Jugendliche alleine in Ferienwohnung - erlaubt?

Hallo,
wie es oben schon steht, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist,dass Jugendliche(13-17 Jahre) sich ein Ferienhaus mieten.
Weiß Jemand, ob das gesetztlich irgendwie verboten ist?
Und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten, wenn sie die Jungendlichen alleine in ein Ferienhaus lassen?
Wo kann man sowas nachfregen?

Schon mal Danke im Vorraus

Hallo, grundsätzlich ist mit Zustimmung der Eltern das kein Problem - jedenfalls bei uns. Die Eltern müssen unterschreiben, dass sie für alles haften und gut ist.
Party machen in der Wohnung ist natürlich nicht gern gesehen wie man das so schön sagt. Hatte deswegen schon Polizei vor der Tür und anderes nicht nettes. Also bei solchen Gelegenheiten das wirklich nur als Schlafunterkunft sehen sonst gibts in der Regel Ärger.

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen
MfG
Roth Fischer

Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Einen Mietvertrag können sie nicht wirksam abschließen. Schließen ihn die Eltern ab, so haften sie für die Kinder, und müssen sich, falls etwas passiert, die Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen lassen. Nachfragen könnte man z. B. beim Jugendamt oder der Familienberatung.

Es muss mindestens einer dabei sein der 18 Jahre alt ist. Dann hat aber der Vermieter die Entscheidung, ob er diese Buchung annimmt.

LG Irmgard

Hallo, ich versuche zu antworten: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Gesetzlich verboten ist es nicht.

Es macht einen großen Unterschied, ob der Mieter 13 oder 17 Jahre alt ist. Grundsätzlich sind alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nur eingeschränkt geschäftsfähig, d.h. sie können gewisse Geschäfte, also auch Verträge im Rahmen ihrer „Taschengeldmöglichkeiten“ abschließen.
Für alle anderen Geschäfte muss die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegen.
Im vorliegenden Fall bin ich der Meinung, dass die Jugendlichen von sich aus allein kein Ferienhaus anmieten können.
Bei der „Verletzung der Aufsichtspflicht“ ist es ein großer Unterschied, ob der Jugendliche 13 oder 17 Jahre alt ist. Von einem 17-jährigen kann ich natürlich wesentlich mehr „Vernunft“ erwarten, als von einem 13-jährigen.
Also auch hier ist keine pauschale Antwort möglich.
Grüße !
Chris.R.

Hallo,
Ich glaube nicht, dass dies so einfach möglich ist, man ist doch erst mit 18 volljährig.Wenn ich Ferienhaus-Besitzer wäre, würde ich das Haus nicht vermieten. Um sicher zu sein solltest Du bei einem Rechtsanwalt nachfragen.
Gruß, Wolfgang

Hallo
Soll ich hier zunächst einmal sarkastisch sein und darauf hinweisen, daß man in einer FeWo sich auch „ungestört“ sexuell betätigen kann und daß wir in einem Land leben, dessen Moral über die Jahrhunderte von der katholischen Sexualmoral geprägt ist. Und danach soll sogar Sex unter Ehehleuten verboten sein, wenn er nicht zur Zeugung von Nachwuchs dient - also Verhütungsmittel benutzt werden.

Aber bleiben wir sachlich:
Ich habe mich über Internet etwas eingelesen.
So ist zunächst die Frage falsch gestellt. Unter 14 Jahren ist man Kind und darf ohnehin nichts ohne Eltern (Erziehungs- und Sorgeberechtigten). Jugendlicher ist man erst im Alter ab dem 14. Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Zur Frage gilt auch hier, daß die Jugendlichen in so einer FeWO Sex haben könnten. Das dürfen sie zwar unter sich (mit gewissen Einschränkungen des Alters.) Allerdings machen sich die Erwachsenen regelmäßich strafbar, wenn sie die sexuellen Handlungen Minderjähriger „fördern“, indem sie ihnen dazu die Gelegenheit verschaffen. (§ 180 StGB)
Zu diesem „Gelegenheit verschaffen“ gehört auch und insbesondere, wenn man ihnen eine FeWo überläßt, oder sie etwa (Jungen und Mädchen) in einem Zelt übernachten, im gleichen Raum duschen läßt etc. Zu den Sexuellen Handldungen soll auch jedes Berühren erotischer Teile des Körpers des anderen Geschlechts gehören - steht so im Internet.

