Hallo zusamen.
Ich habe im Jahr 2016 und 2017 für 3.500€ Spielekonsolen als Wertanlagen gekauft. Nintendo Mini. Zu der Zeit war ich nicht Arbeitslos. 2 Jahre später musste ich mich Arbeitslos melden und bekomme mitlerweile Harz 4. Nun bekomme ich vom Jobcenter so wenig Geld für mich und mein Kind und zur Miete, das ich nur 400€ im Monat für uns beide zu leben habe. Durch die steigende Energiepreise habe ich von meiner Vermieterin eine Nebenkostenerhöhung bekommen. Derzeit habe ich nujr noch 300€ für uns beide zum leben.
Aus dem Grund habe ich angefangen mein Eigentum zu verkaufen damit ich Rechnungen zahlen und uns was zum Leben kaufen kann. Ich habe in den letzten 2 Jahre ca. 12 Konsolen von meinem Eugentum verkauft und das Jobcenter rechnet mir dies nun als Einkommen ab und sagte, ich hätte für den Zeitraum eine überzahlung von 4.000€ bekommen.
Ich musste Stellung nehmen und musste mehrere Male Kontoauszüge vorlegen was ich auch machte. Dann musste ich zu einem Termin um das aufzuklären. Was ich auch machte und sagte das die Konsolen aus meinem Besitz waren und ich unterschreibte dies.
Nun bekomme ich ein Schreiben mit der Aufforderung die Quittungen und Belege des Kaufs von den ganzen Konsolen vorzulegen.
Dieser Kauf war aber bereits 2 Jahre vor meiner Arbeitslosigkeit. Muss ich die Belege von dem Kauf vorlegen?
Ich finde das es ´das Jobcenter dies nichts angeht, was vor meiner Arbeitslosigkeit war und ich da gekauft habe. Fakt ist es doch, das ich Konsolen verkauft habe und diese auch in meinem Besitz waren. Sonst hätte ich ja nichts verkaufen können.
Wie ist es ion dem Fall, muss ich Belege vom einkauf der Konsolen vor meiner Arbeitslosenmeldung vorlegen ?
Danke schon mal