Jobcenter überweist das Geld falsch Geld weg?

Richtig. Und der erste Teil bezieht sich auf Dokumente, zu denen u.a. Auch Kontoauszüge gehören. Das sind die Dokumente, die bspw Kontostand und Zahlungsflüsse belegen (Zweck). Die Angabe der Bankverbindung dient aber dem Zweck, Leistungen zu überweisen. Dieser Zweck ist entfallen, wenn die Leistung gezahlt wurde. (im Übrigen habe ich bereits in meiner ersten Datenschutzantwort auf die von dir zitierte Passage hingewiesen und noch mehr:)

Es gibt gem. DGSVO und SGB mehrere Gruppen von Daten. Die Bankverbindung gehört (auch) danach zu den Kontakt- und Stammdaten. Sie gehört nicht zur Gruppe Daten zur Leistungsgewährung.

Jemand, dee Ahnung von Datenbanken hat, wüsste auch von der Seite, dass so eine Bankverbindung keinen Archivierungswürdigen Zweck hat. Es ist ein variables, überschreibbares Datum, genauso wie Anschrift und Telefonnummer, Abgesehen davon, dass sie sonst keine Infogehalt hat (Mal eben aufs Konto Gucken dürfen JC nicht und selbst wenn, wäre das ja nur Zeitstempel wie ein Kontoauszug und nicht die Verbindung an sich s.o.): Wenn kurz vor Ende noch ein Kontowechsel stattfindet oder Leistungen beantragt, aber nie abgerufen wurden, oder aus anderen Gründen nie dort Geld gezahlt wurde, dann hätte es nie einen Zweck gegeben.

Nichts von dem trifft hier zu.
Du hast zwar viel Text geschrieben, aber um den Punkt Bankberbindung an sich geht es nicht, mithin nichts von den so schön fettgedruckten Passagen umd schon gar nicht bezüglich Kostenfreiheit. Das ist komplett irrelevante Textwüste.
Der Antragsteller hat ja gerade nicht ein Konto angegeben! Er hat vergessen, auszufüllen. Das ist auch ein Fehler. Nur wäre die Folge dieses Fehlers, dass der Antrag unvollständig gewesen wäre und er das hätte nachreichen müssen.

Es ist schon verblüffend, dass du hier ellenlang schreibst, aber genau nichts, was mit dem Knackpunkt zu tun hat. Du differenzierst nicht die Zeitspanne noch, dass es sich um unterschiedliche Leistungen handelt. Es ist auch verblüffend, dass du die Relevanz der DGSVO negierst, ohne dich überhaupt damit beschäftigt zu haben. Dazu würde gehören, was passiert, wenn Daten verwendet werden, die da gar nicht existieren dürften.

Es handelt sich gerade beim Teilhabepaket um zweckgebundene Leistungen. Derart zweckgebunden von UvdL konzipiert, dass man anfangs gar nicht Geld an Empfänger ausgezahlt hat, sondern nur stigmatisierend über Gutscheine oder Direktüberweisung an die Leistungserbringer gearbeitet hat. Auch heute noch nimmt das einen großen Teil im Gesetz ein. Und nun soll völlig egal sein, ob das Geld beim Bedürftigem ankommt? Das ist auch unter dem Gesichtspunkt auffällig.

Last not least ein sachlicher Fehler, der möglicherweise auch deine Haltung zum Fall offenbart. Es handelt sich ja gerade nicht um einen „langjährigen Kunden“! Wie lange der Fragesteller Kunde war, darüber wissen wir nichts. Was wir aber wissen, dass er die letzten Jahre ja gerade kein Kunde war. Mindestens 7 Jahre. Dass du diese Info übersiehst, stattdessen aber sachfalsch und unterstellend ausfüllst, sagt eine Menge…

Die Familienkasse ist nicht das JC!

Scherzkeks. Relevant ist der Verarbeitungszweck, nicht die Art der Daten.
Bei einem leistungsbezogenen Vorgang sind natürlich auch Kontakt- und Stammdaten relevant.

