Jugendhilfe Kostenbeitr. bzw. sont. Kosten von der Steuer absetzbar?

Hallo,

fiktiver Fall: Jugendlicher (15 Jahre) lebt seit 3 Jahren in verschiedenen betreuten Wohngruppen bzw. Jugendhilfeeinrichtungen. Die Eltern zahlen dafür einen Kostenbeitrag. Ärztliches Gutachten liegt vor, der Kostenbeitrag ist also von der Steuer absetzbar.
Sind auch, ich nenne es mal „sonstige“ Kosten absetzbar.
Da wären:

  • Während der Aufnahme bei einer Jugendhilfeeinrichtung zerstörte der Jugendliche die Windschutzscheibe des Autos der Eltern mit einem Stein (um seine Aufnahme zu verhindern).
    Sind die Kosten für die Reparatur bzw. für den Mietwagen, den die Eltern brauchten, um überhaupt wieder nach Hause zu kommen, absetzbar?

  • Der Jugendliche entfernte sich unerlaubt von der Jugendhilfeeinrichtung. Daraufhin kam es unter anderem zu einem Sucheinsatz der Bergwacht, der den Eltern in Rechnung gestellt wurde. Absetzbar?

Danke
Martin