So hier meine Geschichte.Mein Mann trinkt seit 2 Jahren sehr viel.Habe so oft es ging Jugendamt um Rat gebeten,weil er viel Lärm gemacht hat , wenn er betrunken war ,ständig Besuch nach Hause gebracht, bis mein Sohn 8 Jahre ,müde war und seit Frühjahr Fehltage in der Schule hat.Habe Scheidung eingereicht,wollte per Gericht ihn aus dem Haus jagen,Richterin entscheidet noch.Jetzt auf einmal macht mich Jugendamt auch noch schlecht und will uns beide Begutachtern,wo ich alles richtig mache und wirft mir vor , ich übermüttere meine Kinder und die können nicht entfalten.Bekeidigt meine 18 Jährige Tochter als zu Fett ,auf Couch.Sie hat Herzklappenfehler und nicht belastbar, sucht gerade ,wo sie was machen kann.Kann ich gegen Begutachtung wehren und Jugendamt gegen Beleidigung anzeigen.Wenn mein Noch Mann Verantwortungslos ist,was wollen die von mir?
Herzlichen Gückwunsch! Ich selber mache nicht alles richtig und ich habe auch sonst wenig Leute gefunden, die das im Brustton der Überzeugung von sich sagen.
Aber wenn Du alles richtig machst, dann kannst Du ja einer Begutachtung gelassen entgegen sehen.
Gerade wenn sie eingeschränkt belastbar ist, ist Übergewicht keine Entschuldigung für einen Bewegungsmangel (das lese ich daraus) sondern ein massivs Problem.
Was konkret sucht sie denn? Vielleicht kann Dir das Jugendamt dabei helfen…
Man kann jeden wegen allem möglichen anzeigen, ich habe nur das Gefühl, dass es hier nicht zielführend ist.
Mit Verlaub: Mir scheint, Du bist ein wenig zu sehr von Deiner Fehlerlosigkeit überzeugt und suchst die Erklärung für Probleme zu sehr in Fehlern anderer.
Wenn Du konkrete Fragen hast, kann Dir aber sicher hier weitergeholfen werden …
Sebastian
Nein, du kannst dich gegen die Begutachtung nicht wehren. Wenn das Jugendamt eine Veranlassung sieht, die Familienverhältnisse zu prüfen oder wenn das Gericht eine solche Überprüfung angeordnet an, dann ist das Jugendamt auch verpflichtet, diese Überprüfung durchzuführen.
Wehren kannst du dich grundsätzlich gegen weitere Maßnahmen, wie z.B. die Herausnahme eines Kindes aus der Familie - auch hier wird aber letzten Endes ein Gerichtsentscheid die Sachlage klären.
Tipp: Das Jugendamt liebt kooperative Eltern(teile). Wenn du mit dem Jugendamt zusammenarbeitest und dich bemühst, gemeinsam mit dem JA die besten Lösungen für deine Kinder zu finden, sind die Chancen ziemlich hoch, dass du die Kontrolle durch das Amt auch bald wieder los wirst.
Wenn du hingegen die Stacheln stellst und auf Abwehr schaltest, wird man vermuten, dass du Gründe hast, etwas verbergen zu wollen und umso genauer und intensiver nachbohren.
Jule
Moin,
stell dir bitte mal folgendes vor: Du stehtst Beim JA (Jugendamt) und schilderst die Vorwürfe gegen deinen Mann. Die Richter entscheiden noch, sagst du selbst. Kein vernünftiger Richter entscheidet ohne alle Betroffenen gesprochen zu haben, und sei es zumindest über Mitarbeiter des JA, Kinderschutzbund o.a. Einrichtungen.
Bei einem solchen Sachverhalt kannst du schlicht nicht erwarten, das die Situation nicht vom JA und/oder Familiengericht ausgiebig überprüft wird.
Dein Mann wird ja sicherlich nicht postuliert oder andersweitig demonstriert haben das er der „Böse“ und du die „Gute“ bist! Möglicherweise redet er sich um Kopf und Kragen und hat so einige Argumente vorgebracht die dich ins schlechte Licht rücken.
