Jobticket-Nutzung im Urlaub (mit Kindern)

Hallo,

Herr X hat ein Jobticket über seine Firma erstanden. Vorher hatte er eine normale Monatskarte die er auch an andere Personen vergeben konnte. Dies ist jetzt nur noch am WE oder zum „Feierabend“ möglich (eben damit die Karte „gebunden“ ist). Am WE darf Herr X mit dem Jobticket (wie auch zuvor schon mit der normalen Monatskarte) bis zu 3 Kinder kostenlos mitnehmen.
Nun hat Herr X 3 Kinder, welche nicht bei ihm leben, aber nun für 2 Wochen zu Besuch sind.
Logischerweise würde Herr X gern auch mal mit ihnen - auf die Fahrkarte - in die Stadt fahren. Selbst dürfte er ja die Karte tagtäglich nutzen; kein Problem.

Dürfen aber die Kinder, jetzt wo er nachweislich Urlaub hat (man könnte ja ne Kopie vom Urlaubszettel mitführen), auch wochentags-über kostenlos mitgenommen werden?

LG Tobi@s

Hi Tobias,

nein, das geht nicht - deswegen nicht, weil die Mitnahmeregelung sich nicht auf die einzelne Person und deren Urlaub oder Freizeit bezieht, sondern auf Zeiten geringerer Auslastung und damit freier Kapazitäten in den Verkehrsmitteln.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Verkehrsverbund? Bahn?
Hi!
Geht es um einen bestimmten Verkehrsverbund? Oder die Deutsche Bahn?

Die würde ich auch danach fragen.

Dürfen aber die Kinder, jetzt wo er nachweislich Urlaub hat
(man könnte ja ne Kopie vom Urlaubszettel mitführen), auch
wochentags-über kostenlos mitgenommen werden?

Eher nicht, wäre mein Einschätzung. Kenn ich teilweise aus anderen Verkehrsverbünden.

Grüße
kernig

Mitnahmeregelungen Jobticket
Servus,

für diese Art von Mitnahmeregelungen gibt es nur insgesamt zwei Modelle:

  • (häufig): Mo-Fr ab 19h und Sa/So und an Feiertagen ganztägig
  • (in einzelnen Verbünden): Sa/So und an Feiertagen ganztägig, Mo-Fr keine Mitnahme

Die Formulierung „an Tagen, an der Inhaber des Jobtickets arbeitsfrei hat“ gibt es in keinem Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen in D. Umgekehrt können Leute, die z.B. sonntags zur Arbeit fahren, die Mitnahmeregelung nutzen, wenn sie angeboten wird.

Das hat den einfachen Hintergrund, dass in einem vernünftig organisierten Taktfahrplan Zeiten sehr hoher Auslastung Mo-Fr 6-9 h und 16-18 h sind, Zeiten mittlerer Auslastung Mo-Fr 11-16 h und 18-19 h und Zeiten geringer Auslastung alle übrigen; auf Strecken mit Bedeutung für Fernreisende und Fernpendler gibt es auch noch einen Pik am Sonntag 17-22 h, der wird aber in den Tarifen nicht berücksichtigt.

Mit der „Mitnahmeregelung“ werden also Plätze für Mitfahrer angeboten, deren Opportunitätskosten Null und Grenzkosten nahe Null sind.

Die Vermutung des UP, mit der Gestaltung der Mitnahmeregelungen solle verhindert werden, dass mehr als eine Person mit dem Jobticket zur Arbeit fährt, trifft nicht zu. Wenn man übrigens schlicht die jeweiligen Tarifbestimmungen wörtlich und ohne jede Fantasie und Interpretation liest, kommt man mühelos zu der Erkenntnis, dass „Sa, So und an gesetzlichen Feiertagen“ nichts anderes bedeutet als „Sa, So und an gesetzlichen Feiertagen“.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

für diese Art von Mitnahmeregelungen gibt es nur insgesamt
zwei Modelle:

  • (häufig): Mo-Fr ab 19h und Sa/So und an Feiertagen ganztägig
  • (in einzelnen Verbünden): Sa/So und an Feiertagen ganztägig,
    Mo-Fr keine Mitnahme

Mein örtlicher Verkehrsbetreiber hat noch eine andere Regelung:

  • Freitags ab 19 Uhr bis Montags 4 Uhr kostenlose Mitnahme von bis zu 5 Personen, von denen max. 1 über 14 Jahre alt sein darf.
  • An Feiertagen entsprechend (vom Vortag 19 Uhr bis zum Folgetag 4 Uhr).

Gibt also mind. 3 Modelle. Warum sollten sich die Verkehrsverbünde auch auf genau 2 Modelle beschränken, wo es so viele davon gibt?

Es bleibt also nur die Möglichkeit, in den Tarifbedingungen des Tickets nachzulesen oder einfach beim Verkehrsverbund nachzufragen.

Sebastian.

Servus,

Gibt also mind. 3 Modelle. Warum sollten sich die
Verkehrsverbünde auch auf genau 2 Modelle beschränken, wo es
so viele davon gibt?

weil das Motiv für solche Mitnahmeregelungen, das ich des Langen und Breiten erläutert habe, immer genau das gleiche ist. Dass sich der von Dir beschriebene Tarif lediglich im Detail Mo-Do ab 19 h von den üblichen unterscheidet, hast Du ja auch schon gesehen.

Die Stadt, in der die öffentlichen Verkehrsmittel immer genau dann halb leer herumfahren, wenn Arbeitnehmer Paul Pachulke grade Urlaub hat, ist bisher noch nicht erbaut worden. Daher gibt es bisher noch keinen Anlass dafür, eine Mitnahmeregelung für Urlaubstage des Arbeitnehmers einzuführen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder