hallo,
was für ausnahmeregelungen müssen im jugendarbeitsschutzgesetz gemacht werden in der gastronomie also z.B. koch oder kellner?
ich brauche dringend bespiele für meinen referat
danke in vorraus…
Hallo,
schau mal bei Google nach. Ich habe nichts parat.
Kann ich leider nicht helfen!
Ausnahmen vom Jugendschutzgesetz gibt es nicht, die Vorgaben der Arbeitszeit sind einzuhalten. (Auch wenn die Realität hier anders aussieht). Als Jugendlicher sollte zum Beispiel um 22 Uhr Dienstschluß sein, oft geht es aber darüber hinaus. Überstunden werden nicht angerechnet, Urlaube nicht gegeben.
MFG
Olaf
Im Folgenden findest du nun die wichtigsten Informationen aus dem Gesetz:
die Wochenarbeitszeit bei einer Fünf-Tage-Woche ist auf 40 Stunden begrenzt
wenn an einem Tag weniger gearbeitet wird, dann kann die Arbeitszeit an einem anderen Arbeitstag auf maximal 8,5 Stunden erhöht werden
eine 30-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden zu
eine 60-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden zu; die erste Pause muss dann spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen und muss mindestens 15 Minuten dauern; außerdem darf sie frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit genommen werden
dein Anspruch auf Urlaub hängt mit deinem Alter zusammen
Alter: 15 Jahre - 30 Werktage Urlaub
Alter: 16 Jahre - 27 Werktage Urlaub
Alter: 17 Jahre - 25 Werktage Urlaub
die Arbeitszeit liegt grundsätzlich zwischen 6:00 Uhr und 20:00; es gibt aber für die Gastronomie (natürlich) Ausnahmen
Mehrarbeit ist nicht zugelassen: solltest du „einspringen“ müssen weil es sich um eine unaufschiebbare Aufgabe handelt die nicht von einem anwesenden erwachsenen Beschäftigen erledigt werden kann, dann ist die Mehrarbeit mit Freizeit, also einer Verkürzung der Arbeitszeit, an einem anderen Tag auszugleichen
Arbeitszeit die ausfällt weil ein gesetzlicher Feiertag ist darf nicht nachgeholt werden oder auf andere Werktage aufgerechnet werden
für Sonn- und Feiertage gilt ein Beschäftigungsverbot jedoch gilt hier für die Gastronomie (natürlich) eine Ausnahme
solltest du an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen steht dir ein freier anderer Werktag zu um deine Fünf-Tage-Woche sicher zu stellen; ein freier Tag ist NICHT ein Tag in der Berufsschule
am 24. Dezember und am 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden; außerdem sind arbeitsfrei der 1. Weihnachts- und Osterfeiertag, der 1. Mai und der 1.Januar
hallo,
was für ausnahmeregelungen müssen im jugendarbeitsschutzgesetz
gemacht werden in der gastronomie also z.B. koch oder kellner?
ich brauche dringend bespiele für meinen referat
danke in vorraus…
Hallo selbstverständlich gibt es für die Gastronomie Ausnahmen die ich dir gerne sage :
die Wochenarbeitszeit bei einer Fünf-Tage-Woche ist auf 40 Stunden begrenzt
wenn an einem Tag weniger gearbeitet wird, dann kann die Arbeitszeit an einem anderen Arbeitstag auf maximal 8,5 Stunden erhöht werden
eine 30-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden zu
eine 60-Minuten-Pause steht dir bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden zu; die erste Pause muss dann spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen und muss mindestens 15 Minuten dauern; außerdem darf sie frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit genommen werden
dein Anspruch auf Urlaub hängt mit deinem Alter zusammen
Alter: 15 Jahre - 30 Werktage Urlaub
Alter: 16 Jahre - 27 Werktage Urlaub
Alter: 17 Jahre - 25 Werktage Urlaub
die Arbeitszeit liegt grundsätzlich zwischen 6:00 Uhr und 20:00;
es gibt aber für die Gastronomie (natürlich)Ausnahmen:
Mehrarbeit ist nicht zugelassen: solltest du „einspringen“ müssen weil es sich um eine unaufschiebbare Aufgabe handelt die nicht von einem anwesenden erwachsenen Beschäftigen erledigt werden kann, dann ist die Mehrarbeit mit Freizeit, also einer Verkürzung der Arbeitszeit, an einem anderen Tag auszugleichen
Arbeitszeit die ausfällt weil ein gesetzlicher Feiertag ist darf nicht nachgeholt werden oder auf andere Werktage aufgerechnet werden
für Sonn- und Feiertage gilt ein Beschäftigungsverbot
jedoch gilt hier für die Gastronomie (natürlich) eine Ausnahme
solltest du an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten müssen steht dir ein freier anderer Werktag zu um deine Fünf-Tage-Woche sicher zu stellen; ein freier Tag ist NICHT ein Tag in der Berufsschule
am 24. Dezember und am 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden; außerdem sind arbeitsfrei der 1. Weihnachts- und Osterfeiertag, der 1. Mai und der 1.Januar
Das ist ein Auszug aus dem JaSg der Gastronomie ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben !!!
