Jobcenter will Krankenberichte haben und einsehen

Liebe/-r Experte/-in,

jemand soll vom Jobcenter zum Amtsarzt geschickt werden, das Jobcenter möchte von der betreffenden Person Krankenberichte vom Arzt haben.

Nun wäre die Frage ob das Jobcenter das verlangen kann quasi Einsicht in die Unterlagen des Arztes zu bekommen oder ob man dort das Recht dazu nicht hat? Nach dem Verständnis der betreffenden Person hat das Jobcenter dazu kein Recht sondern ledeglich der eingesetzte Amtsarzt darf sich einsicht beim Arzt holen. Richtig?

Weiterhin könnte es sein dass das Jobcenter von einer Person möchte das man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Wäre das gerechtfertigt oder könnte man dies verweigern

Hallo,
der Amtsarzt darf unter gewissen Bedingungen 3einsicht in die Krankenakte nehmen. Hierbei hat er sich allerdings an enge Grenzen zu halten:

  1. Die Schweigepflichtentbindung darf sich nur auf die Erkrankung erstrecken, für die der Amtsarzt in anspruch genommen werden soll. (Eingeschränkte Schweigepflichtentbindung)
    Diese Entbindung sollte wie folgt lauten:
    In Verbindung mit meiner Erkrankung (Bezeichung der Erkrankung einfügen), welche zu der derzeitigen Arbeitsunfähigkeit geführt hat, entbinde ich dHerrn Dr. (Name, Adresse) gegenüber dem Amtsarzt des JC (Stadt)von seiner Schweigepflicht. Einer Weiterleitung der entsprechenden Bestandteile der Krankenakte an das Jobcenter widerspreche ich ausdrücklich.
  2. Der Amtsarzt darf sich gegenüber dem Jobcenter ausschließlich dahingehend äußern, ob eine Minderung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit vorliegt. Diagnose und Befunde darf er ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nicht übermitteln, da auch er der Schweigepflicht unterliegt. Das heißt, er kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes bestätigen oder aufheben. Bei Aufhebung hat er alle Untersuchungen fachlich nachzuweisen und zu begründen.
  3. Da beim Jobcenter nur Verwaltungs-/Sachbearbeiter, jedoch keine Mediziner sitzen, wären diese mit der Auswertung etwaiger Befunde sowieso völlig überfordert.

Die vom Jobcenter versandte übliche Schweigepflichts-entbindung ist so formuliert, daß das JB theoritisch sogar medizinische Befunde seit Geburt anfordern könnte.
Zudem wäre es bei einer Übermittlung der Krankenakte in die Akten des Jobcenters jedem Mitarbeiter jederzeit möglich, kenntnis vom Inhalt zu erhalten; ebenso wie das Sozialgericht und Rechtsanwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Hieraus würden sich Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes (Art. 2 GG) sowie Datenschutzverletzungen und Straftate ngem. § 203 Abs. 5 StGB ergeben.
Für das JC ist esvölligegal, an welcher erkrankungder LE leidet. maßgebend ist dort nur, ob der LE arbeiten kann oder nicht.
Das SG hat lediglich zu prüfen, ob die Entscheidugnen des JC rechtskonform sind.
Lediglich seinem eigenen anwalt sollte man alle Informationen zugänglich machen, die er zur Führung eines Verfahrens benötigt.
Bei weiteren Fragen bitte einfach an folgende E-Mail wenden:
[email protected]

Hallo Poldi,
Tatsache ist wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht vollständig vermittelbar ist oder ständig Krank, kann das Jobcenter an den Amtsarzt verweisen.Die angeforderten Berichte von den Ärzten gehen ebenfalls ungelesen an den Amtsarzt bzw.den medizinischen Dienst.Auch von der Schweigepflicht muß man die Ärzte entbinden denn man ist verpflichtet alles zur Erlangung der Arbeitskraft zu tun.Ansonsten drohen Einschränkungen bis hin zur Vollsperrung.Aber warum wehrt sich diese Person dagegen?Immerhin könnte daß auch heißen eine Reha oder Umschulung wird befürwortet,alles was der Gesundheit dient ist doch gut,Oder?
Gruß Megara

Sorry, damit kenne ich mich nicht aus und will mich nicht verbrennen. Dennoch ist klar, es hat nicht jeder ein Anrecht auf sehr private Informationen - besonders wenn derjenige nicht mal eine fachliche Ausbildung für das Verstehen hat. Dafür gibt es ja den Amtsarzt. Der darf selbstveständlich von allen vorherigen Ärzten und KH etc die Unterlagen anfordern. Dann hat er aus allem zusammen einen Bericht an das Jobcenter zu schreiben mit seinen Empfehlungen und Einschätzungen, diese darf er ggf. fachlich Begründen und dafür eine Krankheit benennen. Aber NOCH darf meines Wissens nicht „einfach so“ jeder die Krankenakten einlesen.

Nur der Amtsarzt darf Einsicht nehmen. Das Jobcenter hat lediglich die Information zu bekommen ob voll arbeitsfähig, beschränkt arbeitsfähig oder weiterhin krankgeschrieben bist.

@Poldi,
dafür gibt es klare Regeln.

