Hallo, mein Freund korrigiert gerade Hausarbeiten, und wir wollen es ganz genau wissen:
Wie schreibt man in aussicht stellen als Substantiv?
„Hiermit lag das Inaussichtstellen einer Gewalttat vor.“
oder:
„Hiermit lag das In Aussicht Stellen einer Gewalttat vor.“
oder:
„Hiermit lag das In-Aussicht-stellen einer Gewalttat vor.“
Der Duden schweigt sich diesbezüglich aus, nennt aber „die Inanspruchnahme“, was für die erste meiner Formulierungen spräche.
Naja, ich als Germanistin weiß es nicht genau, vielleicht hat die neue Rechtschreibung da auch was getrickst…
Weiß es jemand von Euch? Die juristischen Leerbücher verwenden unterschiedliche Schreibweisen.
Danke, Mira