Juristendeutsch

Hallo, mein Freund korrigiert gerade Hausarbeiten, und wir wollen es ganz genau wissen:

Wie schreibt man in aussicht stellen als Substantiv?

„Hiermit lag das Inaussichtstellen einer Gewalttat vor.“
oder:
„Hiermit lag das In Aussicht Stellen einer Gewalttat vor.“
oder:
„Hiermit lag das In-Aussicht-stellen einer Gewalttat vor.“

Der Duden schweigt sich diesbezüglich aus, nennt aber „die Inanspruchnahme“, was für die erste meiner Formulierungen spräche.

Naja, ich als Germanistin weiß es nicht genau, vielleicht hat die neue Rechtschreibung da auch was getrickst…

Weiß es jemand von Euch? Die juristischen Leerbücher verwenden unterschiedliche Schreibweisen.

Danke, Mira

Hallo Mira,

„Hiermit lag das Inaussichtstellen einer Gewalttat vor.“

ist m.E. korrekt.

oder:
„Hiermit lag das In Aussicht Stellen einer Gewalttat vor.“

So keinesfalls.

„Hiermit lag das In-Aussicht-stellen einer Gewalttat vor.“

Wäre meiner Meinung nach auch korrekt, aber nur mit groß geschriebenem Infinitiv, also „In-Aussicht-Stellen“.

(Was soll denn der Sinn des Satzes ein?)

Gruß
Aia

Vielen Dank, Aia!

Also, der Sachverhalt ist folgender:
Einer bedroht den anderen mit einer Spielzeugwaffe. Zu untersuchen ist, ob das einer Bedrohung entspricht. Wird also eine Gefahr für den anderen in Aussicht gestellt? Oder erkennt der Typ, dass keine Gefahr im Anzug ist?

Ja, und da kommt es halt zu solchen Formulierungen.

Was meinen die anderen zu der Schreibweise?

Hallo Mira!

Also, der Sachverhalt ist folgender:
Einer bedroht den anderen mit einer Spielzeugwaffe. Zu
untersuchen ist, ob das einer Bedrohung entspricht.

M.E. erfüllt das bereits den Tatbestand der gefährlichen Drohung bzw. Nötigung. Das „Inaussichtstellen“ käme nur in Betracht, wenn sich das Ganze nur verbal ohne Waffe abspielte.

Oder erkennt
der Typ, dass keine Gefahr im Anzug ist?

Davon kann nicht ausgegangen werden. Die Spielzeugdinger sind so schön gemacht heutzutage, daß das in der Situation der Überraschung und des Schrecks nahezu unmöglich ist,

meint
Barney

Hallo Ihr Korrigierer,

„Hiermit lag das Inaussichtstellen einer Gewalttat vor.“

ist m.E. richtig. Ich (Germanistin) kenne mich da ja nicht so sehr aus, aber kann man, juristisch gesehen, eine Gewalttat überhaupt in Aussicht stellen???

Dass das immer so eine Sache zwischen Germanisten und Juristen ist, weiss ich aus eigener, diskussionsreicher Erfahrung :wink:

Viele Grüße

Rapunzel