Faszit:
Es gibt wohl kein Gesetz, daß die Vermietung einer FeWo an Jugendliche (14-18 Jahre) ausdrücklich verbietet. Sollte es aber ein eifriger Sittenwächter erfahren, ist man schon mit 1 1/2 Beinen im Gefängnis. Das dürfte auch für die Eltern zutreffen, die solche Ferien dulden oder ausdrücklich erlauben. (Geringfügig anders soll es sein, wenn so eine Gelegenheit in der Wohnung möglich ist, wo die Eltern mit den jugendlichen Kindern gemeinsam wohnen.)
Angesichts der Hysterie des Kindesmißbrauchs würde ich sehr vorsichtig sein und nicht an Jugendliche ohne Anwesenheit von mindestens einem Sorgebrechtigten vermieten.
Ist etwas boshaft formuliert aber sicher nicht ganz falsch. Weitere Infos bekommt man unter dem Stichwort Jugenschutz etc. Ich hoffe dennoch, die Frage ist in etwa beantwortet.
Es gibt für allein reisende Jugendliche übrigens eine gute Alternative, die auch meine Tochter und ihre Freundinnen als Jugendliche gentzt haben: Sie übernachteten in Jugendherrbergen, wo streng auf Geschlechtertrennung geachtet wird.
Adi

Es wäre also eigentlich überhaupt kein Problem eine Ferienwohnung zu mieten, wenn wir alle über 14 und männlichwerden?

Vielen Dank!

Guten Morgen,

ich weiß von Kollegen, dass bei Jugendlichen eine extrem hohe Kaution verlangt wird, wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen.

Viele Grüße

Zur Frage,
ob Anmietung kein Problem ist, wenn nur junge Männer zwischen 14 und 18 Jahren mieten:

Ich wies auf das straflerchtliche Risiko für den Vermieter hin - Förderung sexueller Handlungen. Die wird wohl vornehmlich bei geschlechtlich gemischten Gruppen unterstellt. Sie können natürlich auch bei gleichem Geschlecht auftreten. Die Öffentlichkeit unterstellt es aber nicht - in dieser Hinsicht somit wohl kein Problem.

Es wurde aber bereits auf das wirtschaftliche Problem hingewiesen. Jugendliche dürfen mit Verträgen nicht über ihre Verhältnisse verpflichtet werden.
Ich denke, ihr könnt eine FeWo ohne Zustimmung der Eltern mieten, wenn ihr den Mietpreis im Voraus bar bezahlt. Was ist dann aber mit evtl. Party machen, bei der etwas zu Bruch geht. Ein Vermieter hat auch deshalb etwas gegen einen „Mietvertrag“ mit Jugendlichen, weil er von Euch keine Entschädigung durchsetzen kann (mit Gericht).
Deshalb wie bereits angegeben evtl. sehr hohe Kaution.
Oder es bleibt im Zweifelsfall, daß mindestens ein Elternteil oder ein Volljähriger (über 18 Jahre) in einen Mietvertrag eingebunden ist. Der aber haftet dann für alles, was ihr (vielleicht) anstellen könntet oder durch Euch einfach passieren kann.

Ui, sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, denke aber, dass ein Erwachsener zumindest dabei sein müsste. LG Thomas.

erkundige Dich doch einfach beim zuständigen Jugendamt;

lg

Hallo,
keine Ahnung.
Wie kommen Sie eigentlich auf mich ?
Grüße ,
Waldemar J. Dronjuk