Juristische Floskeln - Insolvenzvefahren

Hallo Leute, ich übersetze gerade einen Text rund ums Thema Insolvenzverfahren und bin auf so eine Passage gestossen… Kann mir jemand erklären, worum es sich bei dem „gesetzlichen Unterhalt“ handelt (Quelltext: „aus rückständigem gesetzlichem Unterhalt, den die Schuldnerin oder der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat“). Die gesamte Passage sieht wie folgt aus:

"Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus rückständigem gesetzlichem Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder sofern eine Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung zugrunde liegt, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob dieser Vortrag bestritten wird

Danke im Voraus,
Liebe Grüsse aus Russland!

§ 1601 BGB darauf bezieht sich das.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html
Das kann vom Kinds., Eltern-,§ 1569 BGB Ehepartnerunterhalt alles sein. ramses90

Besten Dank!

Danke. musste halt nachhacken, dass ich es richtig verstanden habe…

Aha, nachha( c )ken mußte man und das war wohl zu viel des (kostenlosen) Ratschlags und Links.
Learning by doing ist nachhaltiger als vorgekautes Wissen. ramses90

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