Julia, Spiegel Online -was wollen die?-

Selten gab es einen Angeklagten, den in den Augen der Öffentlichkeit so deutlich das Kainsmal seiner Schuld zeichnete wie im Mordfall „Julia“. Doch die Tat war weitaus weniger eindeutig: Das Gericht verurteilte einen Mann, für dessen Delikt es keine überzeugenden Erkenntnisse, keine Spuren und keine Zeugen gibt.
Aus Spiegel vom 21.05

Was soll das?
Hatte V. keine Möglichkeit etwas zu sagen?
Will er nicht durch Schweigen, die wahre Grausamkeit seiner
Tat hinter dem Berg halten?
Ist das Strafmass nicht lächerlich für all das?

Fragen von Caro

Hi!

Was soll das?
Hatte V. keine Möglichkeit etwas zu sagen?

Doch, AFAIK bestritt er bis zuletzt die Tat, machte aber keine weiteren Aussagen, was er als Angeklagter auch nicht muss.

Will er nicht durch Schweigen, die wahre Grausamkeit seiner
Tat hinter dem Berg halten?

Das weiss nur er.

Ist das Strafmass nicht lächerlich für all das?

Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Was willst Du mehr? (Bitte keine Todesstrafendiskussion)

Ciao
Kaj

Hi!

Was soll das?
Hatte V. keine Möglichkeit etwas zu sagen?

Doch, AFAIK bestritt er bis zuletzt die Tat, machte aber keine
weiteren Aussagen, was er als Angeklagter auch nicht muss.

AFAIK?
Habe es so verstanden, dass er nur bestritten hat ‚lassen‘,
das es so passiert ist, wie geschildert.
Das ist wohl schon alles.
Kann man so eigentlich in eine Revision gehen?

Will er nicht durch Schweigen, die wahre Grausamkeit seiner
Tat hinter dem Berg halten?

Das weiss nur er.

Ist das Strafmass nicht lächerlich für all das?

Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Was willst Du mehr?
(Bitte keine Todesstrafendiskussion)

Nein, keine Angst.
Ich fand es nur nicht OK, dass er nach 15 Jahren wieder raus sein kann.
Aber du hast recht, das ist natürlich schon die Höchststrafe.

Ciao
Kaj

Grüße
Caro

AFAIK?

AFAIK = As far as I know

Habe es so verstanden, dass er nur bestritten hat ‚lassen‘,
das es so passiert ist, wie geschildert.
Das ist wohl schon alles.
Kann man so eigentlich in eine Revision gehen?

Die Süddeutsche schreibt: „Der Angeklagte hatte jegliche Tatbeteiligung bestritten und im Prozess geschwiegen.“
Das verstehe ich so, dass der Angeklagte sich für unschuldig hält. Deshalb auch der Antrag auf Freispruch seitens der Verteidigung. Und die Revision … naja. Es ist sein gutes Recht und zum Schluss wird ein Richter die Sache entscheiden. Insofern läuft alles seinen rechtstaatlichen Weg und es sieht z.Zt. nicht so aus als könnte ein Täter seiner Strafe entgehen.

Ciao
Kaj

Ist das Strafmass nicht lächerlich für all das?

Nachdem Du den Artikel anscheinend gelesen und ja auch Teile davon hier platziert hast, ist mir nicht ganz klar, wie Du zu dieser Frage kommst. Vielmehr scheint die Frage angebrachter, wie das Gericht überhaupt zu einem Urteil kommt.

Der Richter schwadroniert philosphisch über Wiesen und Wolken, um letztlich damit auszudrücken, daß zwar die Beweisdecke sehr dünn bzw. stark löchrig ist, aber er sich sicher ist, daß die Beweisfragmente für ein Gesamtbild reichen. Ob der Spiegel-Artikel Informationen bzw. Details verschweigt, kann ich nicht sagen. Aber wenn der Artikel den Sachverhalt richtig und vollständig widergibt, dann muß ich mich fragen, ob hier nicht ein Fehlurteil gefällt wurde.

Der Richter hat sich m.E. den Medien bzw. dem dort entstandenen Kains-Merkmal gebeugt bzw. sich von der Diskussion um den Fall beeinflussen lassen. Unter der Annahme, daß in dem Artikel nichts wesentliches verschwiegen wurde, sehe ich das Urteil sehr bald von der nächsten Instanz aufgehoben.

