Hallo Poldi,
das Jobcenter möchte mit der Anforderung der Unterlagen (Arztberichte etc.) eine Vorabprüfung vornehmen, in wie weit eine Erwerbsfähigkeit des Leistungsbeziehers oder Neuantragstellers vorliegt. Liegt eine dauerhafte, mit ärztlichen Unterlagen belegte Erwebsunfähigkeit vor, so ist der Antragsteller nicht im Bereich SGB II sondern im Bereich SGB XII anzusiedeln. Darüber hinaus gilt es für die Behörde gesundheitliche Einschränkungen festzustellen, damit der Leistungsbezieher entsprechend bei der Arbeitssuche unterstützt werden kann. Werden hierzu keine Unterlagen von Seiten des Leistungsbeziehers vorgelegt, kann dies einen Leistungsauschluss zur Folge haben. Der Leistungsbezieher ist immer verpflichtet alle Tatsachen offen zu legen, die im Rahmen des SGB II-Bezuges relevant sind. So auch die gesundheitlichen Einschränkungen. Es kann nur im Sinne des Antragstellers sein, hier mitzuwirken. Es sei denn, er/sie hätte etwas zu verbergen. Soll heißen, er/sie gibt nur vor krank zu sein, ist es aber nicht. In solchen Fällen werden auch zur Absicherung Amtsärzte eingeschaltet und geprüft, in wie weit tatsächlich eine Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Es ist doch auch zum Vorteil, wenn die Behörde weiß, falls Einschränkungen vorliegen welcher Art diese dann sind. So kann dann ggf. auch entsprechend weitere gehende finanzielle Unterstützung (z.B. in Form von Reha-Maßnahmen, Mehrbedarfe, Hilfe zur Eingliederung in Arbeit etc.) gegeben werden. Beispiel: Vorliegen einer Mehlstauballergie und dem Berufsbild Bäcker. Hat nun jemand Bäcker gelernt und legt Unterlagen vor, wonach er den Beruf wg. der Allergie nicht mehr ausüben kann, so macht es ja dann auch keinen Sinn, hier eine Vermittlung in diesem Berufsbild anzustreben, oder? Vielleicht kann derjenige aber umgeschult werden. Vielleicht mit einem EDV-Kurs und dann ins Büro einer Bäckereikette (weil als Bäcker hat derjenige ja auch Fachwissen in Bezug auf die Produkte). Die Person von der du sprichst sollte das Ganze nicht nur negativ betrachten und die Unterlagen einreichen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
VG
flottebiene