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Hallöchen also wir bekommen Wohngeld von der Wohngeldstelle. Mit diesem Wohngeld Bescheid kann man Kindergeldzuschlag zum Beispiel bei der Familienkasse beantragen, was wir auch gemacht haben . Im Zuge dessen kann man auch beim Jobcenter nur Leistungen für die Kinderbildung und Teilhabe beantragen.

Kindergeld Wohngeld und Kindergeldzuschlag laufen alle auf das P Konto der Commerzbank.

Hier in unserer Stsdt werden all diese Behörden getrennt verwaltet. Agentur für Arbeit und Familienkasse Gehören vielleicht für ein Stück Weg zusammen aber haben mit unserem Job Center hier Nix zu tun. Und beim Job Center BürgerGeld da war ich das letzte Mal bei 2016 eben.

Hallo, ich musste zwar keine Kontoauszüge vorlegen. Das macht man nur, wenn ich soziale Leistungen im Sinne von Bürger Geld beziehen würde. Sie wollten von mir nur den Wohngeld Bescheid haben und das Formular für Bildung und Teilhabe

Die Familienkasse zahlt Kindergeld und Kinderzuschlag aus,
und gehört zur Bundesagentur für Arbeit.

Axhso. Dann sag das mal dem Gesetzgeber. Der unterscheidet nämlcih genau nach diesen Gruppen.

Erstens ist JC nicht dasselbe wie AA. Es handelt sich um zwei verschiedene Behörden. Die JC sind gemeinsame Einrichtungen einer kommunalen Behörde und der Arbeitsagentur. Der Datenschutz verbietet ja schon, dass innerhalb einer Behörde Mitarbeiter in vollständige Datensätze gucken können. Aber nicht, wenn es sich um eine eigene Behörde handelt.
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/jobcenter#

Ich wiederhole mich: kläre das vor Ort mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt, der sich mit JC Fragen auskennt, zeitnah.

Und wenn du nicht glaubst, dass die Bankverbindung in den Stammdaten, die der Überweisung dient, etwas ganz anderes ist, als eine Bankverbindung im Form eines Beleges, die Einkommensverhältnisse in einer bestimmten Periode darlegen soll, kannst du die Frage im Brett Datenbanken stellen.

Ja genau … die Bankverbindung gehört zu den Stammdaten. Und die beim Jobcenter hinterlegten Stammdaten zu dieser Person beinhaltete eben die Bankverbindung zum dem völlig überzogenen Konto

Wenn beim neuen Antrag keine andere Bankverbindung angegeben wird, wird die verwendet, die in den Stammdaten hinterlegt ist.

Die Speicherfrist nach einer Leistung beträgt hier 10 Jahre - die zuletzt bezogene Leistung war vor 7 Jahren.

Die hinterlegen Daten wurden völlig zu Recht und ganz ohne Verstoß gegen die DSGVO verwendet,

Die Bankverbindung ist nach wie vor gültig und gehört auch zur richtigen Person.

Pech für Kuh Elsa 🤷

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Nu glaub’ doch endlich, dass das Jobcenter zwar 10 Jahre lang speichern darf, dass 437 Euro Fuffzich ausgezahlt wurden, aber nicht an wen oder auf welches Konto.

Lassen wir mal dahingestellt, dass bspw. Die Telefonnummer auch zu den Stammdaten gehört und die Speicherung auf 10 Jahre nur dem Zweck dient, Leistungen zurückfordern zu können und lassen wir auch mal die Differnzierung weg, dass ein zur Überweisung verwendetes Datum eine Datenverarbeitung und eben nicht bloss Speicherung darstellt.

Was ich so verwunderlich finde, ist, dass dem JC gestattet sei, eine asbach uralte Kontonummer zu verwenden bei einer Leistung, die entgegen anderer Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld zweckgebunden ist und bei dem sich das JC vorbehält zu prüfen, ob das Geld auch wirklich für den Zweck verwendet wurde, sonst wird die Leistung widerrufen.:§29 Abs5,SGB 2.

Nun kann das Gele ja nicht verwendet werden, weil kein Zugriff besteht. Und deshalb kann die Leisting also zurückgefordert werden vom Geld, auf das man keinen Zugriff hat. Das klingt wirklich schlüssig… nicht.

