Jobcentermaßnahme trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ?

Hallo,
meine SB vom Jobcenter rief mich letzte Woche an und teilte mir mit, dass sie von ganz oben die Anweisung erhalten habe, meine AU zu überprüfen da Zweifel bestehen würden. Ihr seien jetzt die Hände gebunden und sie müsse was unternehmen. Zum Amtsarzt wolle sie mich aber nicht schicken das wäre zu teuer.
Ich soll nun an einem Gesundheitscoaching teilnehmen, dabei muss ich sämtliche Ärzte, Rentenversicherung und die Krankenkasse von der Schweigepflicht entbinden.
Ich hatte gestern ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch bei der Maßnahme Leitung.
Ich habe zur Zeit nur noch 5 % Sehkraft, die Sehkraft ist instabil. Was heißt sie schwankt.
Vor einem Jahr hatte ich mal 20 % über einen längeren Zeitraum.
Ich habe bereits eine med. Reha gemacht und wurde als arbeitsunfähig entlassen sowie eine Hilfsmittelerprobung über den RV. Die konnten kein Urteil wegen der Instabilität der Sehkraft abgegeben und sagten man müsse abwarten bis der Visus stabil sei.
Danach folgte eine Rehaberatung die zu dem gleichen Entschluß kam und die Akte wurde geschloßen.
Das Gesundheitscoaching über das Jobcenter will genau die Maßnahmen abklären, die bereits durchlaufen habe. Deshalb meinte sie zuerst, daß die Maßnahme für mich nicht in Frage käme da ja bereits alles abgeklärt sei undEM Rente wegen fehlender Beiträge durch Hartz IIV auch nicht in Frage kommt. ( was korrekt ist).Zudem habe sie nur eine allgemein Ärztin an der Hand (das ist das Ärztenetz das meine SB so in den Vordergrund der Maßnahme gestellt hat) und ich wäre ja schon bei vielen Augenärzten gewesen, darunter auch in hochkarätigen Kliniken, die alle zu keiner Diagnose gekommen sind und somit eine erneute Untersuchung zwecklos wäre.
Danach kam der Umschwung. Plötzlich soll ich dann zum MDK, und sie würde schon einen Augenarzt finden, der ihr bescheinigt, daß meine Sehkraft stabil sei. ( Man beachte die Wörter sie und ihr). Zudem halte sie eine Lupe zum lesen für ausreichend. Ich soll sie umgehend bei der Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse zahlt nur wenn die Sehkraft dauerhaft stabil ist. Zudem nur ein Hilfsmittel entweder Lupe oder Lesegerät. Deshalb sagte mein Augenarzt auch , bevor die Sehkraft nicht stabil ist, gibt es kein Rezept.
Ich befürchte jetzt das mit dieser Maßnahme meine Arbeitsunfähigkeit aufgehoben wird ( die Maßnahme muß ich angeblich trotz bestehender AU machen), und meine vorherige Gutachten vom BFW Würzburg und der Rehaklinik außer
Kraft gesetzt werden.
Ist so eine Vorgehensweise überhaupt zulässig ?

Die Hände der Sachbearbeiterin sind aber bestimmt nirgends festgebunden, so dass sie nicht gehindert ist, Dir einen Bescheid nebst Rechtbehelf zukommen zu lassen.

Also: Lass’ Dich auf den mündlichen Kram und Sachbearbeiter-Meinungen nicht ein, verlange einen schriftlichen Bescheid. Nur dann gibt es eine Handhabe, gegen unangemessene Ansinnen von Behördenmitarbeitern vorzugehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
Wolfgang_Dreyer hat es bereits benannt.
Fordere unbedingt den schriftlichen Bescheid ein. Die Handlungsweise und die Argumentation der SB scheinen wirklich sehr dubios!
Wenn Deine Sehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dann würde ich raten, einen Schwerbehindertengrad zu beantragen, falls noch nicht vorhanden.
LG, Mao

Hallo ihr zwei,
erstmal danke für Eure Nachricht. Genau das habe ich meiner Schwester auch gesagt.
Die SB hat einen Brief geschrieben in dem stand, das sie sich innerhalb zwei Tagen bei der Kursleitung melden muss und das Ergebnis bis Ende August der Servicestelle mitteilen muss. Dieser Brief enthielt keine Rechtsgrundlage da der Termin zur Vorbesprechung für die Maßnahme erstmal unverbindlich sei.