Es geht rechtlich ja nicht nur um die Scheidung, es geht u.a. auch um die Gefährdung des Kindeswohls, diesen Stein hast du doch selbst beim JA ins Rollen gebracht.
Also lass die Leute ihre Arbeit machen, und wenn du in einer so vertrackten Situation Hilfe bekommen kannst vom JA, z.B. eine Familienhilfe oder andere ambulante Betreuung, dann sei FROH, das du nicht alleine bist.
Was deine ältere Tochter anbelangt kann ich nichts beisteuern, ich kenn ja weder sie noch dich.
Lass dich nicht verunsichern, das Prozedere scheint mir normal, wir reden hier ja nicht von Lapallien, das geht alles seinen Gang. Das du jetzt Angst hast ist völlig verständlich, da musst du jetzt durch.
Viel Kraft wünscht dir und deinen Kindern
sabine
Hallo,
bitte beruhige Dich, sortiere Deine Gedanken für Dich und die Sachlage für uns und frage uns konkret, wobei Du bei uns Hilfe suchst.
Vielen Dank und Gruß
Mau
So darf mich Jugendamt mich Begutachtern , ob ich Kinder Erziehen kann.Habe nichts falsch gemacht.Kann ich mich dagegen wehren?
Servus,
wenn Deine Tochter jetzt erst, mit 18 Jahren, überlegt, „wo sie was machen kann“, hast Du vielleicht doch nicht alles richtig gemacht.
Das Jugendamt ist verpflichtet, zu prüfen, ob dem Jungen das gleiche Schicksal droht. Wenn bei der Begutachtung festgestellt wird, dass alles in Ordnung ist, passiert weiter nichts. Wenn festgestellt wird, dass Du alleine keine Erziehung gewährleisten kannst, die dem Wohl Deiner beiden Kinder entspricht, kann Dir das Jugendamt entsprechende Hilfen an die Hand geben.
Schöne Grüße
MM
Sie ist nicht so Fett. ,dass Jugendamt sie so beleidigt ,dass sie in 10 Jahren nicht durchs Tür passt,momentan sucht Jugendamt für sie Praktikum ,in der Küche.Also ich habe für sie jetzt eine Gesundheits Begutachter gefunden,wo sie überhaupt untersucht wird ,was bei ihr geht.Sie ist 18 .Habe noch eine 21 Jährige Tochter , sie macht erst jetzt Gymnasium,weil wenn sie bei uns wohnte,wurde sie von mein Mann geschlagen,da war sie 17.Jugendamt hat ihr aber kein Erlaubnis gegeben , dass sie Wohnung suchen darf,sie rannte einfach von zu Hause weg,zu einem Freund.Jetzt macht sich Jugendamt so wichtig,nachdem ich 6 Jahre keine Hilfe bekam , obwohl hier schlimm war.
Ich bezweifle das Jugendamt überhaupt was kann,einige haben gar keine Kinder und reden wirres Zeug.
Gericht entscheidet,er hat mich schon mehrmals mit der Tod gedroht,Kinder wollen in gewöhnte Umgebung bleiben,sie entscheidet solange wie ihr passt.Wunderbar.Deutschland muss endlich Gesetze ändern ,das die Frauen Kinder schützen können,wieso sonst kann jede Agressive Vater hier Kinder zu sich nehmen und Kinder werden umgebracht, ich bezfeifle ,dass die was können.Meisten haben nur netten Arbeitsplatz gefunden.
Meine Tochter wird bald von Ärzten untersucht , wie belastbar sie ist.Jugendamt hat ihr schon eine Praktikumplatz empfohlen in der Küche,Wahnsinn.Sie hat nicht den Schulabschluss ,weil sie jede Woche 2 Tage wegen Herzerktankung fehlte.Habe noch 21 Jährige Tochter sie macht erst jetzt Gymnasium , weil zu Hause wurde sie von meinem Mann geschlagen,Jugendamt wusste das ,gab aber kein Erlaubnis ,Wihnung zu finden,da war sie 17,sie lief zu seinem Freund ,kam nie wieder.Einzige wo mich geholfen wurde,Jugendamt half meine beiden kleine in die Kindergruppe.
