Hallo habe 2001 eine Ausbildung zur rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Die Prüfung leider nicht bestanden. - hochschwanger-.
Dann bis 2010 bei meinem Ausbilder gearbeitet bis 2010. Da ist mein Chef verstorben. Mein Traum Jura studieren. Ich wurde alles tun probestudium- Eignungstest usw. Wer kann mir helfen.
Guten Tag!
Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:
http://www.juraforum.de/forum/allgemeines-forum-fuer…
Viele Grüße!
Eigentlich nicht oder sehe ich einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht?
An der Uni würzburg habe ich die Antwort erhalten keine Bestände Prüfung pech gehabt da Helfen keine 10 Jahre Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei.
Selbst als ich mitgeteilt hatte ich wurde die Prüfung wiederholen - keine Chance
Mehr kann ich leider auch nicht sagen.
Mir war bisher nichtmal geläufig, dass man ohne Allgemeine Hochschulreife überhaupt Rechtswissenschaften studieren kann…
Also bin ich leider überfragt
Ja das wissen viele nicht schade
Werde wohl weiter suchen müssen.
Ja das wissen viele nicht schade
Werde wohl weiter suchen müssen.
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Hallo,
die Voraussetzung für ein Studium, egal welche Richtung, ist die allgemeine Hochschulreife, also Abitur.
Vielleicht gibt es im Internet irgendwelche Testfragen, um herauszufinden, ob man dafür überhaupt geeignet ist.
Ich habe selbst mal ein Jura-Fernstudium an der Fernuniversität in Hagen angefangen, musste es aber wieder abbrechen, weil ich es neben der Arbeit schon aufgrund des Zeitaufwands nicht geschafft habe. Die Anforderungen sind auch sehr hoch. Du musst ein ausgeprägtes logisch-abstraktes Denkvermögen haben und in der Lage sein, „juristisch“ zu denken, d.h. in kausalen Zusammenhängen.
Vielleicht klappt´s ja, viel Erfolg jedenfalls !
Tschüß
Lyssi
Ich glaube sollte was klarstellen ich habe von 2000-2009 bei meinem Ausbilder gearbeitet !
Und von 2009 bis jetzt in einer anderen Kanzlei ! Spezialgebiete Familienrecht und Strafrecht. Ich weiss um was es geht ; ich habe sehr viel Freiheiten gehabt und dürfte selbst JVA Besuche , Gespräche mit Richter und Staatsanwälten , scheidungsantrage sowie sämtliche Mandate alleine machen. Mein Chef hat lediglich immer geholfen mich zu stärken.
Ich muss jetzt nur den weg finden.
Danke
Hallo,
tut mir leid, ich weiss nur, daß Abitur vorausgesetzt wird (allgemeine Hochschulreife). Wahrscheinlich müssten Sie das Abitur, oder etwas vergleichbares zunächst nacholen.
Gruß
Ralf