Die EGV meiner Schwester ist älter als zwei Jahre.

Sie hat bereits einen behinderten Ausweis beantragt, den aber abgelehnt, da nicht mehr als 10 % wegen der fehlenden Diagnose bewilligt wurden. Die SB drohte auch noch seinen Sie froh das sie keinen Behindertenausweis haben, denn sonst würde ich sie sofort in eine Behindertenwerkstätte stecken, ohne dauert es leider etwas länger. Dazu ist an zu merken die SB hat Recht. Es gibt da eine neue Weisung, das dies möglich ist. Arme Hartz IV Empfänger mit Behindertenausweis kann ich da nur sagen.

Meine Schwester muß zu der Leiterin noch mal hin, da die sich erst einen Überblick verschaffen muß.
Nach Beendigung der Maßnahme erstellt die Maßnahmeleitung ein medizinisches Gutachten aufgrund der vorliegenden Arztberichte.

Ich meine, da kann man sich ja vorstellen wie das Gutachten ausfällt, wenn nach fünf Minuten Gesprächszeit die Maßnahmeleitung gleich beurteilen kann, das eine Lupe ausreichend ist. Das BFW für Blinde und Sehbehinderte hätte gerne länger als 14 Tage für die Beurteilung welche Hilfsmittel in Frage kommen gehabt.

Ihr Arzt sagt nach wie vor arbeitsunfähig.

Meine Schwester möchte ja wieder in ihrem Beruf arbeiten, was durchaus mit speziellen Hilfsmitteln möglich wäre.

Ich befürchte halt, daß durch dieses Coaching (durchgeführt von einer Sozialpädagogin),
ihr dieser Weg versperrt wird.

Zudem ist an zu merken, daß die Überbelastung der Augen während der Maßnahmen ihr 20 % der Sehkraft gekostet haben die sich nicht mehr regeneriert haben. Seitdem heißt es vom Facharzt keine Belastung der Augen, bitte.

Wenn der Termin unverbindlich ist, dann muss sie doch nicht hin?

Ich würde der Sachbearbeiterin dann per Einschreiben mitteilen, dass ich es so verstehe und diesen Termin nicht wahrnehmen möchte, aus den Gründen, die du hier aufgeführt hast.

Ich habe keine Ahnung, ob das rechtlich okay wäre. Aber das wird das - wohl eh schon vorbelastete Verhältnis zwischen dickerle (oder seiner/ihrer Schwester, so ganz hab ich das nicht kapiert) und der Dame aufm Amt nicht verbessern :wink:

Ich auch nicht eindeutig, aber da es um eine stark sehbehinderte Frau geht, wird sie wohl nicht selber am PC sitzen und schreiben.

Ich natürlich auch nicht, nur vorausgesetzt, ein Termin wäre wirklich unverbindlich. Wenn es so in dem Schreiben steht, müsste man sich doch wohl darauf berufen können.

Auf das Verhältnis zu der Dame aufm Amt kommt es doch nicht an. Die scheint langsam unverschämt zu werden, und dem muss Einhalt geboten werden.

