Jugendamt belästigt

Also mach mir einen gefallen und ignoriere die Menschen hier nicht.bin gebildete Mensch und brauche deine Kommentare hier nicht mehr.

Nun, dann wünsche ich Dir viel Vergnügen auf der Suche nach dem „Obergericht“. Vielleicht erklärt Dir ja dort jemand, was in § 1565 BGB steht. Dann klappt es auch mit der Scheidung.

Schöne Grüße

MM

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alles trifft zu bei mir.

Servus,

Du hast bloß vergessen, Deinen Antrag ausreichend zu begründen. Und die Begründung der Entscheidung des Gerichts hast Du auch nicht verstanden.

Nun ja, jeder wie er mag.

Schöne Grüße

MM

Nun mein Anwalt hat schon Gründe gegeben und alles richtig gemacht.

Das mit dem JA in HH auch ASD genannt ist eine sehr zweischneidige Angelegenheit.
Meist - also meistens sind es echt engagierte Mitarbeiter (w/m). Aber es gibt auch sehr parteiische, die mehr der KM glauben. Das liegt auch daran, dass so eine Person meist ja nur schlimme/schlechte Fälle zu bearbeiten hat. Grundsätzlich ist eine vorsichtig-abwägende Mitarbeit angebracht, wie schon Julie ganz ausführlich schrieb. Sollte es auf Dauer Probleme geben, empfehle ich Tagebuch Aufzeichnungen und selbst die Initiative zu ergreifen im Rahmen der freiwilligen Familienhilfe. Dilemma! Wenn das JA keine
Hausbesuche tätigt UND es liegt dann was vor (z. B. Verwahrlosung, Auffälligkeiten, Unterversorgung), dann ist es ok. Sollte aber das JA NICHT reagieren und es liegt z. B. tatsächlich Unterversorgung vor, dann wird wieder das JA verantwortlich gemacht, dass es nicht die betreffende Familie besucht. Wenn die wichtigen sozialen Dinge ok sind, ist nichts durch einen Besuch zu befürchten. Evtl. kann Mann/Frau eine andere Sozialarbeiter-/in wünschen, die dann zuständig ist. Grundsätzlich gilt GG Artikel 6, staatliches Wächteramt. Sirmaus