Hallo Leute habe gerade was in einem anderen Forum gelesen was mich irgendwie beschäftigt und auch angst macht! Da berichtete eine Mutter das ihr Kind Nachts immer gegen das Bettgitter knallt wenn es sich im Schlaf dreht und schon einige flecke im Gesicht hat und sie damit zum KA gegangen ist und alles berichtete der schickte sie dann ins KH wo gleich das Jugendamt eingeschaltet wurde und ihr das Kind weg nahm weil es hieß Kindesmisshandlung usw. können die das einfach machen? ich stelle mir das schlimm vor.Meine Tochter bewegt sich im schlaf auch immer viel und stößt sich am Bettgitter sie hat zwar noch nie blaue flecke gehabt aber wenn ich drann denke sie fällt mal und stößt sich irgendwo weil sie ist gerade am Laufen lernen und ich gehe ins KH und dann so was furchtbar habe immer gedacht das die voll viel im umfeld ermitteln usw. ich lese einfach zu viel in Foren da macht man sich ein Kopf über sachen! wie denkt ihr darüber?
Hallo,
also ich halte sowas für Panikmache.
Kein Jugendamt nimmt dir dein Kind weg, weil es einen blauen Fleck hat. Meinst du die Jugendamtmitarbeiter haben keine Kinder und wissen nicht, dass Kinder mal hinfallen?
Mein Sohn dreht sich auch im Schlaf und fällt gelegentlich mal aus dem Bett. Da hatte er aber noch nie nen blauen Fleck.
Entweder hat das Kind in deiner Geschichte eine enorme Blutungsneigung oder es knall extrem gegen die Bettgitter. Nur weil man sich mal in Schlaf dreht, bekommt man keine blauen Flecken.
Und da muss schon mehr dazu kommen als ein Fleck, dass das Jugendamt ein Kind weg nimmt.
Vielleicht war das Kind ein Säugling von 2 Monaten mit blauen Flecken?
Es gibt so einen Spruch " wenn ein Kind, welches sich alleine noch nicht drehen kann, blaue Flecken hat, dann muss man erst mal von Misshandlung ausgehen".
Wie alt war den das Kind?
Gruß Jenny
Hallo,
Ärzte können in aller Regel ganz gut beurteilen, wie bestimmte Verletzungen zustande gekommen sein können - und wie nicht. Der Umstand, dass das Krankenhaus das Jugendamt eingeschaltet hat, lässt also durchaus darauf schließen, dass den dortigen Ärzten die Erklärung der Mutter nicht glaubhaft erschien.
Auch ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Kind selbstständig so mit dem Gesicht gegen das Bettgitter knallen kann, dass es sich dabei mehrere blaue Flecken zuzieht. Und falls ich ein solches Kamikaze-Kind hätte, wären die Stäbe längst entsprechend gepolstert.
Deshalb: Ich vermute stark, dass das JA gute Gründe für die Wegnahme des Kindes hatte.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo!
Im großen und ganzen lauft zwar alles gut ab und das Jugendamt reagiert dem Kind zuliebe.
Ausnahmen gibt es aber.
So wie sie einer 20 jährigen Mutter das Kind abnahmen, weil sie neben Studium und Arbeit nicht genug Zeit hatte, alle wöchentlichen Pflichttermine beim Jugendamt wahrzunehmen.
Die Pflegeeltern mit dem Kind dann hunderte Kilometer weit weg ziehen und die Mutter dann das Kind nicht mehr zurück haben darf, weil es dem Kind schaden würde.
