Juristische Definition des Begriffes 'OVP'

Hallo miteinander!

Wie würde man den Begriff „Neuware, OVP“ juristisch definieren?

Befindet sich A im Recht, wenn er eine als „Neuware, OVP“ beschriebene Ware in der Originalverpackung verkauft, diese Verpackung aber geöffnet und die Ware aufgrund deutlicher Gebrauchsspuren offenbar benutzt wurde, oder sieht B es richtig, dass er bei einer „OVP“-Ware die vom Hersteller ab Werk verpackte und ungeöffnete sowie nichtbenutzte Ware erhalten müsste.

Sollte es dazu einen Gesetzestext oder Paragraphen geben, würde ich mich freuen.

Danke, Angelika

Hallo zurück!

Wie würde man den Begriff „Neuware, OVP“ juristisch
definieren?

diese Ware aufgrund deutlicher
Gebrauchsspuren offenbar benutzt wurde

-Kannst Du diese näher beschreiben oder meinst du damit die
Bedienungsanleitung, wie im zuvor geschriebenen Thema.

richtig, dass er bei einer „OVP“-Ware die vom Hersteller ab
Werk verpackte und ungeöffnete sowie nichtbenutzte Ware
erhalten müsste.

IMHO Darf zu Prüfzwecken geöffnet werden, sollte aber dann
genannt werden. -Wäre fair und würde solche Mißverständnisse aus
dem Weg räumen.

Hallo,
OVP bedeutet, dass die Ware in der Originalverpackung ist, nicht dass sie „ungeöffnet“ ist.
Ich habe auch zu Hause noch ein paar Originalverpackungen diverser Elekrogeräte zu stehen…

Beatrix
http://www.trixi.de

Hi,

Befindet sich A im Recht, wenn er eine als „Neuware, OVP“
beschriebene Ware in der Originalverpackung verkauft, diese
Verpackung aber geöffnet und die Ware aufgrund deutlicher
Gebrauchsspuren offenbar benutzt wurde, oder sieht B es
richtig, dass er bei einer „OVP“-Ware die vom Hersteller ab
Werk verpackte und ungeöffnete sowie nichtbenutzte Ware
erhalten müsste.

Sollte es dazu einen Gesetzestext oder Paragraphen geben,
würde ich mich freuen.

es gibt ein Urteil aus dem Dunstkreis der Buchpreisbindung, bei denen festgestellt wird, daß originalverpackte Bücher den sprachlichen Gepflogenheiten entsprechend keine gebrauchten Bücher sein können. Insofern ist m.E. klargestellt, daß originalverpackt immer auch neu bzw. ungebraucht heißt. Anders formuliert: Die Originalverpackung ist nur dann original, wenn sie nicht geöffnet wurde, was sich im übrigen in den meisten Fällen schon daraus ergibt, daß die Verpackung beschädtigt werden muß, um sie zu öffnen (bspw. Klebeband über die beiden Laschen am Karton, eingeschweißte DVDs etc.).

Gruß,
Christian

P.S.
Noch der Link zum Urteil in der Buchsache:
http://www.freundin.com/freundin.hbs?snr=1914&id=12468

Hallo Angelika,

bei OVP bin ich mir nicht sicher, aber „Neuware, OVP“ ist ja wohl ziemlich eindeutig. Neu ist neu und nicht gebraucht…

Viele Grüße

gipsy

Hallo Christian und alle anderen Antworter!

Ja, es geht nochmal um den Navi von ebay.
Das Gerät selbst hat nicht nur Fingertapsen auf dem Display und keine Schutzhülle mehr auf demselben, sondern auch Kratzer am Gehäuse und den Zubehörteilen. Man sieht ganz deutlich, dass das Teil bereits benutzt wurde.
Von dem „mit-nassen-Fingern-umgeblätterten“ Manual mal ganz abgesehen.

Und OVP heißt für mich - wie für einige andere offenbar auch -nicht etwa, dass eine Originale Verpackung zum Versand verwendet wurde, sondern dass eine Ware neu, original und ab Werk verpackt und versandt wurde.

Angelika

Vielleicht kann ich Dir die Gesetzespassagen später liefern.

Also habe mich in der R-abteilung erkundigt.
Originalverpackt bedeutet: Wie vom Hersteller/Produzent verpackt.
(Eingeschweißt, versiegelt, mit Banderolen versehen etc)
-Muß mich korrigieren, das Öffnen wäre auch zu Prüfzwecken nicht erlaubt.

Wenn aber in OVP steht oder ähnliches, dann siehts schlecht
aus.

Vielmehr ist der Begriff NEUWARE relevant, (wie neu, neuwertig-das
wäre anders).
Und daher käme es darauf an, was für Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Ich denke das wäre ein besserer Ansatzpunkt.
Duch „OVP“ wird es nur noch bestärkt.

1 Like

Wenn selbst ein „Laie“ erkennt (diese Unterstellung)
das es Gebrauchsspuren gibt, die nur von einer Benutzung stammen
können, dann ist NEUWARE schlichtweg falsch.

Entweder mit dem „Krempel“ zurück zum Verkäufer…
oder aber Preisnachlaß fordern.
-Wären Möglichkeiten…

Das wäre meine Meinung.
Wenn jemand meint, das mein Aussage völliger Blödsinn wäre,
würde ich mich über jegliche Belehrungen freuen.

Hallo Christian!

Vielen Dank für Deine Infos, das deckt sich auch mit meinem Empfinden und dem, was ich sonst so im Internet gefunden habe.
Da dieser Verkäufer noch etliche weitere Auktionen laufen hat und das für mich irgendwie den Beigeschmack des Betruges hat, geht der ganze Krempel nun zu unserem Anwalt.
Werde berichten, was draus geworden ist.

Angelika

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Hallo Forum!

Auf magische Weise hat sich unser Problem erledigt.
Allein die Frage per mail nach dem Gerichtsstand der Firma veranlasste den Verkäufer (endlich) dazu, uns anzurufen.
Er überweist uns das Geld zurück, danach senden wir das Gerät retour.
Diese Aussage haben wir bereits per mail.

Angelika