Jura Staatsexamen nicht geschafft- was nun?

Hallo w-w-wler,

was passiert eigentlich, wenn man das 1. oder 2. Staatsexamen in Jura nicht schafft (die Anforderungen sind ja recht hoch)? Dann hat man ja keinen richtigen Abschluss, oder doch? kann man damit in der Berufswelt was anfangen?

Cheers
Quadrinio

Lieber Quadrinio,
wenn die erste juristische Staatsprüfung auch im letzten Versuch und damit endgültig nicht bestanden wurde, hat man tatsächlich keinen universitären Abschluss. Man kann jedoch versuchen, sich die Studienleistung bei einer anderen Universität oder FH, die einen LL.B. (Bachelor of Laws) anbietet, anrechnen zu lassen, um so zumindest zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu gelangen, auch wenn dieser nicht den Weg zur Befähigung zum Richteramt (sog. Volljurist) eröffnet.
Wenn die zweite juristische Staatsprüfung auch im letzten Versuch und damit endültig nicht bestanden wurde, hat man ebenfalls keine Befähigung zum Richteramt (sog. VOlljurist), dafür jedoch einen universitären Abschluss (nämlich die erste juristische Staatsprüfung). Diese berechtigt - abhängig von der Studienordnung - an vielen Fakultäten bereits zum Führen des akamdenischen Grades „Diplom-Jurist“ und stellt selbstverständlich einen berufsqulaifizierenden Abschluss dar, auch wenn er nicht Regelabschluss im juristischen Studium ist.

Ich hoffe dir geholfen zu haben und verbleibe

mit besten Grüßen
Michael

Solltet Ihr auch den zweiten Versuch nicht schaffen, dann gibt es noch einen dritten Versuch. Der dritte und letzte Versuch ist der sog. „Gnadenversuch“. Er wird beim Justizministerium beantragt und in der Regel widerspruchslos genehmigt.
Seit 01.01.07 gibt’s in NRW da auch einen 2. Versuch…
Wenn ihr das nicht packt habt ihr auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Selbst mit einem Ausreichend erwartet euch ein Arbeitsleben als Überarbeiteter unterbezahlter Sachbearbeiter.

Hallo!

Also sollte man das 1. Staatsexamen nicht schaffen, hat man schon ein kleines Problem. Ohne hat man keinen Abschluss und kann in dem Bereich also auch im Berufsleben nicht weiterkommen.
Es gibt aber die Möglichkeiten, dass du eine Ausbildung mit juristischem Anforderungen beginnst, sprich Anwaltsgehilfen oder Beamtenausbildungen.

Mit dem Studium für sich genommen, kannst du aber nach bestehen des ersten Staatsexamen soviel ich weiß nichts reißen (Ich selbst habe mir schon des öfteren Gedanken darüber gemacht).
Ich kann dich aber beruhigen: Wenn du viel für das Examen arbeitest und die Prüfer richtige Ansätze sehen, dann werden sie dir die vier Punkte schon nicht verwehren. Du hast dann zwar ein sehr schlechtes, aber ein Examen.
Ausserdem kannst du die Prüfung ja noch einmal wiederholen, mit Freischuss sogar zweimal.

Für das Zweite Examen hast du immerhin auch drei Versuche. Solltest du dieses nicht schaffen kannst du immernoch Aufbauseminare bzw. Ausbildungen machen, wie zum Beispiel Bachelor of Law, oder Rechtsfachwirt. Ich muss dir aber dazu sagen, dass du für die meisten Aufbauseminare bzw. Studiengänge mit dem Ersten Examen in der Tasche überqualifiziert sein wirst. Dann wäre da noch die Option den Master of Law oder Master of Business Administration zu machen. Wenn ich richtig indormiert bin, musst du dafür ins Ausland.

Das ist alles, was ich dazu weiß.

MfG

Nicole :

Hallo w-w-wler,

was passiert eigentlich, wenn man das 1. oder 2. Staatsexamen
in Jura nicht schafft

Hallo Quadrinio,

da muss man schon zwischen dem 1. und 2. sehr unterscheiden.
Wenn du das 1. Staatsexamen auch beim 2. Versuch nicht schaffst, dann hast du wirklich keinen Abschluss. Du kannst jedoch versuchen einen anderen (ähnlichen) Studiengang zu wählen bspw. BA of Law und dir die Scheine anrechnen zu lassen.
Wenn du den 1. Versuch verhauen hast, würde ich dir empfehlen nach dem 2. Versuch, bevor die Ergebnisse kommen, einfach Bewerbungen schreiben. Sollte es nicht klappen mit dem Examen, hat man wenigstens einen B-Plan. Sollte es klappen, dann ist man zumindest schon Diplom-Jurist.
Und damit zum 2. Examen. Diplom-Jurist klingt ja ganz toll, aber wirklich etwas anfangen kann man damit nicht. Um Volljurist zu werden, um eben auch als Anwalt, Richter, Staatsanwalt,… tätig sein zu können, benötigt man das 2. Examen.

Man kann natürlich auch mit dem 1. Examen in der Tasche versuchen einen Job zu finden. Allerdings kann dieses Studium schon sehr lange dauern und warum dann nicht wenigstens versuchen es wirklich zu vollenden mit dem 2. Examen?! :wink:

Ich hoffe, das hat dir schon etwas geholfen.
Studierst du schon Jura oder überlegst du noch es zu studieren? Bei der Überschrift gehe ich mal davon aus, dass du bereits Jura studierst.
Ein kleiner Hinweis noch am Rande: Fleiß und Disziplin sind bei diesem Studium sehr wichtig und man sollte das 1. Examen nicht unterschätzen.

Hallo!

Ich hab die Frage gar nicht gesehen. Falls Dir eine Antwort noch hilft:

Nach dem ersten Staatsexamen hast Du eigentlich gar nichts. Du kannst als Berater fungieren und in verschiedenen Behörden bestimmte Aufgaben wahrnehmen (Leitung von manchen Abteilungen bspw.). Und Du kannst eine Doktorarbeit schreiben.

Wenn das erste nicht klappt, kannst Du immerhin viele der bis dahin absolvierten Kurse anerkennen lassen für andere Studiengänge und Dir, soweit ich weiß, auch zumindest eine Art Diplom dafür ausstellen lassen.