Quelle
http://www.inhr.net/artikel/kindesabnahme-mit-fakten…
Oder hier, wo ein Kind in Obhut des Jugendamtes eine Behandlung des Arztes empfohlen bekam, das Jugendamt dieser aber nicht nachging. Von einem Elternteil das Jugendamt geklagt wurde, der Elternteil recht bekam, dass das Jugendamt bei dem Kind die Behandlung durchführen lassen muß. Das Jugendamt jedoch nicht die Behandlung durchführen lies, sondern gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegte. Grund „es könne nicht sein dass sich ein Gericht in die Angelegenheiten einer Verwaltungsbehörde einmische.“
Quelle:
http://diepresse.com/home/panorama/wien/532317/Wer-k…
also
Hallo Jule,
es gab mal einen Fall, da wurde das Kind auch weggenommen, da es regelmäßig mit Knochenbrüchen in der Klinik vorgestellt wurde.
Erst später wurde die „Glasknochenkrankheit“ festgestellt.
Aber dies ist wahrlich nur ne Ausnahme mE!
Allerdings ist es mir lieber, der Arzt schaltet das Jugendamt „EIN“, denn meist findent keiner den „EIN“-Schalter des Jugendamtes.
VG René
keine Ahnung hat die nicht geschrieben ich kenne sie wirklich nicht hatte diesen beitrag zufällig gefunden.Habe mir auch gedacht das das nicht so schnell geht die gucken doch auch ob U heft vollständig ist usw. vor allen fragen sie auch den KA der sieht das kind ja öffter und wenn da nie was war.Wenn ich da an eine Bekannte denke ihre kleine ist mit den Auge direkt auf eine tischecke geknallt man das sah aus da hat der arzt sich auch nichts gedacht weil sie ja auch erst laufen lernt.
Hallo,
ihre kleine ist mit den Auge direkt auf eine tischecke geknallt man das sah aus da hat der arzt sich auch nichts gedacht weil sie ja auch erst laufen lernt.
Genau das ist der Punkt: In den meisten Fällen kann ein Arzt sehr wohl erkennen, ob die Verletzung zu der geschilderten Sachlage passt. In diesem Fall wird er kaum das Jugendamt informieren.
Schöne Grüße,
Jule
ich denke auch das Ärzte das einschätzen können man weiss ja auch nicht wie die frau aussieht also ich meine gepflegt auch die kindspflege usw. und ob sie immer alle termine beim KA wahrgenommen hat.Der KA hat bestimmt einen verdacht gehabt sonst hätte er sie nicht wegen blaue flecke ins KH geschickt.
Hallo Butterblume84,
Da berichtete
eine Mutter das ihr Kind Nachts immer gegen das Bettgitter
knallt wenn es sich im Schlaf dreht und schon einige flecke im
Gesicht hat
Meine Tochter bewegt sich im
schlaf auch immer viel und stößt sich am Bettgitter sie hat
zwar noch nie blaue flecke gehabt
Merkst du was?
Grüße von
Tinchen
hi
genau hier muss aber das Jugendamt bzw. der kinderarzt ganz genau schauen.
Es gib supergepflegte Leute, die ihrem Kind offensichtlich alles geben und dann doch hin und wieder oder auch oft die Nerven verlieren und den kleinen Schreihals übel plagen oder echt misshandeln.
Und es gibt Leute, die es mit Körperhygiene gar nicht so genau nehmen, aber ihrem Kind niemals etwas böses antun würden.
Der Unterschiede zwischen Nachlässigkeit und Vernachlässigung ist nicht immer leicht zu erkennen und Gewalt ist wieder etwas anderes.
Gewalt gegen Kinder kommt allen gesellschaftlichen Schichten vor, weshalb vor allem das Kind begutachtet werden muss.
Gruss, Sama
Hallo,
ei sischer doch: Wie zieht man sich im Bett wohl Blutergüsse zu, die so massiv sind, dass man damit zum Arzt muss??? Wie massiv müssen die Verletzungen wohl sein, dass ein Arzt diese nicht selbst ausreichend behandeln kann, und das Kind daher ins Krankenhaus schickt??? Wie nah müssen die Verletzungsmuster wohl an typischen Misshandlungsmustern sein, dass ein Krankenhaus sich den Streß mit dem JA und der Mutter antut???
