Hallo!
Also sollte man das 1. Staatsexamen nicht schaffen, hat man schon ein kleines Problem. Ohne hat man keinen Abschluss und kann in dem Bereich also auch im Berufsleben nicht weiterkommen.
Es gibt aber die Möglichkeiten, dass du eine Ausbildung mit juristischem Anforderungen beginnst, sprich Anwaltsgehilfen oder Beamtenausbildungen.
Mit dem Studium für sich genommen, kannst du aber nach bestehen des ersten Staatsexamen soviel ich weiß nichts reißen (Ich selbst habe mir schon des öfteren Gedanken darüber gemacht).
Ich kann dich aber beruhigen: Wenn du viel für das Examen arbeitest und die Prüfer richtige Ansätze sehen, dann werden sie dir die vier Punkte schon nicht verwehren. Du hast dann zwar ein sehr schlechtes, aber ein Examen.
Ausserdem kannst du die Prüfung ja noch einmal wiederholen, mit Freischuss sogar zweimal.
Für das Zweite Examen hast du immerhin auch drei Versuche. Solltest du dieses nicht schaffen kannst du immernoch Aufbauseminare bzw. Ausbildungen machen, wie zum Beispiel Bachelor of Law, oder Rechtsfachwirt. Ich muss dir aber dazu sagen, dass du für die meisten Aufbauseminare bzw. Studiengänge mit dem Ersten Examen in der Tasche überqualifiziert sein wirst. Dann wäre da noch die Option den Master of Law oder Master of Business Administration zu machen. Wenn ich richtig indormiert bin, musst du dafür ins Ausland.
Das ist alles, was ich dazu weiß.
MfG
Nicole :
Hallo w-w-wler,
was passiert eigentlich, wenn man das 1. oder 2. Staatsexamen
in Jura nicht schafft