Gruß
Christian

Ich habe das ganze auch in der heimischen Presse verfolgt.
Von daher ‚denke‘ ich, dass das seine Ordnung hat.
Du hast recht, dass die Formulierung wohl etwas philosophisch klingt,
aber das ändert nichts an der Tatsache.
Ich glaube kein Mensch kann da zweifeln!?

Grüße
Caro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mediale Macht vs. Mediator

Ich habe das ganze auch in der heimischen Presse verfolgt.
Von daher ‚denke‘ ich, dass das seine Ordnung hat.
Du hast recht, dass die Formulierung wohl etwas philosophisch
klingt,
aber das ändert nichts an der Tatsache.
Ich glaube kein Mensch kann da zweifeln!?

Wieso nicht? Du meinst, weil die Vorverurteilung in den Medien hinreichend die Schuld des Angeklagten beweist?

Nach dem Artikel zweifle ich allerdings (immer unterstellend, daß der Spiegel-Artikel vollständig und korrekt war).

Gruß
Christian

Hi Caroline,

Was soll das?
Hatte V. keine Möglichkeit etwas zu sagen?

Doch, AFAIK bestritt er bis zuletzt die Tat, machte aber keine
weiteren Aussagen, was er als Angeklagter auch nicht muss.

AFAIK?
Habe es so verstanden, dass er nur bestritten hat ‚lassen‘,
das es so passiert ist, wie geschildert.

Dies ist sein Recht. Dazu hat er einen Verteidiger.

Das ist wohl schon alles.
Kann man so eigentlich in eine Revision gehen?

Die Revision beinhaltet üblicherweise keine Fragen der Beweise sondern im Besonderen ist die Frage nach Rechtsfehlern im Verfahren ausschliesslich in der Revision zu klären. Wer was genannt, gesagt oder unterlassen hat - solange kein Rechtsfehler im Verfahren und Urteil besteht - wird die Revision zurück gewiesen. Ich habe keine Zweifel, dass die Revision abgeschmettert wird. Bitte beachten dass zwischen der Berufung und der Revision erhebliche Rechtsunterschiede bestehen.

Will er nicht durch Schweigen, die wahre Grausamkeit seiner
Tat hinter dem Berg halten?

Das weiss nur er.

Ist das Strafmass nicht lächerlich für all das?

Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Was willst Du mehr?
(Bitte keine Todesstrafendiskussion)

Nein, keine Angst.
Ich fand es nur nicht OK, dass er nach 15 Jahren wieder raus
sein kann.
Aber du hast recht, das ist natürlich schon die Höchststrafe.

Wrr sagt, dass er nach 15 Jahren entlassen wird. Wenn ich mich richtig erinnere wurde die besondere Schwere der Tat durch das Gericht festgestellt. Dies bedeutet also, dass der Täter nicht automatisch raus kann. Aber selbst dann, wäre die besondere Schwere nicht festgestellt, gibt es in der heutigen Rechtssprechung auch die Möglichkeit am Ende der Haft zu prüfen ob eine Entlassung möglich ist.

Gruss Günter

nein
Tach Günter,

Wrr sagt, dass er nach 15 Jahren entlassen wird. Wenn ich mich
richtig erinnere wurde die besondere Schwere der Tat durch das
Gericht festgestellt.

Wurde nicht! Evtl. auch in Anbetracht der Tatsache, daß der Angeklagte vermutlich Zeit Lebens im Rollstuhl sitzen wird und dadurch weniger rückfallgefährdet scheint.

Dies bedeutet also, dass der Täter nicht
automatisch raus kann.

Automatisch ist sowieso nicht. Es handelt sich immer noch um eine Begnadigung, die aber in aller Regel gewährt wird.

Aber selbst dann, wäre die besondere
Schwere nicht festgestellt, gibt es in der heutigen
Rechtssprechung auch die Möglichkeit am Ende der Haft zu
prüfen ob eine Entlassung möglich ist.

siehe oben

Gruss

L.

Hatte V. keine Möglichkeit etwas zu sagen?