Und das alles vom Schlagen des Kopfes gegen das Bett im Schlaf, also eher stumpfe Geschichte und keine Stahlkante o.ä.
Irgendwie passt der Bär, der uns da aufgebunden werden soll, ob seiner Größe nicht mehr durch die Tür.
Ich habe ja mal zu Studienzeiten ein Semester Rechtsmedizin und auch eine ganz interessante Vorlesung zum Thema Misshandlungsfolgen und deren Abgrenzung von Unfallfolgen gehört. Da gibt es schon erstaunliche Möglichkeiten der Abgrenzung mit extrem geringer Fehlerquote.
Und da für eine Dauerhafte Inobhutnahme aufgrund einer solchen Geschichte das Kind auf jeden Fall einem Spezialisten (Rechtsmediziner) vorgestellt werden wird (und der erst einmal das Urteil von Kinderarzt und Krankenhaus bestätigen muss), habe ich da das ganz schlimme Gefühl, dass wir es hier mit Schutzbehauptungen zu tun haben, wenn sich alle beteiligten Fachleute, und insbesondere ein speziell hierfür ausgebildeter Rechtsmediziner einig sind, dass es hier nicht um Unfallfolgen geht.
Gruß vom Wiz
Lass dich nicht kirre machen.
So schnell werden Kinder nicht weggenommen.
Ich war ein extrem ungeschicktes Kind und so oft im Krankenhaus, dass das Jugendamt eingeschalten wurde. Die haben mich noch im Krankenhaus mit einem psychologisch geschulten Menschen (wer das genau war, kann ich nicht sagen - ich war noch ein Kind und hab’s nicht so ganz kapiert) zusammengebracht, der mir alle möglichen Fragen gestellt hat. Dabei kam raus, dass meine Eltern mich nicht schlugen, sondern mein persönliches Ungeschick und Pech für all die Unfälle verantwortlich war. Und alles war gut.
LiGrü
igel
Entspann Dich, der Arzt wird nicht ohne Verdacht das Jugendamt informiert haben und sooo oft knallen Kinder nicht an die Gitter. Wie wäre es mit Polster rundherum?
Vielleicht leidet diese andere Mutter auch unter dem Münchhausen-Syndrom, wer weiß das schon.
Hallo,
also ich halte die Story mit den zugezogenen blauen Flecken im Babaybett schon für etwas unglaubwürdig. Besonders, wenn die Verletzung so schlimm ist, dass der KA Mutter und Kind ins Krankenhaus schickt.
Wofür gibt es denn „Nestchen“ oder meinetwegen selbst gemachte Abpolsterungen?
Natürlich kann man nicht jede Beule oder jeden blauen Fleck verhindern, dennoch können - glaube ich - Ärzte sehr gut einschätzen ob das eine Einzelverletzung ist oder System dahinter steckt. Auch das Jugendamt wird nicht gleich „mit Kanonen schießen“, auch wenn sie aufgrund bestimmter in den Medien aufgebauschter Fälle sicherlich vorsichtiger geworden sind.
Die „Baby-Bett-Story“ klingt für mich jedenfalls wie die Mär vom „Treppe-herunterfallen“.
Gruß,
Sax
Meine Wenigkeit findet es schlicht unmöglich, dass sich ein Kleinkind solche Verletzungen OFT zuzieht, nur weil es sich im Bett rumdreht. Da müssten ja 100.000-sende KIds mit gleichen oder ähnlichen Verletzungen täglich zu sehen sein. Vielleicht schon einmal etwas von einem „Nestchen“ gehört. Auf den Gedanken, die Stäbe des Kinderbettchens abzupolstern kommt eigentlich jeder normale Mensch, auch wenn er keine Kids hat. Man polstert ja auch die Stühle z. B. mit Kissen. Eigentlich nicht nachvollziehbar. Die KM hätte ja andere KM um Rat fragen können, schließlich drehen sich alle Kids irgendwie im Schlaf.