Quelle Arbeitsagentur:

2.2.2 Gutachtenformate des Ärztlichen Dienstes: Die Gutachtenformate, d. h. der formale und strukturelle Aufbau der in Nr. 2.2.1 genannten Begutachtungsmodule des ÄD entsprechen den aktuellen Sozialmedizinischen Standards. Die Gutachten des ÄD bestehen aus zwei deutlich voneinander abgegrenzten Teilen – un-abhängig davon, ob es sich um ein Gutachten mit Untersuchung oder ein Gutachten nach Aktenlage handelt: Teil A = Medizinische Dokumentation und Erörterung Teil B = Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber Teil A, die „Medizinische Dokumentation und Erörterung“, verbleibt in der Akte des ÄD und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Übermittlung an die Auftraggeberin/den Auf-traggeber ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Teil B, die „Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber“, wird der Auftraggebe-rin/dem Auftraggeber in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben übermittelt. Hier werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich die vermittlungs- und beratungsrelevanten Gesundheitsstörungen aufgeführt und Sozialmedi-zinisch diskutiert.

mfg falkoo

Hallo,

wenn man opitmal vermittelt werden will, dann sollte man dem Amtsarzt Einsicht gewähren.
Wie die Vermittlungsvereinbarung der betreffenen Person mit dem Job-Center aussieht und zu was er sich dort verpflichtet hat, kann ich nicht beurteilen und deshalb die Frage auch nicht beantworten.

mfg

Hallo Poldi,
das ist ein übliches Verfahren zur Feststellung der Verfügbarkeit. Wenn jemand lange krank geschrieben war und ausgesteuert wird, bzw die Krankenkasse verweigert das Krankengeld. Dann wird von amtswegen ein ärztliches Gutachten erstellt, ein Gesundheitsfragebogen mit den diversen Schweigepflichtsentbindungen, wenn man dies verweigert kann das ALG2 weg3en fehlender Mitwirkung eingestellt werden.

Ich sehe es wie Du, war auch mal in so einer Situation, habe aber dann dem Amtsarzt erlaubt, meine Krankenberichte einzusehen und das hat mir letztlich geholfen. Viel Erfolg!

Das wird auch alles nur benötigt, damit der Amtsarzt die Unterlagen / vorliegenden Atteste einsehen und somit besser den Gesundheitszustand beurteilen kann. Der Mitarbeiter vom Jobcenter benötigt die Unterlagen auch nicht. Und die Einverständniserklärung dient dazu, damit der Amtsarzt ggfs. mit dem Hausarzt o.ä. in Kontakt treten kann und dem Mitarbeiter des Jobcenters anschließend das / sein ärztliches Gutachten schicken kann, welches man selber aber dann natürlich auch einsehen kann.

Hallo Poldi,

das Jobcenter möchte mit der Anforderung der Unterlagen (Arztberichte etc.) eine Vorabprüfung vornehmen, in wie weit eine Erwerbsfähigkeit des Leistungsbeziehers oder Neuantragstellers vorliegt. Liegt eine dauerhafte, mit ärztlichen Unterlagen belegte Erwebsunfähigkeit vor, so ist der Antragsteller nicht im Bereich SGB II sondern im Bereich SGB XII anzusiedeln. Darüber hinaus gilt es für die Behörde gesundheitliche Einschränkungen festzustellen, damit der Leistungsbezieher entsprechend bei der Arbeitssuche unterstützt werden kann. Werden hierzu keine Unterlagen von Seiten des Leistungsbeziehers vorgelegt, kann dies einen Leistungsauschluss zur Folge haben. Der Leistungsbezieher ist immer verpflichtet alle Tatsachen offen zu legen, die im Rahmen des SGB II-Bezuges relevant sind. So auch die gesundheitlichen Einschränkungen. Es kann nur im Sinne des Antragstellers sein, hier mitzuwirken. Es sei denn, er/sie hätte etwas zu verbergen. Soll heißen, er/sie gibt nur vor krank zu sein, ist es aber nicht. In solchen Fällen werden auch zur Absicherung Amtsärzte eingeschaltet und geprüft, in wie weit tatsächlich eine Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Es ist doch auch zum Vorteil, wenn die Behörde weiß, falls Einschränkungen vorliegen welcher Art diese dann sind. So kann dann ggf. auch entsprechend weitere gehende finanzielle Unterstützung (z.B. in Form von Reha-Maßnahmen, Mehrbedarfe, Hilfe zur Eingliederung in Arbeit etc.) gegeben werden. Beispiel: Vorliegen einer Mehlstauballergie und dem Berufsbild Bäcker. Hat nun jemand Bäcker gelernt und legt Unterlagen vor, wonach er den Beruf wg. der Allergie nicht mehr ausüben kann, so macht es ja dann auch keinen Sinn, hier eine Vermittlung in diesem Berufsbild anzustreben, oder? Vielleicht kann derjenige aber umgeschult werden. Vielleicht mit einem EDV-Kurs und dann ins Büro einer Bäckereikette (weil als Bäcker hat derjenige ja auch Fachwissen in Bezug auf die Produkte). Die Person von der du sprichst sollte das Ganze nicht nur negativ betrachten und die Unterlagen einreichen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

hallo poldi,

da kannst du nichts dagegen machen. wenn du leistungen beziehst, haben das jobcenter oder die agentur für arbeit das recht, einen amtsarzt zu beauftargen, über deinen gesundheitszustand auskunft zu erlangen. der amtsarzt berichtet dann dem jobcenter über diese eine sache, über die auskunft gefordert wird. das jobcenter selbst darf keine auskunft oder einblick in die krankenakte verlangen. nur über den umweg amtsarzt.

schöne grüße,
hansemann

Hallo,

tut mir leid auf diesem Gebiet weiss ich nicht Bescheid, da ich kein Jurist bin.

Ich würde aber auf keinen Fall dazu meine Einwilligung an das Jobcenter geben. Vielleich mal bei einem Rechtsanwalt oder bei der Verbraucherzentrale nachfragen.

Alles Gute

wünscht

Crash

Sorry, nicht ganz mein Gebiet. Ich gehe davon aus, dass die Frage inzwischen kompetent beantwortet ist

Einen schönen Sonntag Abend wünscht

StefanR