Nun, dazu zwei Hinweise:

  • mein Mathelehrer hat auch immer den „unverbindlichen“ Hinweis gegeben, man möge sich doch in Vorbereitung der Klausur die Aufgabe x nochmal genauer anzugucken. Und Behördentussen funktionieren wie Mathelehrer :wink:
  • ich bin mir inzwischen gar nicht mehr so sicher, was mit „unverbindlich“ gemeint ist: hat der Kandidat dabei die Wahl, ob er zum Termin erscheinen möchte oder geht’s da um „unverbindliche“ Inhalte? Der Fall scheint ja doch etwas komplizierter zu sein, da die Sehkraft (im Moment nicht nachvollziehbar) schwankt. Da kann es durchaus sein, dass die Dame aufm Amt auch nicht sofort die korrekte Regelung ausm Ärmel schütteln kann und dass sie einfach mal „unverbindlich“ Möglichkeiten besprechen möchte. Vielleicht mag da @dickerle zur Aufklärung beitragen?

Nein, sie ist da mehr an das Gesetz gebunden. Und wenn da nicht steht, dass sie daran teilnehmen muss und andernfalls irgendwelche Sanktionen drohen oder drohen können, dann ist es wirklich unverbindlich. Nur absagen sollte man natürlich.

Da war ich mir die ganze Zeit unsicher, deswegen habe ich immer den Termin im Zusammenhang mit der Unverbindlichkeit erwähnt.

Hallo Ihr,
danke für Eure Antworten.
Also, wir waren uns auch nicht sicher, ob es nun unverbindlich ist, zu dem Termin zu erscheinen, da im Brief eine Frist von zwei Tagen gesetzt wurde, um sich bei der Kursleitung zu melden. Eine weitere Frist wurde bis Ende des Monats für die Rückmeldung beim Jobcenter festgehalten.

Es existiert eine EGV, die ist zwar schon älter als zwei Jahre, aber bei den Ämtern weiß man ja nie wie sie das dann letztendlich auslegen und doch eine Sanktion aussprechen.

Meine Schwester hat sich dort gemeldet und das Gespräch verlief sehr kurios.
Die Dame will jetzt die Hilfsmittel über die Krankenkasse einfordern, da ja die RV nichts übernimmt. Wir haben bei der Krankenkasse angerufen und die bestätigte unsere Aussage, kein Anspruch auf Hilfsmittel da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Hier, eben instabile Sehkraft und Sehkraft nicht kleiner als 5 %.
Zudem fand die Mitarbeiterin der Krankenkasse es echt „super“, daß eine Maßnahme Leiterin sofort nach ein paar Minuten Gesprächszeit, bereits wußte, daß eine Lupe völlig ausreichend sein würde.
Hierzu sagte sie, bitte warten bis ein Rezept zur Übernahme von einer Lupe oder Lesegerät bei der Krankenkasse eingereicht wird, da diese nur ein Hilfsmittel bezahlt. Also: entweder Lupe oder Lesegerät. Und es würde nichts bringen jetzt eine Lupe zu beantragen und in drei Monaten dann, was sie nicht hoffen würde, würde diese Lupe nicht mehr ausreichen.
Was mich aber stört ist, das die Leiterin der Maßnahme zu meiner Schwester gesagt hat, ich finde schon noch einen Augenarzt, der mir einen stabilen Visus bescheinigt.
Ich denke, die wollen mit allen Mitteln nun versuchen einen Zustand zu bescheinigen,
der nicht der Wahrheit entspricht, nur damit die voran gegangenen Gutachten nichtig sind. Da beim Jobcenter immer nur das aktuelle Gutachten gilt, egal was in anderen Gutachten steht.
Ich finde, so kann man Menschen die wegen Krankheit ihre Arbeit verloren haben und plötzlich am Existenzminimum leben müssen, nicht behandeln

also ich bin dickerle, schreibe aber im Namen meiner Schwester :smile:

Servus noch mal,
neuer Stand der Dinge.
Eben kam eine Mail der Kursleitung an, daß meine Schwester nun in dem Kurs Gesundheitscoaching vom Jobcenter dabei ist.
Soviel zum Thema unverbindlich und freiwillig.
Ich finde dieses Verhalten nicht in Ordnung

Während einer zweifelsfrei bestehenden Arbeitsunfähigkeit?

Ich würde nicht hingehen und mich auf die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung berufen…