Hallo Caro,

sofern der Spiegel-Artikel alle Indizien enthält, gibt es keinen Beweis für die Schuld des Angeklagten. Es gibt ein Gesamtbild, das im Kopf des Betrachters entsteht, aber nicht zwingend den Tatsachen entsprechen muß. Auch ich sehe dieses Gesamtbild, aber einen Beweis für die Tötung des Kindes durch den Angeklagten vermag ich darin nicht zu erkennen - immer unter der Voraussetzung, daß der Spiegel-Artikel keine wesentlichen Sachverhalte verschweigt oder verfälscht. DNS-Spuren auf einem verkohlten Teppich sind ein Beweis dafür, daß das Kind mit dem Teppich in Berührung gekommen ist - mehr läßt sich daraus nicht beweisen. Das Gesamtbild läßt die Schuld des Angeklagten wahrscheinlich erscheinen, aber dürfen Vermutungen für eine Verurteilung reichen?

Auf einem anderen Blatt steht, was man am Angeklagten angesichts seines körperlichen Zustands vollstrecken will. Der Mann ist haftunfähig. Die unterstellte Fluchtgefahr halte ich nach vorliegendem Kenntnisstand für Unfug.

In mir keimen Zweifel, ob vor dem Hintergrund des Medienrummels ein faires Verfahren gewährleistet war. Bösartig formuliert, ist der Fall für das Gericht vom Tisch. Bei jedem anderen Urteil wäre das Gericht von veröffentlichter Meinung zerrissen worden.

Gruß
Wolfgang

Eure Meinung ist OK,
aber vielleicht etwas anschauliches dazu.
Wenn da irgendwo ein See ist und tausende Kilometer nichts drum rum
und ich finde einen Ertrunkenen,
dann kann der Ertrunkene auch irgendwo auf der Welt ertrunken sein
und dann dorthin gebracht worden sein.
Aber das dieser ‚Zufall‘ zutrifft ist so gut wie unmöglich.
Und von diesem See und dem Ertrunkenen gibt es mehrere eindeutige
Hinweise/Beispiele in diesem Fall.

Soweit meine Sichtweise.

Grüße

caro

aber vielleicht etwas anschauliches dazu.
Wenn da irgendwo ein See ist und tausende Kilometer nichts
drum rum
und ich finde einen Ertrunkenen,
dann kann der Ertrunkene auch irgendwo auf der Welt ertrunken
sein
und dann dorthin gebracht worden sein.
Aber das dieser ‚Zufall‘ zutrifft ist so gut wie unmöglich.

Im Gegenteil: wäre ich derjenige, der einen Mord plant, würde ich diesen Gedanken auszunutzen versuchen.
Du siehst: nichts genaues weiß niemand nicht. Nicht wahr?

Gruß
Frank

Deine Meinung…

Und von diesem See und dem Ertrunkenen gibt es mehrere
eindeutige
Hinweise/Beispiele in diesem Fall.
Soweit meine Sichtweise.

Eigentlich besteht zwischen Stammtischwissen bzw. kollektivem Volkshaß und der Rechtsprechung ein gewaltiger Unterschied: Die Unschuldsvermutung. Vor Gericht muß dem Angeklagten nachgewiesen werden, daß er eine Tat begangen hat. Normalerweise reicht das persönliche Gefühl dafür nicht aus. Dumm nur, daß das in diesem Fall anscheinend anders gehandhabt wurde.

Gruß
Christian

Moin Christian,

Vor Gericht muß dem Angeklagten
nachgewiesen werden, daß er eine Tat begangen hat.

Nicht wirklich. Es reicht, wenn das Gericht „keinen ernstzunehmenden Zweifel“ hat.

Also jetzt mal ganz absurdes Beispiel: Das Gericht hat Spuren, die auf einen Mörder klar hindeuten. Auch Zeugen. Der Angeklagte verteidigt mit Ausserirdischen, die die Spuren gelegt haben und die Zeugen beeinflusst haben. Natürlich wird das Gericht dann verurteilen.

Noch einmal: das war ein absurdes Beispiel. Es gibt auch weniger absurde (die mir spontan nicht einfallen). Sonst gäbe es keine Urteile, die nur auf Indizien beruhen.

Ciao

Ralf