Jugendamtsmitarbeiterin

Hallo…ich muss zum verständniss etwas weiter ausholen.
Wir habe als unsere Tochter in die Schule kam mit Absprache der Schulleitung einen Antrag für eine Schulbegleitung beim Jugendamt gestellt.
Nach dem stattfindenden HPG(Hilfeplangespräch) wurde diese Hilfe auch gewährt und nach einem Jahr bekam unsere Tochter die Diagnose ADHS und weil alles schwierig wurde wendeten wir uns ans Jugendamt und haben um Hilfe gebeten. Die für uns zuständige Sachbearbeiterin sagte uns Hilfe zu und sprach eine Tagesgruppe an die sich auch auf Kinder mit ADHS spezialisiert haben. Wir waren offen dafür uns schauten uns die TG an. Wor wsren ganz angetan und kamen auf eine Warteliste die etwas dauerte. Zwischenzeitlich wurde der Umgang in der Schule nicht einfacher für unsere Tochter und wir wendeten uns an den Kinderarzt der uns zu einer Medikamentösen einsteuung rut und auch von einer Verhaltenstherapie sprach.Alles das nahmen wir an und es wurde Schulisch besser…der Therapeut macht einen super Job. Jetzt hatten wir ein erneutes HPG in der Tagesgruppe zusammen mit der Lehrerin und der Dame vom Jugendamt.Erst verlief alles gut nur dann kam zu sprache das die Fortschritte unserer Tochter zu klein sind für die dauer…wir wissen das Sie leider etwas länger für alles braucht.Die Sachbearbeiterin vom JA sprach an das unsere Tochter Vollstationär gehen soll…dem haben wir in dem Gespräch nicht befürwortet. Der Therapeut sagt das unsere Tochter viele Baustellen hat und es schwierig ist das mit 50.Minuten wöchentlich abzuarbeiten und das er entweder eine Teilstationäre und eine Vollstationäre super wären, er aber auch sagt das ein verbleib fpr Sie in der Familiären Umgebung wichtig ist.
Ich sagte dann der Dame vom JA das wir den Weg der Teilstationären gehen würden. Aber dadrauf ließ Sie sich nicht ein und pocht auf dke Vollstationären Therapie.Sie sagte wenn wir das nicht machen word Sie es Gerichtlich klären lassen und würde uns alle Hilfen streichen…das wäre die Schulbegleitung und die Tagesgruppe, danach war das HPG beendet.
Jetzt habe ich einen Termin bei einer Tagesklinik gemacht zum Ersthespräch und habe der Dame vom JA darüber informiert u d Sie möchte umbedingt mit. Leider ist dss Vertrauen jnsererseits als Eltern total gestört und wir würden als Eltern das Gespräch gerne alleine mit unserer Tochter wahrnehmen.
Jetzt meine frage: darf Sie uns so jnter Druck setzen und müssen wir Sie mit zum Erstgespräch in die Tagesklinik mitnehmen. Wir fühlen jns so machtlos😢Vielen Dank

Diese Frage ist - so kompliziert und belastend die ganze Angelegenheit auch sein mag - recht einfach zu beantworten. Auch wenn das Verhältnis zu der Dame momentan belastet ist, macht es wenig Sinn, sie sich komplett zum Feind zu machen. Dafür hat sie im Zweifelsfall einfach zu viel Macht und professionellen Hintergrund, die sie dann einsetzen kann um ihre bisherige Einschätzung der Angelegenheit durchzusetzen. Natürlich gibt es da dann noch ein Gericht und einen Rechtsweg, aber warum es darauf anlegen, wenn es ggf. auch anders geht?

Insoweit sollte man - so schwer das auch fallen mag - Kooperationsbereitschaft zeigen und versuchen die Damen weiterhin ins Boot zu holen, indem man ihr die Möglichkeit gibt, sich selbst ein Bild vom Verlauf und Inhalt dieses Gesprächs zu verschaffen. Sollte sie in diesem Gespräch dann feststellen, dass nicht nur ihr eine teilstationäre Lösung „durchsetzen wollt“, sondern auch die Klink darin einen durchaus gangbaren Weg sieht, wird sich die Dame hiervon sicher leichter überzeugen lassen, als wenn ihr jetzt blockt und ihr ihr hinterher einfach nur ein Ergebnis präsentiert, von dem sie nicht weiß, wie es zustande gekommen ist.

Und gerade wenn die Sache dann doch vor Gericht landet, würdet ihr es der Damen umso leichter machen ein Gericht von der eigenen Einschätzung zu überzeugen, wenn sie darlegen kann, dass ihr sie versucht habt, bestmöglich aus der Geschichte herauszuhalten und „euer eigenes Ding“ durchzuziehen. Da kommt es bei Gericht erheblich besser an, wenn man dort vortragen kann, dass man immer versucht hat das JA einzubinden, aber trotzdem nicht zu einer gemeinsam getragenen Einschätzung gekommen sei.

4 Like

Also meinen Sie das wir Sie mit zum Termin nehmen sollen?Wie gesagt das Vertrauen oat weg und Sie ist sehr dominant und versucht überall „Ihren Willen“ durchzusetzen. Klar entscheidet im endefeckt die Tagesklinik ob unsere Tochter aifgenommen wird, aber wir als Eltern sind uns sicher das Sie alle Hebel in bewegung setzen wird um das durchzuziehen😭

Also eindeutiges „ja“. Es mag Probleme im gegenseitigen Vertrauen geben, es nützt aber in der Sache nichts, die noch weiter zu schüren. D.h. der Ausschluss vom Termin würde nur zusätzliches Misstrauen auf Seiten der Dame des JA schaffen. Und das ist keine gute Voraussetzung dafür dann zu einer Lösung zu kommen, die auch vom JA mitgetragen wird.

1 Like

Hallo,

ich kenne mich mit JA nicht aus, aber ich würde in solcher Situation gerne einen Fachanwalt ins Boot holen um Sicherheit zu haben. Wäre das falsch?

Gruß,
Paran