Ach und die Sache mit der Kuh Elsa ist natürlich wieder einmal ein Beispiel dafür, dass es hier nicht im geringsten um wer weiss was geht, sondern darum, sich auf Kosten von Fragestellern lustig zu machen oder sie runterzuputzen.

https://www.jobcenterzwickau.de/information-zur-datenverarbeitung.php

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Während Du natürlich die Sachlichkeit in Person bist.

Davon abgesehen: kannst Du mal kurz zusammenfassen, was von Deinem ganzen Geschrei sich Stand jetzt als richtig erwiesen hat?

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Und es ist auch einigermaßen verblüffend, wie ausführlich sich Ausführungsanweisungen mit dieser „vom Gesetzgeber gewollten Zweckbindung“ beschäftigen. Und eine Geldleistung nur deshalb an die Empfänger in Frage kommt, weil man verweist auf „die Erfahrungen nach denen von einer ganz überwiegend zweckentsprechenden und verantwortungsvollen Verwendung der Leistung“ auszugehen ist.
Merkwürdig auch, dass ebendort explizit darauf hingewiesen wird, dass Behörden darauf hinzuwirken haben, dass „klare und sachdienliche Anträge gestellt werden und unvollständige Angaben ergänzt werden. §16 Abs. 3 SGB I“. Dabei ist vorgesehen, dass „der Antragsteller fehlende Angaben ergänzt“ und nicht etwa die Behörde.

Zunächst einmal scheitert es daran, dass du zwischen Fragesteller und „Antwortenden“ offensichtlich nicht unterscheiden kannst. Darüber hinaus würde mich mal interessieren, wie du denn „richtig“ definierst…

Übrigens finde ich beispielhaft für deine Fleissübung echt putzig, dass du meine Replik-Frage, ob der Forist nicht richtig liest, rhetorisch absichtlich beinahe 1:1 die Wortwahl desjenigen ist, auf denich geantwortet habe. Und es ist geradezu brillant, dass dich bei diesem die Wortwahl nicht im Geringsten stört, ja du sie als normal empfindest (wie deine eigene). Noch brillanter ist aber, dass dies die erste Antwort auf die Ausgangsfrage war und damit ein Fragesteller erst einmal angepampt wurde. Zum Festhalten wird die Angelegenheit aber dadurch, dass die Frage in dem Fall völlig unberechtigt war. Denn da wurde nichts verwechselt. Während der Forist tatsächlich nicht richtig gelesen hat, weil er das nicht bemerkt hat. Es sei denn, du findest eine andere Erklärung dafür, wie man Verwechslung vorwerfen kann…

Und das ist doch die Hauptsache. Dass Du praktisch keinen „Beitrag“ ohne persönlichen Angriff oder Beleidigung produzierst, ist doch völlig gleichgültig und dass die Kritik von mir kommt, macht sie ja per se völlig bedeutungslos, wenn ich Dich da richtig verstanden habe.

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Nö. Komplett bedeutungslos macht, dass dein eigener Tomfall weit weg von Sachlichkeit ist. Komplett bedeutungslos macht auch, dass dich die exakt gleiche und noch schlimmere Wortwahl bei deinen Buddys nicht kratzt. Komplett bedeutungslos wird es auch dadurch, dass Ihr im Verfolgungseifer Sachverhalte vollständig fantasiert. Das lässt sich ja in der Kommentarhistorie wunderbar prüfen.
Gelogen ist, dass ich euch verfolgen würde (da gehört schon eine gehörige Portion Selbstverliebtheir dazu, das anzunehmen), wie die Behauptung, ich würde mich ja nie inhaltlich äußern…
Dabei ist ebenfalls nachvollziehbar, dass u.a. Du von mir regelmäßig Zustimmung bekommt, wenn ich die Antwort es Wert finde. Also unterm Strich sehr viel Verfolgungswahn.

Das größte Problem, was Ihr habt, sind doch jene Foristen, die es wagen, Eure Unantastbarkeit anzukratzen. Also das ist nun mit dem eigenen Ego gar nicht vereinbar.