Habe. 4 Kinder und 3 noch zu Hause.
Servus,
weißt Du was? Wenn Dir das SGB VIII (von dem Du sicher nichts gelesen hast) nicht passt, fahr doch einfach wieder in Deine Heimat zurück. Dort gibt es bestimmt viel bessere Gesetze.
Schöne Grüße
MM
Also ich möchte in keinem Lande leben, indem der Betroffene selbst bestimmt wie lange der Richter für seinen Entscheidungsprozess benötigt!
Und was kann der Richter dafür, wenn du jahrelang mit einem Trinker zusammenlebst der deine Kinder mißhandelt und sogar aus dem Hause treibt? Meinst du nicht, das du auch ein Stück Verantwortung für deine Kinder (und dich) hast, und DU schon lange lange hättest handeln muessen?
Ich bin froh darüber das wir in D Gesetze haben die (im Idealfall) keine subjektiven, ungeprüften ad hoc Entscheidungen auf gerichtlicher Instanz zulassen.
Man versucht Familie zusammen zu halten , hofft es wird irgendwann besser.Aber alleinige Sorgerecht bekomme ich wahrscheinlich auch nicht,kann woanders auch nicht hin .
Das kannst du natürlich so sehen. Dennoch wird es dich nicht davor bewahren, die Kontrollen des Jugendamtes hinnehmen zu müssen.
Jule
Ein Frauenhaus ist immer eine Option, wenn du Angst hast, dass dein Mann gewalttätig werden könnte. Für deine Kinder gilt dabei: Alle Mädchen werden aufgenommen, Jungs werden meist bis 14 Jahren aufgenommen.
Volljährige Mädchen werden ebenfalls aufgenommen, aber im Frauenhaus als eigenständige Schutz suchende Frau geführt.
Die Telefonnummer des Frauenhauses findest du im Internet oder im Telefonbuch. Dort hilft man dir auch, aus der Wohnung zu kommen, wenn du davor Angst hast.
Jule
Hi,
mir war aufgrund der ersten Anfrage nicht klar, dass es sich hier offensichtlich nicht um einen Deutsch Muttersprachler handelt, weshalb ich um sachliche Details bat, nachdem man sich beruhigt hatte, deshalb ist mir nicht klar womit ich den Dislike verdient hätte haben sollen.
Da ich nicht weiss, woher der kam, und dementsprechend nicht darauf reagieren kann, halte ich mich aus der weiteren Diskussion raus.
Ist eventuell schade für den UP, aber es soll wohl so sein.
So heute musste ich leider erfahren ,dass Richterin entschieden hat,er darf im Haus bleiben.Es liegt keine Dringlichkeit vor.So jetzt muss ich hier fragen ,wo wohne ich eigentlich.Frauenhäuser sind Randfoll ,Trinker und Frauenschläger sitzen im Haus oder Wohnung drinne.Frauen mit Kindern müssen aus gewöhnte Umgebung fliehen.Scheiden lassen kann ich mich auch nicht,weil Richterin das so will, habe Anfang November 2 Termin.Jemand muss mir wirklich hier empfehlen ,was hier Schief ist.Werde wegen Haus noch klagen,Obergericht.
Servus,
versuche jemanden mit guten Sprachkenntnissen zu finden, der Dir beim Lesen und Verstehen der Korrespondenz mit Behörden und Gericht hilft. Falls Du Dich selber ohne Rechtsbeistand an Jugendamt und / oder Gericht wendest, mache das immer schriftlich, damit man hinterher noch verstehen kann, was Du genau geschrieben hast - es kann sein, dass das etwas ganz anderes ist, als Du eigentlich meinst.
Aus Deiner Beschreibung geht deutlich hervor, dass Du weder verstanden hast, was die Richterin zu entscheiden hatte, noch das, was sie entschieden hat.
Schöne Grüße
MM