Ein junger Mann von 31 Jahren wurde innerhalb Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter zur medizinischen Gesundheitsbegutachtung geschickt.
Im Gutachten wurde festgestellt, dass er drei Stunden beschäftigungsfähig wäre.
Nun kam vom Jobcenter daraufhin ein Schreiben, dass er aufgrund der vorliegenden Unterlagen Anspruch auf Grundsicherung hätte. Würde er selbst den Antrag beim Sozialamt nicht stellen, würde das Jobcenter diesen Antrag für ihn einreichen.
Auf dem Schreiben des Jobcenters ist nicht einmal ein Name eines dortigen Mitarbeiters vermerkt.
Ist denn so etwas rechtens ?
Das Jobcenter redet sich nun damit heraus, dass sie wirtschaftlich und sparsam handeln sollen.
Es wäre jetzt ein anderer Leistungsträger für den jungen Mann zuständig.
Wäre in diesem Fall eine rechtliche Beratung angedacht? Könnte da ein RA eingeschaltet werden?
Das SGB sagt jedoch aus, dass das Arbeitslosengeld einem Hilfsbedürftigem zustünde, wenn er mindestens drei Stunden pro Tag beschäftigungsfähig wäre.
Was soll man davon halten ?
Es ist Eile geboten. Bis zum 10.06.2017 solle beim Sozialamt der Antrag auf Grundsicherung gestellt werden !