaube ich nicht, wenn jemand auf Hartz IV angewiesen ist. Strafen sind doch immer Tagessätze, und die richten sich nach dem Einkommen. Aber gering sind die Strafen nicht.
Eigentlich weiß ich auch nicht, wie sich das gedacht ist.
Wenn man von sich aus von seinem Irrtum berichtet, kann es sein, dass sie von einer Anzeige absehen. Da kommt es aber auf die Leute an, die da sitzen. Und ob die einem glauben.
Dass sie dieses Einkommen aber irgendwie anrechnen, das wird wohl sicher passieren, vielleicht mit großzügigen Raten.
Ich glaube, ich würde so bald wie möglich da hingehen und mit denen reden, mich dann aber auch beraten lassen. -
Hier kann man Beratungsstellen und Rechtsanwälte finden:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche
Du gehst zu dem für dich zuständigen Menschen im Jobcenter oder schreibst ihn an und erläuterst genau das, was du hier beschrieben hast - und bittest darum, das zu Unrecht bezogene Alg2 in kleinen raten zurückzuzahlen.
Das wird genau so geschehen, wie es auch vorher, bei Bekanntgabe einer Erbschaft über 2.000 € gemacht worden wäre.
Man hätte den (eher geringen)Geldbetrag durch 12 (Monate) geteilt und diesen fiktiven Monatsbetrag dann mit der Hartz IV-Zahlung verrechnet.
Ob 1: 1 verrechnet, kann ich nicht sagen.
bei höheren Summen würde dann die Hartz IV-Zahlung für gewisse Zeit ganz ausfallen (Problem: keine Krankenversicherung !).
Da auch das Jobcenter um diese Problematik weiß, wird sie immer versuchen,den Geldbetrag fiktiv aufzuteilen so dass wenigsten ein Teil der bisherigen Sozialleistung gezahlt wird und man deshalb in der KV versichert bleibt.
Was aber bei gewisser Höhe der Summe nicht mehr möglich ist (sollte aber einleuchten, warum).
Was soll man machen ?
Selbstanzeige, oder besser einen lieben Brief schreiben und den Sachverhalt erklären und sich auf Unkenntnis oder falsche Annahme, es sei nicht meldepflichtig ( was man aber extra unterschrieben hatte ) herausreden.
Von sich aus melden ist immer besser, als wenn es doch irgendwie herauskommt, z.B. über vorzulegende Kontoauszüge.
MfG
duck313