Jura, Fallbeispiel

Hallo,
mir ist gerade ein Fallbeispiel eingefallen, zudem ich gerne eure Meinungen gehört hätte. Es geht um die praktisch „rechtsfreie“ Zone Schule. Was passiert wenn ein Lehrer zu einem Kind sagt „Wenn du Idiot die Frage nicht richtig beantwortest, muss die ganze Klasse länger bleiben!“ „Ihr wisst bei wem ihr euch zu bedanken habt!“ Wir gehen davon aus, dass die Klasse länger bleiben musste und aufgrund dessen die Mitschüler demjenigen voller Zorn in der Pause einen Zahn ausschlagen.
Wie könnten sich die Eltern verhalten?

  • Lehrer anzeigen wegen Beleidigung („Idiot“)? Gibt es Unterschiede Kind - Erwachsener?

  • Die pädagogischen Fähigkeiten des Lehrers in Frage stellen wegen unangemessener Ausdrucksweise („Idiot“). Unterlassungsklage einreichen, damit der Schüler nicht mehr diffamiert wird, auch da nicht nur der Ruf des Schülers sondern eigentlich auch der Eltern geschädigt wird (Eltern eines Idioten)?

  • Den Lehrer belangen wegen Aufhetzung der Kinder gegen einen anderen Schüler? (hier geht es um noch beeinflussbare Schüler, müsste das Beachtung finden?)

  • Den Lehrer anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung, da dem Schüler ein Zahn ausgeschlagen wurde? Verletzung der Aufsichtspflicht?

  • Dem Schläger belangen weil er einen Zahn ausgeschlagen hat? (denke mal das geht auf jeden Fall…:wink:

Ich weiss jetzt nicht genau ob das alles machbar wäre, gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten an die ich nicht gedacht habe. Dieser Fall ist frei erfunden, für mich jedoch sehr gut vorstellbar, da ich aus meiner früheren Klasse ähnliche Situationen kenne. Wie sieht die Praxis aus, sind Lehrer rechtlich besonders geschützt?
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß

Der Raabe