hallo,
was für ausnahmeregelungen müssen im jugendarbeitsschutzgesetz
gemacht werden in der gastronomie also z.B. koch oder kellner?
ich brauche dringend bespiele für meinen referat
danke in vorraus…
hi, bin da nich so der Experte, musst mal im Juschgesetz nachgucken…sry.
Arbeitszeit:
Die Wochenarbeitszeit für Jugendliche darf höchstens 39 Stunden betragen und ein Arbeitstag darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr, im Gaststättengwerbe bis 22 Uhr (15jährige nur bis 20 Uhr) beschäftigt werden.
Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Der Samstag gilt als arbeitsfrei und im Allgemeinen dürfen Jugendliche nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Ausnahmen gelten hier z.B. für eine Beschäftigung in Gaststätten.
Arbeiten Jugendliche im Gaststättengewerbe an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen, haben sie Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche. Mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Jeder 2. Sonntag soll, mindestens 2 Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. Werden Jugendliche an Samstagen oder Sonntagen beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterrricht haben.
Die Beschäftigung Jugendlicher am 1. Weihnachtsfeiertag, 1. Januar, 1. Osterfeiertag und am 1. Mai ist nicht gestattet. Gleiches gilt am 24. und 31.12. für die Zeit ab 14:00 Uhr.
(Rechtsgrundlage § 8, § 14, § 18 JArbSchG)
Ruhepausen
Jugendliche müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Diese müssen mindestens betragen:
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden
60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein. Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Schichtzeit:
Grundsätzlich darf die Schichtzeit (Arbeitszeit + Pausen) 10 Stunden, im Gaststättengewerbe 11 Stunden, nicht überschreiten. Die Nachtruhe zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss 12 Stunden betragen.
Urlaubsanspruch:
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Zu berücksichtigen ist, daß der tarifvertragliche Urlaubsanspruch nicht unterschritten wird. Der Anspruch staffelt sich nach dem Alter:
15jährige haben Anspruch auf 30 Werktage
16jährige auf 27 Werktage
17jährige auf 25 Werktage
(Rechtsgrundlage § 11, § 12 und § 19 JArbSchG)
Freistellung für die Berufsschule und für Prüfungen
Für die Teilnahme am Berufsschulunterrricht müssen Jugendliche vom Arbeitgeber freigestellt werden. Bei einem Berufsschultag in der Woche mit mehr als 5 Stunden (Unterrichtsstunden von 45min) sind Jugendliche von der Arbeit im Betrieb völlig freizustellen.
Beginnt der Unterrricht vor 9 Uhr, darf der Jugendliche an diesem Tag nicht im Betrieb beschäftigt werden. Dies gilt auch für Jugendliche, die über 18 Jahre, aber noch berufsschulpflichtig sind.
Enthält die Woche zwei Berufsschultage mit beispielsweise je 6 Unterrichtstunden, so ist an einem dieser Tage im Betrieb Arbeit zu leisten. Die tatsächliche Unterrichtszeit ist auf die Ausbildungszeit anzurechnen.
Auszubildende sind für Prüfungen und den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung von der Arbeit zu befreien.
Ab 5 Tagen Blockunterrricht pro Woche ist keine Beschäftigung im Betrieb möglich.
Eine 25-stündige Berufsschulwoche entspricht 40 Arbeitsstunden
(Rechtsgrundlage § 9 und § 10 JArbSchG)
So die Gesetzeslage.
Umsetzung in der Gastronomie sieht aber oft anders aus.