Wenn Du tatsächlich nichts bestellt und besessen hast, dann hat Dich logischerweise auch nichts zu erwarten. Wir leben schließlich immer noch in einem Rechtsstaat in dem es eine Beweispflicht gibt.
Allerdings frage ich mich dann, warum Du Dir dann überhaupt Sorgen machst und frägst welche Strafe Dich erwartet?
Für die Strafe ist es relavant wie sich der Vorgang genau abgespielt hat, also ob die Artikel in Deutschland erworben wurden oder aus dem Ausland eingeführt wurden und ob es sich dabei um einen zugelassenen Gegenstand gehandelt hat oder nicht.
Die Einfuhr, bzw. auch der Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis wäre eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. (vgl. §40 Abs. 1 Satz 3 SprengG)
Wenn es hingegen nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird, weil Du beispielsweise einen nicht zugelassenen Gegenstand verwendet hast, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden. (vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1c SprengG)
Sicher wird das Jugendstrafrecht hier mildere Strafen vorsehen wenn zum Tatzeitpunkt noch keine Volljährigkeit bestand, allerdings bin ich mit dem Jugendstrafrecht nicht bewandert. Da müßtest Du einen Anwalt fragen.